Januar 2014: Betriebsräte-Konferenz am 19. Februar 2014

Im vergangenen Landtagswahlkampf habe ich als Direktkandidat der SPD im Wahlkreis Osnabrück-Ost große Unterstützung von Gewerkschaftern und Betriebsräten der Region Osnabrück erfahren. Ich konnte meinen Wahlkreis mit einem Erststimmenergebnis von über 40 % u. a. auch deshalb gewinnen, weil Gewerkschafter und Betriebsräte der Region Osnabrück in einer Anzeigenkampagne die Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen haben, mir ihre Erststimme zu geben.

Diese Solidarität hat unter anderem dazu geführt, dass ich die Region Osnabrück heute im Landtag vertreten darf. Als Gewerkschafter, Personalrat und Genosse möchte ich für die Betriebsräte im Raum Osnabrück Ansprechpartner für Arbeitnehmerfragen im Landtag sein. Gemeinsam mit dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) lade ich daher Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter am 19. Februar 2014 zu einer Betriebsrätekonferenz ein.

„Verdoppelung der Selbstanzeigen eindeutiges Zeichen“

Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning am Rande der Haushaltsausschuss-Sitzung in Hannover erfahren hat, betrug die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2013 in Niedersachsen in der Summe 2.862. Im Verhältnis zu den Vorjahren bedeutet dies eine erhebliche Steigerung.

„Osnabrück kommt Schaustellern bereits entgegen“

In einem Artikel der NOZ vom 14. Januar 2014 hat der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB), Albert Ritter, gefordert, dass Volksfeste von der UNESCO als Kulturgut anerkannt werden. Für Frank Henning, Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion, ist dies eine gute Idee.

„Protest auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler ist unverantwortlich“ – Beschluss verschiedener Osnabrücker Gymnasien für Frank Henning nicht nachvollziehbar

Mit großem Unverständnis hat der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning die Entscheidung mehrerer Osnabrücker Gymnasien aufgefasst, Klassenfahrten zukünftig ausfallen zu lassen, sollte die Arbeitszeit der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer um eine Stunde erhöht werden.

Mehr Geld für die Mädchenhäuser in Niedersachsen

„Missbrauch von Werkverträgen muss aufhören!“

Der Landtagsabgeordnete und SPD-Fraktionsvorsitzende Frank Henning ist entsetzt über die Behandlung der rumänischen Arbeiter. „Die acht rumänischen Wanderarbeiter, die auf der Baustelle der Hochschule Osnabrück monatelang die Trockenbauarbeiten gefertigt haben, sind leider Opfer der deutschen Werkvertragspolitik mit all ihren Facetten geworden.“

Rede zur zeitnahen Betriebsprüfung

Henning: Entscheidung des EuGH zum VW-Gesetz bringt auch dem VW-Standort Osnabrück mehr Sicherheit

Als ein wichtiges Signal auch für den VW-Standort Osnabrück hat der Landtagsabgeordnete Frank Henning die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes begrüßt. Durch den Urteilsspruch des EuGH bleibt Niedersachsen weiterhin das Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen innerhalb des VW-Konzerns erhalten.

Oktober 2013: Öffentliche Aufträge fair bezahlen

Im Rahmen des Oktoberplenums wird der Niedersächsische Landtag in diesem Monat abschließend über die Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Mit diesem Gesetz löst Rot-Grün nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen ein weiteres zentrales Wahlversprechen ein.

Das Gesetz sichert eine gerechte Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen öffentlicher Aufträge zu. Unter anderem sieht es vor, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die zum Beispiel von einer Kommune ausgeschrieben werden, nur an jene Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten einen Lohn von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Durch die Einführung einer verpflichtenden Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen ist es so möglich, dem Lohndumping bei der Auftragsvergabe entgegenzuwirken. Da öffentliche Einrichtungen an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden sind, sichern wir so, dass auch die Beschäftigten des Unternehmens, das das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden. Unternehmen, die ihre Beschäftigten tarifgebunden bezahlen, werden nicht mehr gegenüber der Niedriglohn-Konkurrenz benachteiligt – bei öffentlichen Ausschreibungen ist somit ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich, da dem unbegrenzten Unterbieten konkurrierender Firmen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben wird.