18. Juni 2019

Rede zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen (18. Juni 2019)

Zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen setzt aus Sicht der SPD-Fraktion wirtschafts- und finanzpolitisch die richtigen Schwerpunkte.

Einen Schwerpunkt der Maßnahmen, die mit diesem Gesetz ergriffen werden, stellen die 400 Millionen Euro für das Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ für die öffentliche Wohnraumförderung dar, durch die bis 2030 40 000 Sozialwohnungen errichtet werden sollen.

Das Land kommt hierdurch seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach, in ausreichendem Umfang für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Die Verfügbarkeit von Wohnraum birgt in den Kommunen erheblichen sozialen Sprengstoff. Bezieher von Normaleinkommen konkurrierten mittlerweile mit Asylbewerbern um bezahlbaren Wohnraum. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum kann dazu beitragen, den hier bestehenden sozialen Sprengstoff abzumildern.

Mit der Umbuchung von 500 Millionen Euro in das „Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen“ setzen die Koalitionsfraktionen eine wichtige Festlegung ihrer Koalitionsvereinbarung um. Es steht nunmehr insgesamt 1 Milliarde Euro für den Ausbau von Digitalisierung und Breitbandausbau zur Verfügung. Nach Ansicht der SPD-Fraktion kommen Investitionen in Digitalisierung und Breitbrandausbau in hohem Maße der mittelständischen Wirtschaft zugute, weil sich kleine und mittlere Unternehmen erfahrungsgemäß nach Möglichkeit in der Nähe funktionierender Datenautobahnen ansiedeln.

Die Finanzierung von 100 Millionen Euro für ein Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten ist ein weiterer Meilenstein, der dazu beiträgt den Sanierungsstau in den Kommunen abzubauen.

Das Investitionsprogramm „Kinderkrippen“, für das in den allgemeinen Deckungsmitteln bis 60 Millionen Euro vorgehalten werden, ist ein Beleg dafür, dass die Landesregierung nicht nur die Beitragsfreiheit ermöglicht, sondern auch in die Qualität der Kindertagesstätten investiert.

Besonders erwähnenswert finde ich noch die Umbuchung der 100 Millionen Euro aus dem Bestand der allgemeinen Rücklage in das Sondervermögen „Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen“, ökologischer Bereich im Einzelplan 15. Mit den nunmehr 127 Millionen Euro, die im ökologischen Bereich des Wirtschaftsförderfonds zur Verfügung gestellt werden, sollen in erster Linie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit, u. a. zur Luftreinhaltung, finanziert werden.

Die SPD-Fraktion begrüßt diese erhebliche Steigerung der Mittel, denn es hilft den von Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid belasteten Kommunen bspw. Osnabrück, Oldenburg und Hannover einerseits unsinnige Fahrverbote zu vermeiden und gleichzeitig die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Zum vorliegenden AfD-Änderungsantrag: Sie wollen statt wichtige Zukunftsinvestitionen zu fördern, lieber eine Altschuldentilgung in einer Größenordnung von 886 Mio. Euro vornehmen.

Da kommen Sie zu spät!

Das machen wir bereits in genau der von Ihnen vorgeschlagenen Größenordnung. Wir tilgen 686 Mio. Euro aus dem Haushaltsabschluss 2018 und weitere 100 Mio. Euro Schulden bei der HanBG aus Mitteln der VW-Milliarde. 100 Mio. Euro haben wir bereits aus dem Haushaltsabschluss des Jahres 2017 getilgt. Macht in Summe genau 886 Mio. Euro. Ihr Änderungsantrag ist also nicht nur in diesem Punkt überflüssig und verspätet. Sie laufen der Entwicklung hinterher.

Wirklich skurril und rückwärtsgewandt wird es dann allerdings bei ihren weiteren Vorschlägen: Sie fordern, die 50 Mio. Euro für die Kommunen mit Strukturproblemen, hier vorwiegend Salzgitter, zu streichen, auf das Investitionsprogramm für Kinderkrippen von 60 Mio. Euro zu verzichten und die zusätzlichen Mittel für Luftreinhaltemaßnahmen in den Kommunen – ökologischer Teil des Wirtschaftsförderfonds – in Höhe von 100 Mio. Euro nicht bereit zu stellen.

Meine Damen Herren der AfD, Ihr Änderungsantrag ist damit nicht nur kommunalfeindlich, sondern auch grob fahrlässig und verrät sehr genau welche Ideologie dahintersteckt. Über Zuwanderung und Fluchtursachen kann man ja noch geteilter Meinung sein, aber einer Kommune wie Salzgitter, die aufgrund besonders hoher Flüchtlingszahlen vor besonderen Herausforderungen steht, die Integrationsmittel zu streichen, ist schlicht verantwortungslos.

Denn über eines muss man sich doch im Klaren sein: Nicht die Zuwanderung von Flüchtlingen ist das Problem, sondern die Aufgabe, die Zugewanderten in unsere Gesellschaft zu integrieren ist unsere gemeinsame Hauptaufgabe der nächsten Jahrzehnte und ausgerechnet bei den Mitteln für Integrationsmaßnahmen wollen Sie streichen.

Das zeigt wie verantwortungslos Sie sind. Sie wollen unsere Gesellschaft spalten, statt versöhnen und zusammenführen.

Die Mittel für den Krippenausbau zu streichen zeigt, welches Bild Sie von der Rolle der Frau in unserer Gesellschaft haben. Die Kinder gehören nach Ihrer Ideologie nicht in die Krippe, sondern zur Mutter nach Hause und die gehört an den Herd.

Wer sich nicht wehrt, kommt an den Herd meine Damen und Herren, und genau das werden wir nicht mitmachen.

Liebe AfD, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Kitas und Krippen frühkindliche Bildungseinrichtungen sind, in der Kinder aus Zuwandererfamilien gemeinsam mit Kindern aus Familien, die schon länger hier leben, voneinander lernen. Das ist eine wichtige Bildungs- und Integrationsleistung, die Krippen und Kitas hier erbringen, und das wollen Sie streichen. Das ist grob fahrlässig!

Und zu guter Letzt lassen Sie die Kommunen im Stich, weil Sie glauben, dass es den Klimawandel gar nicht gibt. In Osnabrück, Oldenburg und Hannover sind Menschen von Dieselabgasen und demzufolge erhöhten Stickstoffdioxidbelastungen ausgesetzt. Diesen Kommunen wollen wir helfen, bspw. wollen wir in Osnabrück mit Mittel des ökologischen Teils des Wirtschaftsförderfonds den Verkehr verflüssigen, etwa durch umweltsensitives Verkehrsmanagement, also intelligente Ampelsteuerungen. Und genau diese Mittel wollen Sie den betroffenen Kommunen streichen und Osnabrück, Oldenburg und Hannover mit den Folgen des Klimawandels allein lassen.

Das zeigt, die AfD ist wirtschafts- und finanzpolitisch auf einer Geisterfahrt, sie ist kommunal- und frauenfeindlich und deshalb werden wir als SPD-Fraktion mit unserer Zustimmung zum Zukunftsinvestitionsgesetz der Landesregierung diesen AfD-Spuk beenden und die AfD ausbremsen.