„Umsetzung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) für die Stadt Osnabrück“
Seit dem 1. Januar 2014 gilt in Niedersachsen ein neues Vergabegesetz für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 €. Als wichtigste Vorgabe schreibt das Gesetz einen Mindestlohn von 8,50 € vor, der sowohl für das beauftragte Unternehmen, aber auch für die jeweiligen Nachunternehmen gilt.
