30. Januar 2020

Rede zur Qualifizierung von Geflüchteten zu Lokführerinnen und Lokführern und Fachkräften

Plenarrede vom 30. Januar 2020

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident!

Ich wundere mich doch immer, wie es möglich ist, dass die AfD einen solchen, vom Grundsatz her durchaus vernünftigen Antrag, sage ich mal, zum Anlass nimmt, gegen Flüchtlinge zu agieren und sie zu diskreditieren.

Ich kann nicht erkennen, dass diese 15 Flüchtlinge in Baden-Württemberg bevorteilt werden, lieber Herr Henze. Ich frage mich wirklich, warum man nicht mal einfach ganz sachlich über Sinn oder Unsinn dieses Antrags reden kann, ohne gleich wieder irgendwelche Bevorteilungen von Flüchtlingen, die ich da nun wirklich nicht sehe, ins Feld zu führen. Aber irgendwie scheint das so in Ihrer DNA zu sein.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich mit dem Antrag der Grünen beschäftigen:

Erstens. Ja, wir sind gemeinsam der Auffassung, 42 % der Zugausfälle sind auf Fachkräftemangel im Bereich der Eisenbahnunternehmen zurückzuführen. Das geht auf Dauer nicht so weiter. Wir alle wollen die Verkehrswende, wir wollen den ökologischen ÖPNV fördern, wir wollen, dass der Schienenverkehr ausgebaut wird. Dann braucht man eben auch diese Fachkräfte. Wir sind uns also im Ziel einig. Die Frage ist nur: Wie kommen wir dahin? – Wir sind uns mal wieder nicht über den Weg einig.

Ich glaube auch, dass die Zahlen, die uns das Wirtschaftsministerium geliefert hat, diesen Fachkräftemangel sehr deutlich machen. Wir haben in Niedersachsen 31 arbeitslose Lokführer. Denen stehen 101 freie Stellen gegenüber. Es ist ein Indiz für einen ausgeprägten Fachkräftemangel, wenn man 30 Arbeitslose, aber 100 freie Stellen hat. Da passt etwas nicht. Da muss tatsächlich etwas passieren. Die Frage ist nur: Was und durch wen? Wir sind in der Tat in erster Linie der Auffassung, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Pflicht sind, für ihren eigenen Nachwuchs zu sorgen und das Fachkräfteproblem anzugehen. Ich bin übrigens auch der Auffassung, dass es eine Sache der Tarifpartner ist. Wir müssen Lokführer auch besser bezahlen. Nur wenn wir Lokführer besser bezahlen, können wir die Fachkräfte bekommen. Das ist ein entscheidender Punkt. Das ist aber nicht Sache der Landesregierung; das ist Sache der Tarifpartner. Da bin ich ganz Ordnungspolitiker, Herr Bode. Im Ausschuss haben Sie mich auch schon einmal so tituliert. Aber der Begriff passt in diesem Zusammenhang. Dann bin ich da eben Ordnungspolitiker.

Meine Damen und Herren, Herr Schulz-Hendel hat ausgeführt, die Landesregierung sei hier auch in der Pflicht. – Ja, die Landesregierung hat aber auch schon einiges gemacht.

Ich verweise auf die Nr. 1 Ihres Entschließungsantrages, die aus meiner Sicht erledigt ist. Unter der Nr. 1 fordern Sie, dass die bisherigen Erkenntnisse aus dem MW über den eingesetzten Arbeitskreis dem Ausschuss vorgestellt werden. – Wir haben eine schriftliche Unterrichtung über zehn Seiten bekommen. Darauf möchte ich verweisen. Alleine dadurch ist die Nr. 1 erledigt.

Ich habe einen umfassenden Abschlussbericht aus dem MW mitgebracht. Das Wirtschaftsministerium hatte sich mit den Verkehrsunternehmen, dem VDV, mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, GVN, zusammengesetzt. Ich erspare es Ihnen jetzt, die acht Seiten inhaltlich im Einzelnen vorzutragen. Ich möchte nur darauf verweisen, dass das sozusagen der Rechenschaftsbericht der Landesregierung ist. Sie hat gehandelt. Sie hat sich Gedanken über die Fachkräftesituation in der Verkehrs- und Logistikbranche gemacht. Damit ist die Nr. 1 auch Ihres Änderungsantrags aus meiner Sicht erledigt.

Die Nrn. 2 und 4 gehören meines Erachtens zusammen. Unter der Nr. 2 fordern Sie eine Ausbildungsoffensive. Dafür solle das Land im Grunde genommen tätig werden, und zwar mit eigenem Landesgeld. Sie haben ja dankenswerterweise Ihren Ursprungsantrag selbst korrigiert. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Nr. 4 mit der Forderung, das aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren, schlicht rechtswidrig ist. Das geht nicht. Das haben Sie mittlerweile eingesehen. Das finde ich gut. Sie wollen aber jetzt Landesmittel aus dem Einzelplan 08 dafür einsetzen. Ich sage mal: Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Gucken Sie sich mal die Situation auf Bundesebene an! Auch hierzu habe ich ein schönes Schaubild mitgebracht.

Gucken Sie sich mal das Qualifizierungschancengesetz an! Danach können Weiterbildungsmaßnahmen in Kleinstunternehmen bis zu 100 % gefördert werden: für Weiterbildungsmaßnahmen, für Coaching-Programme für Menschen, die sich dann auch umschulen lassen können. Wir haben des Weiteren das Teilhabechancengesetz von Hubertus Heil. Da sind 4 Milliarden Euro auf Bundesebene im Pott.

Danach können bis zu 75 % Lohnkostenzuschüsse, in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 % Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden. Dabei geht es im Wesentlichen um Langzeitarbeitslose, die man dann auch zu Lokführern qualifizieren könnte. Es ist also genügend Geld im Pott. Wenn Sie sich mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern unterhalten, dann wissen Sie, dass wir diese Landesmittel nicht brauchen. Wir sind der Meinung, dass man die Landesmittel an anderer Stelle besser einsetzen kann. Sie können sich gerne mal von unserem Wirtschaftsminister erklären lassen – im Einzelplan 08 stehen 6,2 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verfügung -, was wir alles damit machen. Das können Sie sich gerne vom MW erklären lassen.

Wir sind der Auffassung, dass eine Offensive zur Ausbildung von Lokführern aus den vorhandenen Instrumenten des Bundes – ich habe auf das Qualifizierungschancengesetz und Teilhabechancengesetz verwiesen – ausreichend ist und mit ausreichend Kohle – Entschuldigung: Geld – versehen ist. Von daher, glaube ich, brauchen wir hier kein eigenes Landesgeld einzusetzen.

Ich möchte noch auf eines verweisen: In der schriftlichen Unterrichtung ist noch einmal deutlich geworden, dass aktuell in Niedersachsen 200 Personen in durch die Arbeitsverwaltung geförderten Qualifizierungsmaßnahmen stecken oder zu Trieb- und Fahrzeugführerinnen und -führern bzw. Lokführern umgeschult werden. Wenn wir 101 offene Stellen haben, sehe ich hier schon Licht am Ende des Tunnels, weil hier 200 Personen ausgebildet bzw. fortgebildet werden und dann diese Lücken möglicherweise geschlossen werden können. Insofern ist das Problem vielleicht nicht ganz so dramatisch, wie es hier dargestellt wird.

Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir haben genügend Geld auf der Bundesebene im Topf. Der Bericht liegt vor. Die Landesregierung hat gezeigt, was sie in diesem Bereich macht.

Ich sehe gerade, ich habe eine Punktlandung bei meiner Redezeit hingelegt. Vielen Dank!