12. September 2018
Rede zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen
Plenardebatte vom 12. September 2018
Videomitschnitt der Rede
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Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Die FDP-Fraktion lässt heute mal wieder die Katze aus dem Sack. Interessant, Herr Bode, ist nämlich, worüber Sie nicht gesprochen haben. Sie haben sehr viel über Bürokratie gesprochen. Aber worüber Sie nicht gesprochen haben, ist der Punkt, auf den ich gleich eingehen werde. Sie versuchen, die bestehenden Vergaberegelungen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier in Niedersachsen unter dem Deckmantel eines scheinbaren Bürokratieabbaus zu verändern und vor allen Dingen das Tariftreuegesetz zu schleifen, meine Damen und Herren. Das werden wir von SPD-Fraktion Ihnen nicht durchgehen lassen!
Das fängt schon an mit dem Titel. Ich habe Ihren Gesetzentwurf mal mitgebracht, Drucksache 18/1524. „Entwurf eines Reformgesetzes zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen“! Das bestehende, noch aus rot-grünen Zeiten stammende Gesetz vom 31. Oktober 2013 heißt „Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Das ist der entscheidende Unterschied. Uns geht es nicht nur um Vergaben. Uns geht es auch darum, ein Tariftreuegesetz zu haben, das der Tarifhoheit und den Tarifvertragsparteien gerecht wird. Konsequenterweise haben Sie in § 1 formuliert: „Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten.“ Damit wollen Sie den zweiten Halbsatz des bestehenden Gesetzes streichen, in dem es heißt: „sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern.“
Auf Deutsch: Wenn man sich das Gesetz vor Augen führt, wird deutlich, dass Sie den § 10 – Um-weltverträgliche Beschaffung -, den § 11 – Berücksichtigung sozialer Kriterien – und § 12 – Beachtung von ILO-Mindestanforderungen – für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen ersatzlos streichen wollen. Diese Regelungen kommen in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht mehr vor. Ich frage mich ernsthaft – über das Thema Klimaschutz haben wir schon häufiger gesprochen; ich gucke mal in Richtung der Grünen-Fraktion -: Warum wollen Sie den § 10 streichen? Warum wollen Sie den Kommunen die Möglichkeit nehmen, für eine umweltverträgliche Beschaffung zu sorgen? Das ist eine Kannregelung, die wir damals geschaffen haben. Keine Kommune wird dazu gezwungen.
Noch viel wichtiger aus unserer Sicht als Sozialdemokraten ist der § 11: Öffentliche Auftraggeber können nach derzeitiger Rechtslage soziale Kriterien als Anforderungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen formulieren. – Das gilt übrigens nur für größere Unternehmen ab 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das heißt, auch hier haben wir das von Ihnen gesehene Bürokratieproblem im Ansatz bekämpft, weil wir die Regelung nur für größere Unternehmen vorgesehen haben.
Was steht in § 11 Abs. 2, den Sie so gerne streichen möchten? Warum sind Sie eigentlich dagegen, es den Kommunen zu ermöglichen, Vorgaben zu machen und die Unternehmen zu begünstigen, die z. B. schwerbehinderte Menschen beschäftigen? Oder warum sind Sie dagegen, Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu begünstigen, die sich für Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen, die Gleichstellungsaktionspläne aufsetzen? Warum sind Sie dagegen, Unternehmen zu begünstigen, die über Bedarf ausbilden? Ich frage mich: Was haben Sie eigentlich gegen die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen? All das wollen Sie kurzerhand aus dem Gesetz herausstreichen. Wir sind der Auffassung, dass man diese Punkte drinstehen lassen muss, um Unternehmen zu begünstigen, die diese Kriterien erfüllen, meine Damen und Herren.
Übrigens, für die Feuerwehrfreunde unter uns: In dem Gesetzestext heißt es: „Zu berücksichtigende soziale Kriterien können insbesondere sein“. Das heißt, es folgt keine abschließende Aufzählung. Ein weiteres Beispiel, über das wir immer wieder diskutiert haben, übrigens auch in meiner Heimatstadt Osnabrück: Dort gibt es mittlerweile eine Vergabeordnung, in der man all diese Dinge normal geregelt hat. Die Kommunen verlangen die Dinge, die in § 11 geregelt sind. Zum Beispiel können auch Unternehmen, die Mitarbeiter für die freiwillige Feuerwehr freistellen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge begünstigt werden. Auf die Idee sind Sie offensichtlich nicht gekommen. Das ist ein Punkt, der den Feuerwehren in diesem Land sehr entgegenkommt.
