29. April 2021

Rede zur Aktuellen Stunde zum Thema Arbeitsschutz und Testpflicht in Unternehmen

Plenarrede vom 29. April 2021

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Fehlende Corona-Kontrollen, zu viel Nachsicht und Freiwilligkeit – Corona-Schutz muss auch in der Arbeitswelt überall konsequent umgesetzt werden“ – so lautet der Titel des Antrages zur heutigen Aktuellen Stunde, obwohl wir natürlich wissen, dass Arbeitsschutz Bundessache ist. Frau Viehoff hat es selbst gesagt. Der Titel macht mal wieder deutlich: Die Opposition möchte mal wieder Krawall machen und der Regierung vorwerfen, sie tue zu wenig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hören wir jetzt schon seit Monaten. Das ist nichts Neues. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Corona hat sich nun wirklich keiner von uns ausgesucht. Alle geben ihr Bestes: die Bundesregierung, die Landesregierung, auch die örtlichen Abgeordneten. Ich glaube, es macht keinen Sinn, den Versuch zu unternehmen, aus der Corona-Pandemie politisch Kapital zu schlagen. Ich glaube, das sollten Sie nicht tun.

Es gibt aus meiner Sicht zwei Maßnahmen – darüber sind wir uns aber wohl auch alle einig –: Die Corona-Schutzmaßnahme Nummer eins ist impfen, impfen und noch einmal impfen. Die Corona- Schutzmaßnahme Nummer zwei ist – das sprechen Sie in der Aktuellen Stunde an – testen, testen, testen, wie wir das auch hier im Landtag alle gemeinsam tun.

Ich habe im Übrigen kein Verständnis dafür, dass die niedersächsischen Wirtschaftsverbände die Vorschriften im Bundes-Infektionsschutzgesetz, dass Unternehmer ihren Mitarbeitenden Testangebote machen müssen, ablehnen. Ich halte das für falsch. Ich kann die Kritik auch nicht nachvollziehen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass wir im privaten Bereich massive Einschränkungen haben. Ich denke an Diskotheken, Clubs, Restaurants. Alles ist zu. Wir haben fragwürdige Ausgangssperren, deren Wirkung nicht nachgewiesen ist. Wir haben Schulen und Kitas, die seit Monaten zu sind. Ich darf darauf verweisen, dass meine eigene Tochter seit November nicht mehr zur Schule gegangen ist. Mal gucken, ob es ihr gut geht. Ich weiß es nicht. Welche Auswirkungen das am Ende hat, werden wir sehen. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, unserem Kultusminister Grant Hendrik Tonne an dieser Stelle noch einmal zu danken. Ich glaube, dass er der Kultusminister ist, der den Präsenzunterricht so lange wie möglich offenhalten und anbieten wollte und es auch noch tut – auch gegen den Bund.

In der Wirtschaft gibt es aber Kritik wegen dieser Testpflicht, die ich nicht für nachvollziehbar halte. Wegen steigender Inzidenzwerte ist im privaten Bereich alles dicht, auch im Bildungsbereich. Und warum? – Weil gerade im Unternehmensbereich und am Arbeitsplatz – Frau Viehoff, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen – große Infektionsherde bestehen. Ich erinnere daran: Fleischindustrie/Tönnies – mehr als 1 500 Infizierte auf einen Schlag. In Osnabrück, bei mir im Wahlkreis, Eishersteller Froneri – auf einen Schlag 200 Mitarbeiter infiziert.

Das kann nur daran liegen, dass keine ausreichenden Hygienekonzepte vorgelegen haben. Vor allen Dingen liegt es daran, dass zu wenig getestet wurde. Die Kritik der Wirtschaftsverbände an dieser Regelung ist aus meiner Sicht also nicht nachvollziehbar.

Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Die SPD-Fraktion steht an der Seite ihres Ministerpräsidenten Stephan Weil und der Gewerkschaften, die beide unisono die Verpflichtung zum Testen begrüßt haben, weil es ein wirksamer Beitrag zur Pandemiebekämpfung ist.

Laut IHK und der angeschlossenen Wirtschaftsverbände bieten zwar schon mehr als die Hälfte aller niedersächsischen Unternehmen diese regelmäßigen Schnelltests an, aber das reicht uns nicht. Auch nach Ansicht von CDU-Wirtschaftsminister Bernd Althusmann – wie ich nachlesen musste bzw. nachlesen konnte – sei ein verpflichtendes Testangebot überflüssig. – Falsch, lieber Kollege Althusmann! Ich sehe das anders. Es geht um diejenigen, die die Tests eben nicht anbieten und die Mitarbeiter der Gefahr einer Infektion aussetzen und damit am Ende für den Anstieg der Inzidenzzahlen und die damit verbundenen Freiheitseinschränkungen verantwortlich sind.

Für die Unternehmen, meine Damen und Herren, die diese Tests heute schon anbieten – das ist ja das Argument der IHK und der Wirtschaftsverbände –, ist es eben keine Belastung, weil sie das ja schon durchführen. Es geht um die Unternehmen, die die schwarzen Schafe darstellen, die diese Tests nicht anbieten.

Es kann also – zusammengefasst – nicht sein, dass die Beschränkungen im privaten Bereich und im Bildungsbereich deutlich schärfer sind als in der Wirtschaft. Deswegen ist es richtig, diese Dinge im Infektionsschutzgesetz des Bundes so anzugehen.

Recht hat unser Ministerpräsident Stephan Weil, wenn er dagegen die Vorschrift aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil verteidigt. Ich zitiere hier unseren Ministerpräsidenten, der sagte: Es ist ja nur fair, wenn jetzt auch die Unternehmen Tests anbieten müssen, die das bisher nicht gemacht haben.

Die Kosten tragen die Unternehmen. Das wird vonseiten der Wirtschaft wieder beklagt. Ich glaube, dass das richtig ist, weil die Kosten des Gesundheitsschutzes eben auch Kosten sind, die im Rahmen der Fürsorgepflicht – das will ich an der Stelle auch mal sagen – der Unternehmen und der Betriebe für ihre Mitarbeiter anfallen. Und das ist auch gut so.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf den § 28 Abs. 7 b des Infektionsschutzgesetzes hinweisen, wonach es jetzt eine Pflicht zum Homeoffice gibt und diese Pflicht zum Homeoffice gesetzlich normiert wurde. Ich halte das in Zeiten der Pandemie für richtig. Wir haben uns immer für ein Recht auf Homeoffice stark gemacht. Jetzt, in diesen Zeiten, ist die Pflicht zum Homeoffice, um die Pandemie einzuschränken, glaube ich, der richtige Weg.

Vielen Dank.