14. September 2018

Stärkung des Datenschutzes ist richtig, darf aber nicht auf dem Rücken der Vereine stattfinden!

Zum Antrag „Ehrenamt stärken – Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen!“

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU auf die wachsende Unsicherheit bei Vereinen in Bezug auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union reagiert.

„Die Stärkung des Datenschutzes ist im Zeitalter der Digitalisierung richtig und notwendig. Sie darf aber nicht auf dem Rücken der mehr als 56.000 Vereine in Niedersachsen stattfinden, die in überwiegender Zahl ehrenamtlich geführt werden und mit der Umsetzung der neuen Verordnung vielfach überfordert sind“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning.

Mit dem Entschließungsantrag wird die Landesdatenschutzbeauftrage unter anderem dazu aufgefordert, die niedersächsischen Vereine besser bei der Umsetzung der DSGVO zu beraten und eine möglichst unkomplizierte Handreichung zu entwickeln.

„Außerdem fordern wir, dass Vereine bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht sofort sanktioniert werden. Stattdessen soll die Landesdatenschutzbeauftragte die betroffenen Vereine umfassend beraten und ertüchtigen, zukünftige Verstöße zu vermeiden. Wir dürfen es nicht zulassen, dass ehrenamtliches Engagement auch hier bei uns in Osnabrück durch die Angst vor der DSGVO abgewürgt wird“, so Frank Henning.

Ähnliches gelte auch für die verpflichtende Ernennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten in allen Vereinen, so der SPD-Politiker: „Hier muss der Bund dringend eine Ausnahmeregelung für ehrenamtlich geführte Vereine auf den Weg bringen, die sie von dieser Verpflichtung befreit.“