17. März 2021
Neues aus dem Landtag
Neuigkeiten aus dem März-Plenum
Nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag, bei denen wir uns insbesondere für Malu Dreyer und die rheinland-pfälzische SPD gefreut haben, tagt aktuell nun das reguläre Märzplenum in Hannover. In Niedersachsen geht für uns als Landtagsfraktion die Arbeit kontinuierlich weiter. Wir haben viele Anträge und Gesetze zu beraten – die folgenden Themen bringen wir in dieser Plenarwoche ein:
TOP 2 – Aktuelle Stunde: Sportvereine – Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gesundheit! Zukunft des Vereinssports sichern und weiterentwickeln
2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder sind in mehr als 9.400 Sportvereinen in ganz Niedersachsen in unzähligen Sportarten engagiert – also rund jede und jeder Dritte in unserem Land. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen stellen uns alle weiterhin vor Herausforderungen. Für uns als SPD-Fraktion steht fest, dass unsere niedersächsischen Sportvereine mit ihrer großartigen Arbeit weiterhin zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander beitragen. Die vielen Ehrenamtlichen bringen uns mit ihrem großen Engagement ein Stück mehr Normalität in unseren Alltag. Sportliche Bewegung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen essenziell für die physische und psychische Gesundheit. Als SPD-Fraktion sind wir der festen Überzeugung, dass der Sport zudem einen enormen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet. So war in den vergangenen Monaten aus guten Gründen in Niedersachsen die sportliche und körperliche Betätigung unter Einhaltung der allgemeinen Vorgabe sowie der Hygiene- und Abstandsregeln an der frischen Luft durchgängig erlaubt. In den letzten Wochen ist der Sportbetrieb Schritt für Schritt wieder gelockert worden. Bei allen Maßnahmen hat der Gesundheitsschutz nach wie vor oberste Priorität. Aber gerade der Breitensport sorgt nicht nur für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten. Wir werden unseren Fokus daher auch weiterhin auf den Sport in Niedersachsen richten.
TOP 3b – Entwurf eines Gesetzes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Nds. Wohnraumschutzgesetz – NwoSchG)
(Drs. 18/6159; Abschließende Beratung)
Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um Mieterinnen und Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu können, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig führen wir auch ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot ein. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die Kommunen ein Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum in Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.
TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetzes
(Drs. 18/8095; Abschließende Beratung)
Das NRettDG soll zeitnah ergänzt werden, um vor allem für die kommunalen Träger des Rettungsdienstgesetzes möglichst eine größere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Hilfsorganisationen für die Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes zu erreichen. Dazu bedarf es einer ausdrücklichen Regelung als Grundlage für die Beauftragung von Dritten, dass die sowohl europarechtlich als auch national verankerte Bereichsausnahme zur Anwendung durch die Kommunen gelangen kann. Weiterhin wird als zusätzliches Rettungsmittel der Notarztkrankenwagen neben den dort bisher genannten aufgenommen und diese Bezeichnung folgerichtig geschützt. Von den am Rettungsdienst Beteiligten, insbesondere den Rettungsdienst- und Kostenträgern sowie den Hilfsorganisationen, wird seit Jahren eine Experimentierklausel für das NRettDG für erforderlich erachtet, um durch mögliche Modellprojekte von Trägern des Rettungsdienstes auf Änderungen in der Rettungsdienstpraxis schneller reagieren zu können, als dies durch Rechtsänderungen möglich wäre.
TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege
(Drs. 18/8713; Erste Beratung)
Eines der wichtigsten Kernanliegen für die Sozialdemokratie seit ihrer Entstehung war und ist stets die Bildung – und zwar aus zwei Perspektiven. Einmal müssen wir dafür Sorge tragen, dass Bildungsungleichheiten abgebaut werden. Kurz und knapp: Wir wollen, dass der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. 2018 haben wir die Elterngebühren abgeschafft – das war ein Herzensprojekt von uns und eine Nettoentlastung für viele Menschen in Niedersachsen von oft mehreren Tausend Euro im Jahr. Andererseits stehen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch für das Engagement für mehr Qualität in der Bildung. Dazu haben wir die dritte Kraft in der Krippe eingeführt. Nun arbeiten wir als SPD hart daran, damit wir bald einen Stufenplan präsentieren können, der eine Perspektive für die dritte Fachkraft auch in der Kita aufzeigt. Klar ist: Wir lassen von unserem Plan für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht ab.
TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetzes und des Nds. Kommunalwahlgesetzes
(Drs. 18/8647; Erste Beratung)
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die wahlrechtlichen Bestimmungen für die Wahl des Niedersächsischen Landtages und für die Kommunalwahlen mit den wahlrechtlichen Bestimmungen zur Bundestags- und Europawahl zu harmonisieren und in einigen Bereichen fortzuentwickeln. Hierzu sollen Regelungen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen an die aktuellen bundeswahlrechtlichen Regelungen angepasst werden. Mit diesem Gesetzentwurf sollen nun im Wesentlichen die bundeswahlrechtlichen Regelungen zur Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts übernommen und im niedersächsischen Landes- und Kommunalwahlrecht entsprechend eingeführt werden. Gleichzeitig sollen das Landes- und Kommunalwahlrecht an praktische Erfahrungen angepasst und einige Regelungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) fortentwickelt werden.
TOP 11 – Bericht der Enquetekommission “Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“
(Drs. 18/8650)
Ich freue mich, dass die Arbeit der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes höchst erfolgreich zum Abschluss kommt. Die Einsetzung der Kommission wurde am 10. Dezember 2018 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war deutlich, dass die Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den demografischen Wandel, den medizinischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung mittelfristig stark herausgefordert sein würde. Doch erst die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell sich die Leistungs- und Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu einer Frage von existenzieller Bedeutung entwickeln kann. Ein vergleichbares Expertengremium hat es in keinem anderen Bundesland gegeben. Die Enquetekommission hat es geschafft, vielfältige Lösungsansätze zu erarbeiten und kann nun einen umfassenden Bericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen.
TOP 12 – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glückspielwesens in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag 2021)
(Drs. 18/8495; Abschließende Beratung)
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 tritt am 30. Juni 2021 außer Kraft. Die Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich nach intensiven Verhandlungen als Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 auf den Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages 2021 einstimmig verständigt. Die Länder haben eine gemeinsame Lösung erreicht und damit eine Zersplitterung der Glücksspielregulierung in Deutschland verhindert. Ohne eine gemeinsame Lösung hätte es zu einem Nebeneinander von sehr engen Maßnahmen wie einer Beibehaltung des Internetverbots einerseits und einer sehr weitergehenden Liberalisierung (Deregulierung) andererseits kommen können. Die neue Fassung enthält eine inhaltliche Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland, wobei die bisherigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages unverändert beibehalten werden. Zugleich soll es privaten Anbietern unter strengen Bedingungen ermöglicht werden, bestimmte weitere – bislang in Deutschland verbotene – Online-Glücksspiele anzubieten, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
TOP 13 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Straßengesetzes
(Drs. 18/8585; Abschließende Beratung)
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) unter den Bedingungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus sicherzustellen.
Weiterhin ändern wir in diesem Zuge auch das Niedersächsische Hochschulgesetz. Nachdem sich der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 entschieden hatte, die individuelle Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester zu verlängern, sieht die Neufassung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um zwei Semester vor. Denn aus der Pandemie resultieren auch weiterhin deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Hochschulen, was Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Studierenden hinsichtlich einer zielgerichteten Fortführung des Studiums haben kann. Deshalb ist es angemessen, die individuelle Regelstudienzeit weiter zu erhöhen. Und zusätzlich wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um auf den weiteren Verlauf der Pandemie reagieren zu können. Dies ist ein starkes, zukunftsorientiertes Signal und Ausdruck dafür, dass das Land die Sorgen und Wünsche der Studierenden ernst nimmt.
