Rot-Grün gibt 800.000 Euro mehr für kommunale Theater: Städtische Bühnen erhalten Zuschuss von über 180.000 Euro

Die rot-grüne Regierungskoalition unterstützt die kommunalen Theater mit zusätzlichen 800.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016: „Für die Städtischen Bühnen Osnabrück bedeutet das für zwei Jahre weitere Mittel in Höhe von insgesamt 180.808 Euro“, erklärt dazu der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning.

Ausgleich für Inklusionskosten: 313.083 Euro werden für Osnabrücker Schulen in öffentlicher Trägerschaft bereitgestellt

Die rot-grüne Regierungskoalition hat im Landtag ein Gesetz beschlossen, das die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft regelt. Auch die Osnabrücker Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden unterstützt.

Grußwort beim Präsentationstag der 14. Herbstakademie Osnabrück

Vorlesetag in der Bergschule Lüstringen

Am heutigen 20. November 2015 fand wieder der bundesweite Vorlesetag statt, an dem sich auch Frank Henning beteiligt und Osnabrücker Schülerinnen und Schülern vorgelesen hat. Der SPD-Abgeordnete war in die Bergschule Lüstringen eingeladen worden und las dort Kindern aus der Eingangsstufe …

Zusätzliche Landesmittel für die Städtischen Bühnen – Henning/Bajus: Gutes Signal in politisch schwierigen Zeiten

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben sich im Rahmen der Haushaltsberatungen auf zusätzliche politische Schwerpunkte geeinigt. „Davon profitieren auch die Städtischen Bühnen in Osnabrück“, erklären die Landtagsabgeordneten Frank Henning (SPD) und Volker Bajus (Grüne).

November 2015: Flüchtlingspolitik – Inklusion – Politische Bildung – Neuigkeiten aus dem Landtag

Auch im Novemberplenum des Niedersächsischen Landtags stand das Thema Flüchtlingspolitik ganz oben auf der Tagesordnung. Menschen, die vor Krieg und Gewalt aus ihren Heimatländern fliehen, suchen bei uns eine neue Heimat, in der sie sich eine sichere Zukunft aufbauen können. Neben der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge ist es eine wichtige Aufgabe, die zuwandernden Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Diese Aufgabe wird uns lange, weit über die laufende Wahlperiode hinaus, fordern und es gilt, jetzt die richtigen Weichenstellungen zu treffen.

Um die Unterbringung der nach Niedersachsen kommenden Flüchtlinge zu gewährleisten, haben wir im Novemberplenum ein Gesetz mit baurechtlichen Erleichterungen in diesem Bereich beschlossen. Das Gesetz dient dazu, die Kommunen in Niedersachsen in die Lage zu versetzen, schneller und unbürokratischer Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können, indem es bei bestimmten Bauauflagen Ausnahmen ermöglicht. So muss zum Beispiel nicht mehr zwingend darauf geachtet werden, ausreichend Parkplätze vorzuhalten und bei der Sanierung von Gebäuden entfallen Denkmalschutzvorschriften. Die Aussetzung der Auflagen ist bis Ende 2019 befristet und ermöglicht es, auf die aktuellen Herausforderungen angemessener reagieren zu können.

Regierungskoalition hilft Schulträgern bei den Kosten für die inklusive Schule

Die rot-grüne Regierungskoalition hat am Mittwoch im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird. „Die Osnabrücker Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden bei den Kosten für …

Henning/Bajus: Einsatz für Theater lohnt sich – Land erhöht Zuschuss für die Städtischen Bühnen

Am Rande der letzten Landtagssitzung trafen sich Vertreter der kommunalen Theater mit den Fraktionen von SPD und Grünen. Dabei erneuerten die Geschäftsführer und Intendanten ihre Bitte nach Zuschusserhöhung des Landes. „Zwischen 2005 und 2011 hatte die damalige CDU-geführte Landesregierung die Unterstützung eingefroren.

Oktober 2015: Koalition legt Nachtragshaushalt vor – Mehr Unterstützung für Kommunen und Ehrenamtliche wird zügig auf den Weg gebracht

Zur Bewältigung der großen Herausforderungen bei der Flüchtlingshilfe hat die rot-grüne Koalition einen zweiten Nachtragshaushalt für 2015 im Landtag vorgelegt. Zur Beschleunigung wurde der entsprechende Gesetzentwurf Ende September direkt in den Haushaltsausschuss eingebracht. Wir bringen damit zügig ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg, mit dem vor allem mehr Unterstützung für Kommunen und Ehrenamtliche bereitgestellt wird. Gerade in der Stadt Osnabrück werden wir davon profitieren – hier tragen wir einen Großteil der Anstrengungen zur Flüchtlingsunterbringung aufgrund der durch das Land eingerichteten Erstaufnahmeeinrichtung am Natruper Holz und mittlerweile durch die Stadt Osnabrück selbst angeschaffter, umgebauter oder angemieteter Wohnungen für 640 Flüchtlinge im Stadtgebiet.

Insgesamt wird der Nachtragshaushalt ein Volumen von zusätzlichen 428,5 Millionen Euro umfassen. Das Land wendet dann in Summe in 2015 754 Millionen Euro für den Themenbereich Flüchtlinge auf. Der Löwenanteil fließt dabei an die Kreise, Städte und Gemeinden. Neben den bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt bereitgestellten 120 Millionen Euro Soforthilfe sowie der Regelzahlung in Höhe von 118 Millionen Euro kommt nun die Vorziehung der Zahlung aus 2016 in Höhe von 177 Millionen Euro hinzu. Insgesamt erhalten die Kommunen in 2015 also rund 415 Millionen Euro allein für die Flüchtlingsunterbringung. Das bringt die Kommunen in die Lage, die finanziellen Lasten besser zu schultern.

Ausbildungsbetrieb der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und Loy wird bald wieder aufgenommen

Die Entscheidung des Niedersächsischen Innenministeriums der letzten Woche, die Einrichtungen der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und Loy vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen und den Ausbildungsbetrieb einzustellen, hat für teilweise heftige Reaktionen bei den Feuerwehren ausgelöst.