6. Oktober 2020

Neues aus dem Landtag – Oktober 2020

Heute starten wir in das Oktober-Plenum 2020. Den Anfang macht dabei die Regierungserklärung von Minister Olaf Lies zum Thema „Endlagersuche – eine Generationenaufgabe! Verantwortungsbewusst und transparent.“, die wir als SPD-Landtagsfraktion außerordentlich begrüßen. Die Entwicklung im Suchprozess um ein Endlagerstandort in ganz Deutschland wird nun neu bewertet. Der Findungsprozess ist wieder offen und wird auf rein wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführt. Das Thema wird uns noch einige Jahre beschäftigen. Es ist gut und richtig das Verfahren zu diesem frühen Zeitpunkt transparent darzustellen.

Mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil unter dem Titel „Corona – mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate“ werden neben einer langfristigen Strategie auch die ab Ende der Woche in Kraft tretende neue Verordnung vorgestellt. Wenn wir uns die aktuelle Entwicklung in Niedersachsen anschauen, können wir regional sehr spezifisch auf das Infektionsgeschehen reagieren und passende Maßnahmen einleiten. Bis jetzt fahren wir sehr gut damit, vorsichtig beim Lockern der Maßnahmen zu sein und ein Blick auf die hohen Infektionszahlen in Europa und der Welt geben uns Recht. Maß und Mitte ist weiterhin die Maxime des sachorientierten Handelns in der Corona-Pandemie.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „112 % für Niedersachsen – Brand- und Katastrophenschutz bündeln und stärken“ werfen wir einen Blick auf die kommende Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG). Ziel ist die Reorganisation des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen auf Basis der Erkenntnisse aus der Bewältigung von Schadensereignissen der letzten Jahre sowie der Ergebnisse der Strukturkommission Brandschutz. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir weiterhin auf die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz, das als zentrales Fundament für ein sicheres Niedersachsen steht.

 Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 5 Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen – für wirksamere Maßnahmen gegen Verstöße (Drs. 18/7358; Abschließende Beratung)
Das Miteinander und die Kooperation in der Europäischen Union basieren auf der Verständigung für einen gemeinsamen Wertekonsens. Diese Grundwerte sind unabdingbar für das Gelingen der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, etwa in Polen oder Ungarn stellt eine ernsthafte Gefahr für die europäische Idee und die in den vergangenen Jahrzehnten erreichten Erfolge dar. Um künftig angemessener auf Verstöße gegen die demokratische Ordnung oder die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, bedarf es der Erarbeitung weitreichenderer Instrumente, mit denen solche Verstöße wirkungsvoll sanktioniert werden können. Der Landtag fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich gegenüber dem Bund sowie auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass ab dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen EU-Mittel, wie beispielsweise aus dem Kohäsionsfonds, in bedeutendem Umfang einbehalten werden können, sofern in einem Mitgliedstaat eine schwerwiegende Verletzung der Grundwerte nicht infrage gestellt wird. Hierfür muss ein sinnvolles Abstimmungsverfahren eingeführt werden, mit dem eine Blockade im Europäischen Rat durch eine Minderheit verhindert wird. Außerdem soll sich das Land gegenüber dem Bund sowie auf EU-Ebene dafür engagieren, ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus jeweils einer geeigneten Persönlichkeit eines jeden Mitgliedstaates, einzusetzen, dessen Aufgabe die kontinuierliche Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU ist. 

TOP 6 c) Förderung des digitalen Breitensports – virtuelle Sportarten anerkennen und unterstützen (Drs. 18/6734; Abschließende Beratung)
Der mit der Digitalisierung einhergehende gesellschaftliche Wandel verändert auch die Welt des Sports. Elektronischer Sport (eSport), Wettkämpfe mit Computerspielen, begeistert mittlerweile Millionen von Menschen weltweit als Spielerinnen und Spieler, aber auch als Zuschauerinnen und Zuschauer bei Turnieren vor Ort, über das Internet oder im Fernsehen. Während virtuelle Sportarten auf die Überführung von klassischen Sportarten wie Fußball, Tennis oder Basketball in die virtuelle Welt abzielen, wird eGaming als Teil einer modernen Jugend- und Alltagskultur zwar anerkannt, jedoch nicht als eigenständige sportliche Aktivität im Sinne der zentralen Aufnahmekriterien des Deutschen Sportbundes gewertet. Mit der Förderung virtueller Sportarten ist der Auftrag verbunden, diesen pädagogisch sinnvoll in die Jugendarbeit zu integrieren, um den jugendlichen Nutzern Medienkompetenz zu vermitteln, gegen soziale Entfremdung vorzugehen und Programme gegen Spielsucht und die damit verbundene physische und psychische Gefährdung zu entwickeln und umzusetzen. 

Der Landtag bittet vor diesem Hintergrund die Landesregierung, mit dem Landessportbund und der Sportjugend zu prüfen, wie die wachsende Bedeutung virtueller Sportarten in Niedersachsen für die bisherigen Sport- und Vereinsstrukturen genutzt und die virtuellen Sportarten im Breitensport eingesetzt und gefördert werden können. Neben der Unterstützung des barrierefreien Zugangs zu virtuellen Sportarten soll sich das Land auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung einsetzen, um virtuelle Sportarten in den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit zu verankern. 