TOP 17 – Norddeutschen Schiffbau stärken und zukunftsfest aufstellen
(Drs. 18/8275; Abschließende Beratung)
In Deutschland blickte die Schiffbauindustrie vor COVID-19 auf eine gute Entwicklung der Branche mit steigenden Aufträgen, Umsätzen und Beschäftigung. Infolge der Pandemie sind große Teile des Marktes innerhalb weniger Wochen zusammengebrochen. Die Folgen sind Kurzarbeit und wirtschaftliche Unsicherheit. Unabhängig von den Folgen der Pandemie bestehen aktuell keine fairen Wettbewerbschancen im internationalen Vergleich, da andere Werften staatlich subventioniert oder sogar vollkommen in Staatshand sind. Um die Konkurrenzfähigkeit zu stärken und im Wettbewerb um Innovation und Know-how weiterhin zu bestehen, ist eine intensive Zusammenarbeit auf Bundesebene ebenso entscheidend wie der Zusammenhalt der norddeutschen Länder bei der zukünftigen Ausgestaltung der maritimen Wirtschaft. Als SPD wollen wir erreichen, dass die Landesregierung zeitnah Gespräche mit betroffenen Schiffbauunternehmen, den Zulieferern und weiteren Akteuren aus der maritimen Wirtschaft über die Zukunft und den Erhalt der Arbeitsplätze an den niedersächsischen Standorten führt und gemeinsam mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern Lösungen entwickelt.
TOP 22 – Natur und Verbraucher schützen – den Imkerschein einführen
(Drs. 18/8731; Erste Beratung)
Immer mehr Menschen begeistern sich für das Imkern und wollen aktiv zum Schutz und Erhalt der Bienen beitragen. Der Trend zu kleineren Imkereien mit nur einem oder wenigen Bienenvölkern setzt sich dabei weiter fort. Trotz dieser enorm wichtigen Bedeutung ist die Imkerei aber kaum geregelt und durch wenige Gesetze bestimmt. Jeder kann sich ein Bienenvolk kaufen und in den Garten stellen. Der Hobbyimker benötigt keinerlei Genehmigung, um Bienenstöcke auf seinem Grund aufzustellen, egal ob im Garten, auf der Garage, auf dem Dach eines Hochhauses oder auf dem Balkon. Er muss die Imkerei nur anmelden. Bienenstöcke dürfen überall stehen, wo Kleintierhaltung laut Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten ist. Auch für einen Schutzabstand zum Nachbarn gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für die Bienenhaltung ein Imkerschein abgelegt werden muss, welcher das notwendige Mindestmaß an Sachkunde der Bienenhaltung belegt.
TOP 26 – Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten
(Drs. 18/8729; Erste Beratung)
Bundesweit wird der Einsatz intelligenter Kameratechnik in einer Reihe von Projekten erprobt, so u. a. auch im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suizidprävention. Durch eine Beobachtung des Haftraums von suizidgefährdeten Gefangenen mittels ereignisgesteuerter Kameratechnik sollen kritische Situationen, die auf ein Suizidgeschehen hindeuten, frühzeitig erkannt werden. Im Alarmfall kann der Justizvollzugsbeamte sofort eingreifen und den Suizidversuch unterbinden. Der Einsatz einer kameragestützten intelligenten Situations- und Gegenstandserkennung ist auch bei Aufenthalten von Gefangenen im Freien im Rahmen sogenannter Freistunden denkbar, um z. B. die Übergabe verbotener Gegenstände zwischen Gefangenen oder das Entstehen einer körperlichen Auseinandersetzung frühzeitig erkennen zu können.
Wir wollen im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Niedersächsischen Vollzugsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter künstlicher Intelligenz mittels kamerabasierter Situations- und Gegenstandserkennung zur Suizidprävention und zur Erhöhung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten schaffen. Weiterhin bitten wir das Justizministerium, unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren für ein Forschungsprojekt mit geeigneten Anbietern vorzubereiten, sodass unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen die innovative Technik in geeigneten Justizvollzugsanstalten erprobt werden kann.