Einträge von Frank Henning, MdL

Rot-Grün sieht Erhöhung des Landesblindengelds vor

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen bereiten derzeit eine Gesetzesänderung vor, die eine Erhöhung des Landesblindengeldes vorsieht. Blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im eigenen Haushalt leben, sollen ab dem 1. April 2014 anstelle der derzeit gezahlten 265 Euro künftig monatlich 300 Euro erhalten.

November 2013: Mieten müssen bezahlbar bleiben!

Mieten müssen sozialverträglich und bezahlbar bleiben. Wir brauchen daher auch im Ballungsraum Osnabrück mehr preiswerte und bezahlbare Mietwohnungen. Daher begrüße ich es, dass die neue rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen die Wohnungspolitik zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht hat. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Wohnraum gerade für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen bezahlbar bleibt und tritt für eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, gerade auch bei Neuvermietungen, ein. Nach dem Willen der Landesregierung soll diese Kappungsgrenze so gestaltet werden, dass die Kommunen selbst und eigenverantwortlich über eine Begrenzung der Mietpreiserhöhungen entscheiden können, wenn in der jeweiligen Region die Mieten in den Quartieren stark steigen.

„Missbrauch von Werkverträgen muss aufhören!“

Der Landtagsabgeordnete und SPD-Fraktionsvorsitzende Frank Henning ist entsetzt über die Behandlung der rumänischen Arbeiter. „Die acht rumänischen Wanderarbeiter, die auf der Baustelle der Hochschule Osnabrück monatelang die Trockenbauarbeiten gefertigt haben, sind leider Opfer der deutschen Werkvertragspolitik mit all ihren Facetten geworden.“

Oktober 2013: Öffentliche Aufträge fair bezahlen

Im Rahmen des Oktoberplenums wird der Niedersächsische Landtag in diesem Monat abschließend über die Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Mit diesem Gesetz löst Rot-Grün nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen ein weiteres zentrales Wahlversprechen ein.

Das Gesetz sichert eine gerechte Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen öffentlicher Aufträge zu. Unter anderem sieht es vor, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die zum Beispiel von einer Kommune ausgeschrieben werden, nur an jene Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten einen Lohn von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Durch die Einführung einer verpflichtenden Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen ist es so möglich, dem Lohndumping bei der Auftragsvergabe entgegenzuwirken. Da öffentliche Einrichtungen an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden sind, sichern wir so, dass auch die Beschäftigten des Unternehmens, das das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden. Unternehmen, die ihre Beschäftigten tarifgebunden bezahlen, werden nicht mehr gegenüber der Niedriglohn-Konkurrenz benachteiligt – bei öffentlichen Ausschreibungen ist somit ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich, da dem unbegrenzten Unterbieten konkurrierender Firmen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben wird.