23. Februar 2022

Neues aus dem Landtag – Februar 2022

Bericht vom Januar-Plenum 2022 in Hannover

Heute startet die reguläre Februar-Plenarsitzung in Hannover. Wieder einmal nimmt das Thema Corona eine zentrale Rolle ein. Denn: Die Pandemie ist weder vorbei noch ist es angebracht, über einen Freedom Day nachzudenken. Nach dem Beschluss der MPK wird die Winterruhe nun beendet und bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen mit Ausnahme der Maske alle Corona-bedingten Einschränkungen abgeschafft. Trotzdem sollten wir weiterhin vorsichtig und solidarisch bleiben. Insgesamt ist Niedersachsen zwar vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen: Wir stehen – nicht zuletzt dank der beherzten Impfkampagne unserer Gesundheitsministerin Daniela Behrens – im Bundesländervergleich sehr gut da. Insbesondere im Hinblick auf den nächsten Herbst ist es aber ungemein wichtig, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Ich hoffe sehr, dass der neue Novavax-Impfstoff jetzt die Menschen, die sich bislang nicht zur Impfung durchringen konnten, überzeugen kann.

Ich will mich zudem ausdrücklich bei unserem Kultusminister Grant Hendrik Tonne für seine Beharrlichkeit bedanken, an dem Grundsatz des Präsenzunterrichtes und offener Kitas festzuhalten. Wir alle wissen, wie sehr die Kinder und Jugendliche unter Corona und insbesondere in den Phasen des Lockdowns gelitten haben. Die Familien haben Unglaubliches geleistet und auch die Beschäftigten in Schulen und Kitas haben unseren Dank für ihr Engagement und ihre Arbeit in einer sehr schweren Zeit verdient. Die Maßnahmen waren immer eng am Infektionsgeschehen orientiert, mit dem Ziel, den Familien, den Kindern und Jugendlichen und den Beschäftigten Sicherheit beim Besuch der Einrichtungen zu geben. Die zurzeit noch notwendigen Schutzmaßnahmen werden stufenweise und mit Augenmaß zurückgefahren und geben gleichzeitig eine klare Perspektive für die nächsten Wochen.

In unserer Aktuellen Stunde „Ländliche Räume durch gezielte Regionalentwicklung stärken“ wollen wir darauf aufmerksam machen, wie wichtig besonders in Zeiten von Corona die regionale Landesentwicklung ist und wie wir sie voranbringen. Klar ist: Wir brauchen lebendige und prosperierende Innenstädte als Handelsplatz, Orte des Wohnens und Arbeitens, für Kultur und Freizeit. Wir müssen aber ebenso auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen niedersächsischen Regionen hinarbeiten. Die unter anderem dafür geschaffenen Programme „Zukunftsräume Niedersachsen“, das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ und die „Zukunftsregionen“ wurden je nach spezifischer Ausrichtung in intensiver Kommunikation mit den kommunalen Spitzenverbänden bzw. mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten und Wirtschaft- und Sozialpartnern erörtert und werden zielgerichtet eingesetzt. Ich bin unserer zuständigen Ministerin Birgit Honé sehr dankbar, dass sie sich diesen Themen so engagiert annimmt.

Als Regierungsfraktionen bringen wir in dieser Sitzung unser Kulturfördergesetz ein. Gemäß Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung schützen und fördern das Land und die Kommunen Kunst und Kultur. Bisher erfolgte die Kulturförderung in Niedersachsen ausschließlich auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), der zur LHO ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie weiterer untergesetzlicher Verwaltungsvorschriften wie z. B. Förderrichtlinien. Durch das Kulturfördergesetz wird die Kulturförderung als öffentliche Aufgabe erstmalig gesetzlich festgeschrieben. Hierdurch wird dem besonderen Stellenwert der Kultur in Niedersachsen Rechnung getragen. In der Corona-Pandemie hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Arbeit von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen für das gesellschaftliche Zusammenleben und das soziale Miteinander ist. Die Kultur ist aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken und gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass die Förderung der Kultur in Niedersachsen durch ein eigenes Gesetz abgesichert wird.

Um den vielfältigen Herausforderungen im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung zu begegnen, ist die stetige Weiterentwicklung des ambulanten Sektors in Niedersachsen notwendig. Die durch den Landtag eingesetzte Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung bestätigt diese Notwendigkeit in ihrem Abschlussbericht. Für eine flächendeckende Sicherstellung und eine weitere Optimierung der Versorgungsqualität bei zunehmenden Herausforderungen ist es aus Sicht der Kommission unerlässlich, neben der Stärkung der Nachwuchsgewinnung vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen und insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten. Vor diesem Hintergrund bringen wir unseren AntragQualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auch zukünftig flächendeckend sicherstellen – ambulante Versorgung in Niedersachsen stärken und weiterentwickeln“ ein.

Die Landgerichte werden seit einiger Zeit mit immer umfangreicheren und rechtlich komplizierteren Strafverfahren belastet. Gleichzeitig ist bei den Amtsgerichten ein erheblicher Rückgang bei den Eingangszahlen in Zivilsachen festzustellen. Mit unserem AntragErhöhung der Streitwertgrenze bei den Amtsgerichten“ bitten wir die Landesregierung, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Erhöhung des für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht maßgeblichen Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von 5 000 Euro auf mindestens 7 500 Euro einzusetzen. Durch eine Anhebung der Streitwertgrenze könnte dem mit dem Rückgang der Eingangszahlen verbundenen Bedeutungsverlust der Amtsgerichte in Zivilsachen entgegengewirkt werden.

Wer die Landtagssitzung live mitverfolgen möchte, kann dies wie immer über den Livestream des NDR tun. Das Plenum tagt noch bis einschließlich Freitag. Schauen Sie gerne einmal rein!

Viele Grüße
Frank Henning