14. Oktober 2021

Neues aus dem Landtag – Juli 2021

Bericht vom Oktober-Plenum in Hannover

Heute endet die reguläre Plenarsitzung im Oktober in Hannover. In unserer angemeldeten Fragestunde mit dem Titel „Erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff als Voraussetzung für Klimaschutz: Auf dem Weg zum klimaneutralen Energie- und Industrieland Niedersachsen“ ging es um das Erreichen der Klimaziele, die wir im Niedersächsischen Klimagesetz verankert haben, wie die Deckung des Energiebedarfs bis 2040 durch erneuerbare Energien. Dafür ist wesentlich, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ausgeweitet  und beschleunigt wird, insbesondere von Offshore-Windenergie und Photovoltaik. Grüner Wasserstoff ist eine Schlüsseltechnologie für die klimaneutrale Transformation des Industriestandorts Niedersachsen und bietet insbesondere für unser Bundesland auch die Möglichkeit, viel Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze zu generieren.

Mit unserer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Freie Fahrt für Wind- und Sonnenenergie, Wasserstoffwirtschaft etablieren, zukunftsfähige Arbeitsplätze und Wertschöpfung in einer klimaneutralen Gesellschaft schaffen – die neue Bundesregierung muss jetzt die richtigen Entscheidungen treffen!“ haben wir thematisch an die Fragestunde angeknüpft. Aktuell laufen die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Die neue Koalition im Bund muss möglichst zeitnah die Weichen für einen verlässlichen Rahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft stellen. Dazu zählt insbesondere eine realistische Definition des künftigen Strombedarfs, an dem die Ausbauziele der erneuerbaren Energien ausgerichtet werden müssen. Die rechtlichen, förderrechtlichen, technischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft müssen schnell geschaffen werden.

Weiterhin haben wir noch zwei wichtige Entschließungsanträge ins Plenum eingebracht:

Mit unserem Antrag Errichtung einer weiteren Batteriezellfabrik in Niedersachsen stellen wir erneut fest, dass eine der derzeitigen Schlüsseltechnologien im Kampf gegen den Klimawandel die E-Mobilität ist. Dazu bedarf es eines zügigen Ausbaus der erneuerbaren Energien, einer angemessenen Verstärkung der Stromnetze und eines weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig ist die Umstellung der Automobilindustrie auf eine nachhaltige und klimaneutrale sowie ressourceneffiziente Fahrzeugproduktion ein wichtiger Baustein gegen den Klimawandel. Um ökologisch wie ökonomisch verantwortlich zu handeln und das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig aufzustellen, setzt die Volkswagengruppe seit Jahren auf die betriebsinterne Forschung, Entwicklung, Implementierung und Marktfähigkeit von elektrischen Fahrzeugen und eine Reduktion des Treibhausgasausstoßes in der Produktion. Derzeit ist die Errichtung einer weiteren Batteriezellfabrik des Volkswagen-Konzerns in Planung. Sinnvollerweise, auch um keine übermäßigen Leitungsbauten auszulösen, sollte der Bau dort erfolgen, wo ausreichend erneuerbare Energien zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung, sich bei der Standortwahl zur Schaffung einer zweiten Batteriezellfabrik in Deutschland verstärkt für Niedersachsen einzusetzen.

Unser Antrag Schulträgern Planungssicherheit geben – Frist für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung verlängern behandelt den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder. Mit Finanzmitteln vom Bund und einem Eigenanteil können Schulträger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Viele Schulträger in Niedersachsen profitieren von der landeseigenen Richtlinie, die eine notwendige Maßnahme im Hinblick auf die umzusetzende Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter darstellt. Leider ist die Antragsfrist, die der Bund gesetzt hat, vielerorts zu knapp gesetzt. Denn weltweite Lieferengpässe insbesondere von Holz und Holzprodukten führen nunmehr dazu, dass Lieferanten keine verbindlichen Zusagen im Hinblick auf Liefertermine von Waren machen können. Dies kann dazu führen, dass Fördermittel nicht vollumfänglich abgerufen werden können. Wir bitten daher die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, den Förderzeitraum in der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung um eine angemessene Zeit zu verlängern.

Wir haben in diesem Plenarabschnitt für die neue Wahlperiode auch das Sitzverteilungsverfahren für die Ausschüsse auf das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt und hierzu den §71 NKomVG angepasst. Hierdurch können wir stabilere Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen gewährleisten und die Entscheidungsprozesse und -kosten in den nächsten Jahren reduzieren. Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung leer ausgehen, haben wie bisher Anspruch auf ein sogenanntes Grundmandat. Damit keine Missverständnisse entstehen: Das Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer für die Vertretungen, sprich Räte, Kreistagen oder Gemeindevertretungen werden wir nicht ändern. Kurzum: Durch die Änderung des §71 NKomVG bilden wir das Mehrheitsbild der Vertretungen in den Ausschüssen besser ab und optimieren die Funktionalität der Vertretungen in den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.

Einen wichtigen Meilenstein erreichen wir auch mit der Neufassung der Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in § 54 NKomVG. Angesichts der Zunahme flexibler Arbeitszeitmodelle entfaltete die bisherige Freistellungsregelung oftmals nur noch eine unzureichende Wirkung, da sie an die Kollision der Mandatstätigkeit mit einem festen Arbeitszeitmodell anknüpft. Die Änderungen sehen vor, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zukünftig Zeiten, die außerhalb der Kernarbeitszeit, aber innerhalb des Arbeitszeitrahmens liegen, auf das Arbeitszeitkonto gutzuschreiben sind und die für die Mandatstätigkeit aufgewandte Zeiten bei der individuell zu berechnenden Gesamtarbeitszeit berücksichtigt werden. Mit dieser Änderung sorgen wir dafür, dass viele Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalen Mandat hinbekommen und für mehr Freude am Mandat im Alltag. Die Änderung führt auch dazu, dass die Mandatstätigkeit vor allem Frauen mehr Freiräume verschafft und stellt damit einen positiven Beitrag zur Frauenförderung in unseren Kommunalparlamenten dar.

Viele Grüße
Frank Henning