Das neue Schulgesetz für Niedersachsen, das im Frühjahr 2015 beschlossen werden soll, eröffnet mehr Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler: „In Osnabrück schafft das Gesetz die Voraussetzungen, um die Schullandschaft in unserer Stadt für die Herausforderungen der modernen Bildung zukunftsfähig zu organisieren“, erklärt dazu der Osnabrücker SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning.
Die Gesamtschule kann künftig ersetzende Schulform werden. „Damit tragen wir dem Wunsch und den Anforderungen von Eltern, Bürgermeistern und Gemeinderäten Rechnung, die diese Vereinfachung gewünscht haben“, so Frank Henning. Die Einführung des modernen Abiturs nach 13 Jahren in Niedersachsen bedeutet für die Osnabrücker Gymnasien neue Möglichkeiten: „Gymnasien haben jetzt Chancengleichheit, weil das Abitur nach 13 Jahren nach der gescheiterten CDU-FDP-Reform nicht mehr nur an Gesamtschulen absolviert werden kann. Eltern, die ihren Kindern das sogenannte Turbo-Abitur nicht zumuten wollten, haben die freie Auswahl. Das ist ein großer Erfolg sozialdemokratischer Bildungspolitik“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning.
Zudem werde die Laufbahnempfehlung nach der 4. Klasse in der Grundschule abgeschafft. „Keine Note kann so individuell wie ein Gutachten sein. Die Schullaufbahn-Empfehlung, die wir mit der Neufassung des Schulgesetzes abschaffen werden, hat diejenigen Schülerinnen und Schüler benachteiligt, die sich später empfehlen. Der Elternwille ist für die Regierungskoalition und unsere Kultusministerin Frauke Heiligenstadt entscheidend. Das ist sozialdemokratische Bildungspolitik, die für Chancengleichheit sorgt und keine Möglichkeiten verhindert“, führt Frank Henning aus.
Auch bei der Inklusion komme man mit der Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes einen großen Schritt nach vorn: „Es werden Regionalstellen für die schulische Inklusion eingerichtet, denn die lokal vor Ort Handelnden wissen am besten, wie die inklusive Schule in der jeweiligen Region organisiert werden sollte“, so Henning.
Die Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes wird nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag zur Anhörung in die beteiligten Verbände und Interessenvertretungen gegeben. Nach der Befassung im Landtag Niedersachsen soll das neue Schulgesetz voraussichtlich im Frühjahr 2015 von den Abgeordneten der rot-grünen Regierungskoalition beschlossen werden.
Hinweis:
Der Gesetzentwurf wird am heutigen Dienstag unter https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze–verordnungen-20080.html sowie unter https://www.mk.niedersachsen.de online gestellt.