16. Mai 2018

Rede zur Novellierung der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen von 1966

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

kommen wir zu einem weiteren vorläufigen Höhepunkt der Plenardebatte des Mai-Plenums diese Woche: der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe von 1966 – übrigens mein Geburtsjahr, deswegen muss es ja eigentlich eine gute Verordnung sein. Hatten wir uns auf Antrag der FDP-Opposition bereits kurz nach der Mittagspause mit der Verordnung über die Anwendung von Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 25. August 1960 beschäftigt, so dürfen wir uns nun ein paar Stunden später auf Antrag der FDP erneut mit einer historischen Verordnung aus dem Jahre 1966 beschäftigen.

Aber worum geht es eigentlich in der Sache? Mit dem Antrag der FDP wird die Aufhebung der Bergverordnung für Untertagebetriebe aus dem Jahr 1966 gefordert. Die Bergverordnung enthält Bestimmungen für Untertage-, Tagebau und Tagesbetriebe. Sie enthält Regelungen, die einen sicheren Betrieb der Untertage-, Tagebau und Tagesbetriebe sicherstellen sollen. Der von der FDP geforderten vollständigen Aufhebung der Verordnung steht jedoch entgegen, dass damit auch Regelungen entfallen würden, die anderweitig nicht auf Gesetzes- und Verordnungsebene fixiert sind. Als da wären die Vorschriften zur Flutung von Salzbergwerken, zu Sicherheitspfeilern und Sicherheitsabständen oder die Versatzpflicht für den Kalibergbau.

Die Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss seitens der Rechtsgelehrten des MW hat klar ergeben, dass keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Novellierung oder Aufhebung der Verordnung bestehen. Aufgrund der Zuordnung des Bergrechts zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, sind die Vorschriften der Allgemeinen Bergverordnung, die von geltendem Bundesrecht abweichen, ohnehin gegenstandslos. Einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf es daher nicht. Für die Rechtsanwendung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bestehen insoweit durch das Bundesberggesetz eindeutige Rahmenbedingungen.

Aus diesem Grund lehnen die Regierungsfraktionen von SPD und CDU den vorliegenden FDP-Antrag ab. Mag man der FDP-Fraktion nun positiv unterstellen, dass sie bei ihrem Antrag noch in der guten Absicht gehandelt hat, Verwaltungsvorschriften zu entschlacken und einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten, so schütten die Grünen, mit ihrem zur heutigen Plenarsitzung vorgelegten Änderungsantrag, wieder einmal das Kind mit dem Bade aus. In dem vorliegenden Änderungsantrag haben die Grünen offensichtlich ihr komplettes ökologisches Weltbild eingearbeitet und schießen damit über das Ziel des FDP-Antrags, die Vorschriften der Bergverordnung zu entschlacken, weit hinaus.

Auch den Grünen-Änderungsantrag lehnen die Regierungsfraktionen SPD und CDU daher ab. Die geforderte erweiterte Bürger- und Verbandsbeteiligung würde im Ergebnis noch längere Verfahren bedeuten. Die grds. Zielsetzung des Grünen-Antrags, ausschließlich dem Umweltschutz Vorrang vor einer Ausbeutung des Untergrunds und der Nutzung von Bodenschätzen Vorrang einzuräumen, halten wir aus wirtschaftspolitischen Gründen für verfehlt. Das Bergrecht als Teil des Umweltrechts zu definieren geht uns deutlich zu weit.

Im Ergebnis lehnen SPD und CDU die vorgelegten Oppositionsanträge somit ab. Vor dem Hintergrund aber, dass die Bergverordnung seit mehr als 50 Jahren in Kraft ist, die technischen Möglichkeiten im Bergbau sowie der Stand der Technik sich erheblich weiterentwickelt haben, haben die Regierungsfraktionen SPD und CDU heute einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt. Ziel dieses Änderungsantrages ist eine Überprüfung – keine Aufhebung der Verordnung wie die FDP es fordert – in welcher Form die Bergverordnung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen im Bergbau zu überarbeiten ist. Dem Landtag ist über das Ergebnis der Prüfung zeitnah zu berichten. Das heißt, die Regierungsfraktionen stimmen nun dem heute vorgelegten Änderungsantrag von SPD und CDU zu und lehnen den Beschluss des Wirtschaftsausschusses ab.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.