TOP 8 c) Gründungsfreundliches Niedersachsen: Start-ups und andere Gründungen nachhaltig noch attraktiver machen (Drs. 18/6384; Abschließende Beratung)
Gründungen und insbesondere Start-ups sind für die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung – das gilt erst Recht in Zeiten der Digitalisierung, sozialer Herausforderungen und des Klimawandels. Um die Rahmenbedingungen für Gründungen und die Attraktivität Niedersachsens als Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, ist eine Zusammenarbeit von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft von großer Bedeutung. Um Niedersachsen für Start-ups und andere Gründungen nachhaltig noch attraktiver zu machen, wird die Landesregierung gebeten, sämtliche gründungsbezogenen Aktivitäten der Landesregierung ressortübergreifend noch besser zu bündeln. Die gebündelten gründungsbezogenen Aktivitäten der Landesregierung sind in die Strategien zur Digitalisierung, zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Regionalentwicklung sowie der Bekämpfung des Klimawandels einzubeziehen. Des Weiteren ist ergänzend zu prüfen, wie Gründungen, die gemeinnützig sind und/oder zur Lösung sozialer, pädagogischer und ökologischer Herausforderungen beitragen, stärker von den Finanzierungsmöglichkeiten profitieren können sowie weitere Veranstaltungen und Leuchtturm-Events für Start-ups durchzuführen bzw. zu unterstützen. 

TOP 13 Aus COVID-19 lernen – Erfahrungen für zukünftige Pandemieplanung nutzen – Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen (Drs. 18/7360; Abschließende Beratung)
Der einzusetzende Sonderausschuss dient, in Ergänzung der notwendigen Krisenbewältigung durch die Landesregierung auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes, der Darstellung und Diskussion von Maßnahmen der Krisenbewältigung durch alle staatlichen Ebenen. Vor allem dient er auch der Formulierung von Schlussfolgerungen zur Bewältigung von zukünftigen Pandemien und vergleichbaren Ereignissen sowie der Fortschreibung eines Landes-Pandemieplans. Politik trägt eine gemeinsame Verantwortung für ein kluges, vorsorgendes, Schaden verringerndes und Sicherheit gebendes Handeln in einer prinzipiell sehr schwierigen und unsicheren Situation.

Angesichts eines völlig neuartigen Krisengeschehens ist eine Evaluierung der getroffenen Maßnahmen sowie deren Wirkung erforderlich, um auf Basis dieser Erfahrungen sowie auf Grundlage neuer Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung Empfehlungen zu vorbeugenden und begrenzenden Maßnahmen, steuernden Vorkehrungen und unterstützenden Leistungen des Landes für einen wirksamen Schutz und eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung im zukünftigen Pandemiefall geben.

TOP 14 Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern (Drs. 18/7361; Abschließende Beratung)
Die bundesweit bekannt gewordenen Fälle von schwerer sexueller Gewalt an Kindern entsetzen Politik und Gesellschaft gleichermaßen. Insbesondere kommunale Jugendämter und die gesamte Jugendhilfe sehen sich deshalb vor riesigen Herausforderungen bei der Bewältigung dieser Fälle. Sie müssen häufig mit der Polizei, den Staatsanwaltschaften und auch bundesländerübergreifend intensiv zusammenarbeiten. Die Digitalisierung stellt die Institutionen beim Kinderschutz vor besondere Herausforderungen, da das Material leicht verbreitet werden kann. 

Mit einer Enquetekommission will der Landtag nun zusätzlich alle Ergebnisse zusammenführen, auswerten und eine Optimierung des gesamten Kinderschutzes erreichen, soweit es die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene ermöglichen, um damit beispielhaft voranzuschreiten. 

TOP 25 Personalvertretungsrechte ernst nehmen – für mehr Rechte freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Drs. 18/7552; Erste Beratung)
Ein Viertel der Beschäftigten des NDR sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; sie produzieren einen überwiegenden Teil der Medienbeiträge. Als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sie von der Wahl der Personalvertretung jedoch ausgeschlossen und haben so weder Mitbestimmungs- noch Personalvertretungsrechte. In anderen Bundesländern ist dies anders geregelt. Daher bittet der Landtag die Landesregierung, eine Änderung dieses Zustandes zu erarbeiten, z. B. auch in Form einer offiziellen Freienvertretung. Dies soll mit den anderen Ländern abgestimmt werden, damit auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personalvertretungsrechte wahrnehmen können. 

TOP 28 Tiere schützen – Tiertransporte vermeiden (Drs. 18/7551; Erste Beratung)
Jedes Jahr werden in Niedersachsen ca. 22.000 Färsen in Drittländer exportiert. Damit gehört Niedersachsen gemeinsam mit Brandenburg zu den Hauptexporteuren von Rindern in Drittstaaten. Die Bedingungen der Tiertransporte stehen immer wieder in der Kritik, besonders Hitze und Frost sind entscheidende Faktoren. Doch Kontrollen zeigen immer wieder, dass z. B. die zugelassene maximale Innentemperatur in Transportfahrtzeugen häufig nicht eingehalten und die Versorgung der Tiere nicht ausreichend sichergestellt wird. 

Wir bitten die Landesregierung, sich unter anderem dafür einzusetzen, dass die EU-Tierschutzverordnung novelliert und der vorgeschriebene Temperaturregelbereich wissenschaftlich geprüft wird. Außerdem bitten wir die Landesregierung, Langstreckentransporte bei Extremtemperaturen zu untersagen. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Beschluss der Agrarministerkonferenz umgesetzt wird und mindestens zehn Prozent der Tiertransporte auch ohne Anlass und unangemeldet kontrolliert werden. Verstöße gegen die EU-Verordnung müssen schneller den Entzug der Unternehmenszulassung für Tiertransporte zur Folge haben. Außerdem muss das Personal für die Abfertigung von Tiertransporten besser geschult werden.