7. März 2018
Neues aus dem Landtag
Liebe Leserin, lieber Leser,
während sich die Regierungsbildung in Berlin als ziemlich zäher Prozess herausgestellt hat, läuft das politische Alltagsgeschäft in Hannover auf Hochtouren. Nach etwas mehr als 100 Tagen im Amt kann die Niedersächsische Landesregierung bereits jetzt wichtige Weichenstellungen vorweisen, allen voran der Nachtragshaushalt, den wir in der Plenarsitzung in der vergangenen Woche verabschiedet haben. Dieser umfasst allem voran die finanzielle Absicherung der Kita-Beitragsfreiheit. Wir lösen damit unser zentrales Wahlversprechen ein und tragen deutlich zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Nachdem wir in der vergangenen Legislaturperiode bereits die Studiengebühren abgeschafft haben, werden nun zu August 2018 die Kindergartengebühren abgeschafft, was zahllose junge Familien in Niedersachsen um mehrere hundert Euro pro Monat entlasten wird. Auf dem Weg zur kostenfreien Bildung machen wir damit einen großen Schritt in die richtige Richtung, denn Bildung und Ausbildung eines Menschen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen – dafür setzen wir uns als SPD-Fraktion mit Nachdruck ein.
Der von uns beschlossene Nachtragshaushalt stellt darüber hinaus auch Mittel für insgesamt 5.000 neue Krippenplätze zur Verfügung, kümmert sich also auch um die Betreuung der Kleinsten in unserem Land. Auch der Bereich Schule profitiert deutlich vom nun beschlossenen Nachtragshaushalt: Zum einen stellen wir die Mittel bereit, alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Grundschulbereich künftig mit A13 zu besolden, zum anderen sichert der Nachtragshaushalt Gelder für die Entfristung von rund 1.000 Stellen im Schulbereich.
In der Aktuellen Stunde haben wir uns als SPD-Fraktion mit dem Thema Innere Sicherheit befasst. Auch hier haben wir mit dem Nachtragshaushalt dazu beigetragen, dass Niedersachsen als Bundesland noch sicherer wird: 750 zusätzliche Stellen für die Polizei finanzieren wir mit dem Beschluss. Hintergrund der aktuellen Stunde war die Veröffentlichung der neusten polizeilichen Kriminalitätsstatistik. Diese zeigt für Niedersachsen ein sehr erfreuliches Bild: Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der registrierten Straftaten in Niedersachsen um 6,4 Prozent zurückgegangen, was über 35.000 Straftaten weniger als im Vorjahr bedeutet. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote von Straftaten um einen Prozentpunkt auf 62,3 Prozent verbessert werden, womit wir in Niedersachsen deutlich über dem Bundesschnitt von ca. 55 Prozent liegen. Im Bereich der Wohnungseinbrüche gingen die Fallzahlen sogar um fast 17 Prozent zurück, außerdem scheiterten fast 40 Prozent der Einbruchsversuche – vor allem an gut gesicherten Türen und Fenstern, was auch der Präventionsarbeit der Polizei positiv zugeschrieben werden kann.
Natürlich bedeuten die guten Zahlen und die Rückgänge in der Statistik aber nicht, dass im Bereich der Inneren Sicherheit kein Handlungsbedarf mehr besteht. Hier ist insbesondere der Bereich der Jugendkriminalität zu nennen, außerdem aber auch der Bereich der Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte – in beiden Bereichen sind die Fallzahlen gestiegen. Und obwohl das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, in Niedersachsen so gering ist wie seit über 35 Jahren nicht mehr, ist das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung dadurch nicht gestiegen: Von 2015 auf 2017 ist die Zahl jener Mitbürger, die ihr Sicherheitsgefühl als gering einstufen würden, von 9,1 % auf 12,3 % angewachsen. Hier kann es helfen, die Präsenz der Polizei gerade im ländlichen Raum zu stärken, um damit auch einen positiven Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu haben.
Ich selbst habe in diesem Plenum zum Thema Schuldenbremse gesprochen. Die FDP-Fraktion hat im Landtag einen Antrag zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung gestellt. Zwar kann ich den Antrag in Grundzügen befürworten, zumal sich auch SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen haben, die Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung zu verankern, aber in einigen Punkten geht der FDP-Antrag trotzdem in die falsche Richtung. So will die FDP festlegen, dass zusätzliche Steuereinnahmen im Falle einer positiven konjunkturellen Entwicklung automatisch in voller Höhe zur Altschuldentilgung verwenden werden. Das würde dem gewählten Parlament aber jeden finanziellen Spielraum nehmen und gewählte Abgeordnete zu Statisten degradieren. Altschuldentilgung setzt eine sorgfältige Prüfung voraus, ein Automatismus wäre hier völlig fehl am Platz. Wenn Altschuldentilgung dazu führt, dass durch fehlende Investitionsmöglichkeiten Bauunterhaltungen oder Sanierungen unterbleiben, ist niemandem geholfen. Ganz im Gegenteil verschieben wir damit Probleme nach hinten. Das kann keine Lösung sein.
Meinen Redebeitrag dazu können Sie und könnt Ihr hier nachlesen und nachschauen. Viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Frank Henning