Über 2,1 Mio. Euro aus dem kommunalen Hilfsprogramm fließen nach Osnabrück

Im Rahmen der Sondersitzung am 15. Juli 2020 hat der Landtag den zweiten Nachtragshaushalt beschlossen und damit den Weg für ein kommunales Hilfsprogramm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro freigemacht. „Mit dem Paket unterstützt das Land die Kommunen in Niedersachsen – denn gerade die Kommunen …

Über 2,1 Mio. Euro aus dem kommunalen Hilfsprogramm fließen zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen nach Osnabrück

Im Rahmen der Sondersitzung am 15. Juli 2020 hat der Landtag den zweiten Nachtragshaushalt beschlossen und damit den Weg für ein kommunales Hilfsprogramm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro freigemacht. Mit dem Paket unterstützt das Land die Kommunen in Niedersachsen – denn gerade die Kommunen haben bei der Bewältigung der Corona-Krise die Hauptlast zu tragen.

Die wichtigste Säule ist hierbei die Gewährung eines pauschalen Ausgleichs für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2020. Insgesamt stehen dafür 814 Mio. Euro zur Verfügung, so dass für die niedersächsischen Kommunen die in der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 vollständig kompensiert werden. Weitere knapp 600 Millionen Euro dienen der Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs und damit der allgemeinen Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen auch im Jahr 2021.

Darüber hinaus werden als weitere Komponente zusätzlich 100 Mio. Euro zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung gestellt, 11 Mio. Euro davon für Systemadministratoren an Schulen. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 89 Mio. Euro werden als allgemeine Deckungsmittel pro Einwohner ausgezahlt. Für Osnabrück bedeutet das voraussichtlich knapp 317.000 Euro für Systemadministratoren an Schulen und über 1,8 Mio. Euro an allgemeinen Deckungsmitteln zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen.

Zweite Rede zu Entschädigungen für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Nachdem am 23. April 2020 erstmalig zu diesem Antrag der FDP-Fraktion beraten wurde, habe ich mich am 15. Juli 2020 im Rahmen der abschließenden Beratung erneut mit dem Thema Entschädigungen für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz befasst. Hier finden Sie meine Rede dazu.

Rede zum zweiten Nachtragshaushalt im Rahmen der Corona-Pandemie

Hier finden Sie meine Rede zum zweiten Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen im Rahmen der Corona-Pandemie und zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Tourismusbranche, auf das Gastgewerbe und die Schaustellerinnen und Schausteller.

Rede zum stationären Einzelhandel und Sonntagsöffnungen in Corona-Zeiten

Im Rahmen der Aktuellen Stunde habe ich mich am 15. Juli 2020 mit dem stationären Einzelhandel in Corona-Zeiten und mit dem Thema Sonntagsöffnungen beschäftigt. Auch die Anerkennung des Tarifvertrags zwischen GVN und GÖD durch Minister Althusmann war Thema meiner Rede.

Statement zu Sonntagsöffnungen in Corona-Zeiten

Die Corona-Krise hat die Situation des innerstädtischen Einzelhandels in unserem Land in vielen Fällen dramatisch verschlechtert. Zwar sah sich der Einzelhandel schon vor Corona großen Herausforderungen, wie der Konkurrenz durch den Onlinehandel konfrontiert – doch das Virus wirkte nochmals wie ein Beschleuniger und hat zu dramatischen Umsatzeinbußen geführt.

Juli-Sondersitzung des Niedersächsischen Landtags zur Corona-Krise

Heute beraten wir im Rahmen eines Sonderplenums den zweiten Nachtragshaushalt für Niedersachsen. Weiterhin beschäftigen die Corona-Pandemie und ihre Folgen maßgeblich unser politisches Geschehen. Um die Situation zu bekämpfen und kraftvoll aus der Krise zu kommen, werden wir im heutigen Sonderplenum den 2. Nachtragshaushalt 2020 beschließen. Der zweite Nachtragshaushalt stellt ein niedersächsisches Kraftpaket gegen die Corona-Krise und ihre folgenschweren Auswirkungen dar. Kurz zusammengefasst investiert Niedersachsen mit niedrigschwelligen Investitions- und Innovationshilfen in die Bereiche der Prävention und Vorsorge, um wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen. Mit weiteren Sonderprogrammen und Soforthilfen wird dies insbesondere unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen sowie wichtige Zukunftsinvestitionen im Bereich der Infrastruktur und der Nachhaltigkeit ausmachen. Der zweite Nachtragshaushalt basiert neben der Kompensation von Steuerausfällen auf vier Säulen und stellt insgesamt 8,4 Milliarden Euro bereit.

Repräsentationserklärung des Tarifvertrags zwischen GVN und GöD verhindert keine Dumpinglöhne!

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat im Rahmen einer heutigen Presseerklärung bekanntgegeben, dass es die Repräsentativität des GÖD-/GVN Tarifvertrages feststellt. Diese Entscheidung stößt auf großen Widerstand bei der SPD-Landtagsfraktion.

Zweite Rede zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Auch im Rahmen eines Antrags der Fraktion der Grünen habe ich mich am 2. Juli 2020 noch einmal mit dem Thema Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie befasst. Hier finden Sie meine zweite Plenarrede vom 2. Juli 2020 zu diesem Thema.

Rede zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Hier finden Sie meine Rede zum Thema Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie, die ich im Rahmen der Fragestunde am 2. Juli 2020 im Niedersächsischen Plenum gehalten habe, den Videomitschnitt der Rede zum Nachschauen und den Redentext zum Nachlesen.