16. Mai 2018

Rede zum Allgemeinen Berggesetz

Anlass der Rede ist der Antrag der FDP-Fraktion zur „Prüfung der Aufhebung der Verordnung über die Anwendung von Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten auf die bergbauliche Versuchsanlage der Studiengesellschaft für Doggererze in Othfresen, Landkreis Goslar, vom 25. August 1960“ (Drs. 18/182)

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

kommen wir zum vorläufigen Höhepunkt der Plenardebatte des Mai-Plenums diese Woche: der Verordnung über die Anwendung von Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten auf die bergrechtliche Versuchsanlage der Studiengesellschaft für Doggererze in Othfresen im Landkreis Goslar vom 25. August 1960.

Die FDP-Fraktion hat im Wirtschaftsausschuss zur Begründung ihres Antrags erklärt, sie sei beim Studium bergrechtlicher Vorschriften auf die genannte Verordnung gestoßen, die historisch bedingt sei, heute keine praktische Relevanz mehr habe und von daher auch aufgehoben werden könne.

Meine Damen und Herren, fast bin ich geneigt zu sagen, was hat die Regierungskoalition aus SPD und CDU doch für eine komfortable Situation: die FDP-Opposition hat offensichtlich nichts Besseres zu tun, als bergrechtliche Vorschriften aus den 60er-Jahren zu studieren. Wie schön, was muss die Regierung gut aufgestellt sein, wenn die Opposition nichts Besseres zu tun hat, als bergrechtliche Verordnungen aus den 60er-Jahren einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Worum geht es im Kern eigentlich? Im Jahre 1922 wurde die Studiengesellschaft für Doggererze gegründet. Sie hatte den Zweck, durch wissenschaftliche und praktische Untersuchungen zur wirtschaftlichen Nutzung der Eisenerze beizutragen. Da diese Tätigkeit eine enge Beziehung zu der unter das Bergrecht fallende Aufbereitung von Bodenschätzen hat, war es naheliegend, diese Tätigkeiten den bergrechtlichen Vorschriften zu unterwerfen.

Die Versuchsanlage in Othfresen im Landkreis Goslar unterliegt daher der Bergaufsicht, die durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wahrgenommen wird. Die praktische Ausübung der Aufsicht durch das LBEG verursacht nach Auskunft des Nieders. Wirtschaftsministeriums einen relativ geringen Verwaltungsaufwand.

Im Wirtschaftsausschuss konnte das MW im Rahmen einer Unterrichtung nach Auffassung der SPD-Fraktion überzeugend darlegen, dass es keine zwingende Notwendigkeit gibt, die Verordnung aufzuheben. Die FDP begründet die Notwendigkeit der Aufhebung der Verordnung damit, dass es an einer Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung fehle. Genau dies sehen die Juristen aus dem Wirtschaftsministerium anders. Die Verordnung wurde vielmehr auf der Grundlage des Allgemeinen Berggesetzes erlassen. Das Allgemeine Berggesetz ist zwar mit Inkrafttreten des Bundesberggesetzes außer Kraft getreten. Dennoch gelten die auf der Grundlage des Allgemeinen Berggesetzes erlassenen Verordnungen fort. Insoweit entstehen nach Auffassung der Juristen im MW keine Regelungslücken.

Hinzu kommt, dass eine Aufhebung der Verordnung mit unnötigem Anpassungsaufwand auf Seiten der Studiengesellschaft im Landkreis Goslar und der Aufsichtsbehörden verbunden wäre. Mit einer Aufhebung der Verordnung wäre auch keine Verwaltungsvereinfachung verbunden, da eine Aufsicht über die Studiengesellschaft, z. B. durch die Gewerbeaufsicht, weiterhin erforderlich wäre. Durch eine Umstellung der Aufsicht wäre sogar mehr Verwaltungsaufwand zu erwarten. Nach Auffassung der Rechtsgelehrten im MW, der wir uns als SPD-Fraktion ausdrücklich anschließen, wäre sogar mehr Verwaltungsaufwand zu erwarten, da die jahrzehntelange Aufsicht durch die Bergverwaltung sich bewährt hat.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht genau wie viele Kollegen in diesem hohen Hause den rechtlichen Auseinandersetzungen der Rechtsgelehrten im MW haben folgen können, für die SPD-Fraktion ist jedenfalls durch die Unterrichtung im Ausschuss deutlich geworden, dass die von der FDP gewünschte Aufhebung der Verordnung keinen Sinn macht, so dass wir heute Ihren Antrag ablehnen werden.

Im Interesse einer lebendigen Plenardebatte würde ich mir allerdings zukünftig wünschen, dass die Opposition den Versuch unternimmt, die Regierung mit tagesaktuellen Debatten zu stellen, anstatt sich mit der Aufhebung von Verordnungen aus den 60er Jahren zu befassen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.