Damit bin ich bei meinem eigentlichen Thema: wir sehen in der Tat einen gewissen Reformbedarf bei dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz, als Sozialdemokraten, als Koalitionäre. Wir haben nämlich Folgendes vereinbart: Wir wollen das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz in der Tat evaluieren und es dem geänderten Bundesrecht anpassen. Wir wollen die Landesvergabevorschriften für Zuwendungsempfänger – das betrifft vor allen Dingen Sportvereine und Privatpersonen – mit den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen harmonisieren. Da gibt es nämlich unterschiedliche Regelungen. Das dient dem Bürokratieabbau und stärkt vor allen Dingen das Ehrenamt. Es soll beispielsweise eine Freigrenze für ehrenamtliche Sportvereine geben, die das dann gar nicht mehr anwenden müssen.
Uns als Sozialdemokraten ist aber die Frage der Tarifverträge besonders wichtig. Das will ich noch einmal sehr deutlich sagen. Unsere Position ist: Wo öffentliches Geld fließt, müssen auch Tarifverträge gelten, meine Damen und Herren. Wir vertreten die Position, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich zu Tarifbedingungen vergeben werden müssen – davon finden wir im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion kein Wort -, um gute Arbeit zu Tarifbedingungen zu garantieren und die heimische Wirtschaft vor allen Dingen vor ausländischer Dumping- Konkurrenz zu schützen. Wir wollen deshalb in einem ersten Schritt über das Bauhauptgewerbe nachdenken und bei öffentlicher Vergabe auch hier repräsentative Tarifverträge zur Anwendung kommen lassen. Die derzeitige Regelung, die sich ja nur am Bau-Mindestlohn orientiert, meine Damen und Herren, begünstigt aus unserer Sicht Tarifflucht und Dumpinglöhne und hilft der Billigkonkurrenz.
Lassen Sie mich noch einen Satz aus Sicht der Kommunen sagen! Das ist interessant in dem Gesetzentwurf: In § 5 geht es um die repräsentativen Tarifverträge bei der Vergabe von Leistungen im ÖPNV-Bereich. Diesen wollen Sie komplett streichen lassen, meine Damen und Herren. Das ist ein Angriff auf alle kommunalen Busunternehmen. Diesen werden wir Ihnen ebenfalls nicht durchgehen lassen. Das lassen wir nicht zu. Der Gesetzentwurf hätte nämlich verheerende Folgen für die Arbeitsplätze vor allem bei kommunalen Verkehrsunternehmen, die nach Tarif bezahlen; übrigens auch bei privaten Busunternehmen, die zum Teil auch tarifgebunden sind und sich an Tarifverträge halten müssen. Diese sollen nun nach Vorstellungen der FDP im europaweiten Wettbewerb gegen ausländische, nicht tarifgebundene Verkehrsunternehmen auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns konkurrieren. Das kann nicht funktionieren, meine Damen und Herren. Das ist aus der Zeit gerissen. Das werden wir nicht mitmachen.
Eine letzte Bemerkung: Ich sehe, meine Redezeit läuft ab.
Ein Wort an die AfD: Sie werden ja nicht müde, den sogenannten Altparteien – um den Begriff mal zu verwenden – Vorwürfe zu machen. Sie haben uns vorgeworfen, wir seien keine Partei der kleinen Leute, keine Partei der Arbeitnehmer mehr. Ich stelle fest: Sie haben heute eine Redezeit von null Minuten beantragt, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen der arbeitenden Menschen durch Vergabe im öffentlichen Vergaberecht zu verbessern. Ich stelle fest, Sie haben uns überhaupt keine Vorwürfe in dieser Richtung zu machen. Sie haben ja nicht einmal eine Meinung zu diesem Thema.
Vielen Dank.