Keine unnötige Bürokratie rund um das 9-Euro-Ticket zulasten von Hartz-IV-Bezieherinnen und -beziehern!
Mögliche Rückzahlungsforderungen für Leistungsbezieherinnen und -bezieher von Geldern für ÖPNV-Tickets sind völlig fehl am Platz. Es ist ein Unding, in diesem Kontext von einer „ungerechtfertigten Bereicherung“ zu sprechen. Wir sprechen hier von Leistungsbeziehern, die in Anbetracht der allerorts steigenden Preise sowieso schon von großen Sorgen und Ängsten geplagt sind und deren finanzielle Möglichkeiten ohnehin …
