16. Dezember 2015

Rede zu den Haushaltsberatungen 2016 – Haushaltsschwerpunkt Finanzen und Hochbau

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe hat am Freitag vergangener Woche im Justizzentrum in Osnabrück getagt. Die Präsidenten von Land- und Amtsgericht, der leitende Oberstaatsanwalt und der Leiter der angeschlossenen Haftanstalt haben uns durch die Räumlichkeiten geführt und der Kollege Heinz Rolfes wurde kurzfristig in einer Haftzelle eingesperrt, um die Situation vor Ort zu erkunden, aber, meine Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen: Heinz Rolfes durfte die Zelle dann auch nach kurzer Zeit wieder verlassen und weilt ja auch heute unter uns.

Wir waren uns fraktionsübergreifend einig, dass am Standort in Osnabrück etwas passieren, insbesondere der zweite Bauabschnitt realisiert werden muss. Der jahrelange Sanierungsstau muss endlich aufgelöst werden. Viele Betriebsabläufe im Gericht und in der Untersuchungshaftanstalt könnten effektiver gestaltet werden, wenn die Sanierung endlich käme. Auch das sehr positive Image der niedersächsischen Justiz darf nicht durch sanierungsbedürftige Gebäude beschädigt werden. Das sind wir auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig.

Die Haftanstalt stammt übrigens in ihrem Kern noch aus dem 18. Jahrhundert und weist mittlerweile gravierende Sicherheitsmängel auf, auch der Brandschutz ist aus meiner Sicht nur unzureichend gewährleistet. Davon konnten sich alle Ausschussmitglieder bei der Ortsbesichtigung überzeugen.

Wir sind uns also alle im Kern einig, dass diese Baumaßnahme im kommenden Haushalt für 2017 berücksichtigt werden muss. Auch unsere Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz unterstützt dieses Bauvorhaben in erster Priorität und hat sich dazu sowohl im Justizausschuss, als auch im Haushaltsausschuss und in der heutigen Landtagsdebatte über den Justizetat entsprechend geäußert.

Meine Damen und Herren,

wir sind nun in guten Gesprächen mit dem Finanzminister über den zweiten Bauabschnitt des Justizzentrums in Osnabrück und ich habe nach Gesprächen mit unserem Finanzminister den deutlichen Eindruck gewonnen, dass auch unser Finanzminister Peter-Jürgen Schneider die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Baumaßnahme in Osnabrück anerkennt. Wir sind uns also alle weitgehend einig.

Wo wir uns nicht einig sind, ist die Frage der Umsetzung. Meine geschätzten Kollegen der CDU-Opposition, lieber Herr Hilbers, lieber Herr Rolfes, auch zu Ihren Regierungszeiten war die Notwendigkeit des Ausbaus des Osnabrücker Justizzentrums evident, Sie hatten zehn Jahre Zeit, die 35 Millionen Euro für den zweiten Bauabschnitt in Osnabrück in den Haushalt einzustellen, haben dies aber nicht getan.

Deshalb rate ich Ihnen jetzt zur Gelassenheit. Wir Osnabrücker führen in aller Ruhe und Gelassenheit – wie das so unsere Art ist – die notwendigen Gespräche, und da ziehen wir parteiübergreifend alle an einem Strang. Meine Fraktionskollegin Kathrin Wahlmann und ich selbst, aber auch der Kollege Volker Bajus von den Grünen und mein Osnabrücker CDU-Kollege Burkhard Jasper, setzen sich alle gleichermaßen für das Justizzentrum in Osnabrück ein. Wir sind also am Thema dran.

Eine Verpflichtungsermächtigung über 30 Millionen Euro wie sie die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz beantragt, macht aus meiner Sicht aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn und deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

Eine Verpflichtungsermächtigung soll der Verwaltung ermöglichen, Verpflichtungen für Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen sind also stets ein Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre.

Es gilt der Grundsatz, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann im Haushaltsplan angesetzt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass in den Haushaltsjahren, in denen die Verpflichtungen tatsächlich zu Ausgaben führen, auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Es muss außerdem angegeben werden, in welchen Haushaltsjahren welche Ausgaben zu erwarten sind.

Meine Damen und Herren, und genau darin liegt das Problem. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv sagen, ob die finanziellen Mittel dann im nächsten Jahr auch zur Verfügung stehen. Das hängt, wie Sie alle wissen, auch von den allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere aber auch der Flüchtlingssituation in diesem Land ab, die für den Landeshaushalt eine enorme finanzielle Herausforderung darstellt. Darüber befinden wir uns gerade in guten Gesprächen mit unserem Finanzminister. Das Ergebnis dieser Gespräche sollten wir abwarten.

Eine Verpflichtungsermächtigung kann man deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht in den Haushalt einstellen, jedenfalls dann nicht, wenn man seriöse Finanzpolitik machen und keine Spekulation betreiben will. Wir kennen die finanziellen Rahmenbedingungen im nächsten Jahr noch nicht abschließend, deshalb warten wir erst einmal die Gespräche im Finanzministerium ab.

Wir sind alle am Thema dran und deshalb bin ich mir sicher, dass wir die finanziellen Mittel für die Realisierung des zweiten Bauabschnitts des Justizzentrums in Osnabrück am Ende des Tages auch im Haushaltsplan für das nächste Jahr finden werden.

Vielen Dank.