8. Januar 2021

Weitere Unter­stützung vom Land Nieder­sachsen für kulturelle Projekte in Osnabrück

Erfolgreiche Anträge im Rahmen des Programms „Niedersachsen dreht auf“

„Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat heute 50 kulturelle Projekte bekanntgegeben, die vom Land im Rahmen des ersten Antragsstichtags vom Programm ‚Niedersachsen dreht auf‘ finanziell gefördert werden“, berichtet der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning. „Mit dabei sind auch drei Osnabrücker Projekte: Das Musiktheater LUPE erhält eine Förderung von 27.000 Euro für das Projekt ‚Nazriss und Gold-MOND‘, das Atelier Sabine Künzel bekommt 15.528 Euro für das Projekt ‚World leader / Weltlenker-Portraits‘ und Maria Martin Sanabria erhält eine Fördersumme von 14.200 Euro für ihr Projekt ‚Lyrik und Musik Café unterwegs‘“, so Henning. Ausgewählt wurden die Projekte nach den fachlichen Empfehlungen einer ehrenamtlich besetzten Kommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten verschiedener Kultursparten.

„Insgesamt unterstützt das Land Niedersachsen die Kulturschaffenden mit den bewilligten Anträgen zum ersten Stichtag mit rund 1,13 Millionen Euro“, berichtet der SPD-Abgeordnete Henning weiter. „Das Programm ‚Niedersachsen dreht auf‘ hat zum Ziel, die von der Corona-Pandemie stark betroffene Kulturlandschaft in Niedersachsen wieder zu vitalisieren und Veranstaltungen in allen künstlerischen Formaten und Sparten finanziell zu unterstützen. Dafür stellt das Land im Rahmen des Corona-Sondervermögens bis zu 10 Millionen Euro bereit, um damit insbesondere soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Niedersachsen in einem möglichst unbürokratischen Verfahren zu fördern.“

Zurzeit läuft die Auswahl der Anträge zum zweiten Antragsstichtag. Weitere Anträge für den Bereich der kulturellen Veranstaltungen und der kulturellen Bildung für das Programm „Niedersachsen dreht auf“ können noch bis zum 28. Februar 2021 bei den Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung in Niedersachen gestellt werden. Gefördert werden Veranstaltungen bis zum 31.12.2021. In beiden Fällen werden Ausgaben gefördert, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligungen an kulturellen Veranstaltungen beziehungsweise im Bereich der kulturellen Bildung entstehen.

Weitere Informationen zum dem Programm gibt es unter folgendem Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-solo-selbststandige-und-kultureinrichtungen-192816.html