1. März 2018
Rede zum Thema „Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung“
Videomitschnitt der Rede
Beim Klicken auf das Bild wird ein externer Link zu YouTube aufgerufen. Es gelten die dortigen Datenschutz-Bestimmungen.
Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die FDP-Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ich begrüße Ihre Gesetzesinitiative – ausnahmsweise – aus zwei Gründen ganz besonders:
Erstens rennen Sie bei uns offene Türen ein, denn auch die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, keine neuen Schulden zu machen und die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Niedersächsischen Verfassung zu verankern. Die grundgesetzlich eröffnete Möglichkeit, landesgesetzliche Regelungen zu schaffen, um auf konjunkturelle Schwankungen, Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen reagieren zu können, werden wir nutzen. Finanzminister Hilbers erarbeitet gerade den entsprechenden Gesetzentwurf und wird ihn zeitnah in den Landtag einbringen.
Zweitens begrüße ich Ihre Gesetzesinitiative, weil diese mir die Möglichkeit gibt, mich bei Ihnen für das Lob der konsequenten sozialdemokratischen Finanzpolitik zu bedanken. Wie Sie im zweiten Absatz unter Ziffer 1 Ihrer Gesetzesbegründung völlig zu Recht ausführen, muss Niedersachsen von der Ausnahmeregelung des Artikels 143 Grundgesetz erneut keinen Gebrauch machen, weil der Niedersächsische Landeshaushalt bereits seit 2016 ohne neue Schulden auskommt. Sie weisen völlig zu Recht darauf hin, dass es dem sozialdemokratischen Finanzminister Peter Jürgen Schneider bereits in der letzten Wahlperiode gelungen ist, als erster und einziger Finanzminister des Landes Niedersachsens, seit der Gründung im Jahre 1946, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, die Sie in Ihrer 10-jährigen Regierungszeit von 2003 bis 2013 dazu beigetragen haben, den Schuldenstand des Landes Niedersachsen um satte 50% zu erhöhen, mämlich von 40 Mrd. Euro bei Ihrer Regierungsübernahme in 2003 auf 60 Mrd. Euro bei Ihrem Regierungsverlust in 2013. Das nenne ich eine satte Leistung. Wie gut, dass Sie uns heute durch Ihren Gesetzesentwurf erklären wollen, wie das mit der Schuldenbremse und der Altschuldentilgung funktioniert, da sind Sie sicherlich der richtige Ratgeber.
Nun aber genug des süffisanten Lobes. Ich will Ihnen auch sagen, wo wir als SPD-Fraktion die Dinge anders sehen als Sie. Sie wollen im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot dann zulassen, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages das so beschließt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem Respekt, aber das ist eine typische Oppositionsforderung. Sie wollen sich ein Mitentscheidungsrecht als Opposition sichern, wenn es darum geht, Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot zuzulassen. Genau das werden wir nicht mitmachen, es ist nun einmal ureigene Aufgabe der Regierung, den Landeshaushalt aufzustellen und dabei trägt die Regierung die Gesamtverantwortung für die Finanzpolitik. Eine verantwortungsvolle und entscheidungsfreudige Regierung kann sich in Krisenzeiten nicht von der Opposition abhängig machen und darauf hoffen, dass eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt. Eine verantwortungsvolle Regierung muss gerade in Notzeiten handlungsfähig sein. Deshalb sind wir als SPD-Fraktion ganz klar der Meinung, dass der Beschluss über die Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot in Notsituationen mit einfacher Mehrheit vom Landtag gefällt werden muss. So sieht es im Übrigen auch Artikel 115 Grundgesetz auf Bundesebene vor. Auch nach den Regeln des Grundgesetzes können die Kreditobergrenzen im Falle von Naturkatastrophen oder Notsituationen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Ich vermag nicht zu erkennen, warum wir hier auf Landesebene eine schärfere Bestimmung einführen sollten als auf Bundesebene.
Und meine Damen und Herren, was nun gar nicht geht, ist die Regelung in Artikel 71 Abs. 3 des Gesetzentwurfes der FDP, wo es im Satz drei darum geht, zusätzliche Steuereinnahmen im Falle einer positiven konjunkturellen Entwicklung automatisch zur Altschuldentilgung in voller Höhe zu verwenden.
Meine Damen und Herren, eine solche Regelung würde jedem Finanzminister gleich welcher Couleur jegliche Luft zum Atmen nehmen. Über die Verwendung von Steuermehreinnahmen muss am Ende das Parlament auf Vorschlag der Landesregierung entscheiden. Einen Automatismus der Altschuldentilgung würde den gewählten Parlamentariern jeden finanziellen Spielraum nehmen und gewählte Abgeordnete zu Statisten degradieren.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Mehrsteuern zur Tilgung von Altschulden zu verwenden, kann im Einzelfall Sinn machen. Schließlich haben sich auch die Koalitionsfraktionen grds. darauf verständigt in die Altschuldentilgung einzusteigen. Das setzt aber eine sorgfältige Prüfung voraus. Einen Automatismus, jegliche Steuermehreinnahmen bei positiver konjunktureller Entwicklung in die Altschuldentilgung zu stecken, kann nicht der richtige Weg sein.
Für uns als SPD-Fraktion hat oberste Priorität, unsere Wahlversprechen einzulösen. Aus diesem Grund haben wir mit dem Nachtragshaushalt die Grundlage für die Gebührenfreiheit an unseren Kindergärten geschaffen und damit einen Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen geleistet. Drängender als die Altschuldentilgung ist, die immer noch zu geringe Investitionsquote des Landes im Bereich der Krankenhäuser, Schulen und Verkehrswege zu erhöhen. Im Übrigen findet der Abbau von Verschuldung auch durch den Erhalt des Landesvermögens statt. So bewirken Investitionen in die Substanz des Landesvermögens nach Auffassung der SPD-Fraktion einen Abbau der durch unterbliebene Bauunterhaltung und Sanierung aufgelaufenen impliziten Verschuldung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, zum Abschluss noch etwas Versöhnliches: Ja, Sie haben Recht, wenn Sie darauf verweisen, dass es ein Zinsrisiko gibt und dass die Tilgung von Altschulden im Interesse der nachwachsenden, jüngeren Generation ist, denn die jungen Leute zahlen in Zukunft die Schulden, die die ältere Generation gemacht hat. Es ist aber mindestens genauso nachhaltig und eine Frage der Generationengerechtigkeit, wenn die kommende Generation die gleiche intakte Infrastruktur vorfindet und nutzen kann, die auch schon die jeweilige Vorgängergeneration nutzen konnte. In diesem Sinne gilt es, das richtige Maß zu finden zwischen Investitionstätigkeit und Altschuldentilgung. Das ist schon fast eine philosophische Frage, daher freue ich mich auf die Ausschussberatungen.
Vielen Dank.