1. März 2022

Aufruf zu Betriebsratswahlen

Pressemitteilung der AfA Region Osnabrück

Als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) rufe ich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, sich an den anstehenden Betriebsratswahlen zu beteiligen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Die Welt steht Kopf. Demokratie ist aber nicht nur Sache von Regierungen, sie muss auch in den Betrieben gelebt werden. Denn Demokratie endet nicht am Werkstor, sondern ist die Basis einer demokratischen Zivilgesellschaft und Quelle guter Arbeitsbedingungen. Betriebsräte die gemeinsam mit Gewerkschaften zusammenarbeiten, kämpfen für sichere und gut bezahlte Arbeit. Wer im Betrieb gute Erfahrungen mit Beteiligung macht, hat eine positivere Einstellung zur Demokratie insgesamt.

Die Arbeitswelt von morgen entsteht vor unseren Augen gerade neu. Die Corona-Pandemie hat dem Homeoffice den Weg geebnet. Aus Sicht der AfA ist diese Entwicklung positiv zu bewerten, denn sie verschafft den Beschäftigten mehr Freiräume und Zeitsouveränität, so lange die Rahmenbedingungen durch gute Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge geregelt werden. Auf vielen Chefetagen ist eine moderne Betriebspolitik noch nicht angekommen. Sie muss erst durch eine starke Interessensvertretung durchgesetzt werden! Dies gelte nicht nur für neue Arbeitsformen, sondern für den industriellen Wandel an sich. Wir müssen die Transformation hin zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Produktionsweise schaffen. Dies gelingt nur, wenn die Beschäftigten eine Stimme haben und mitgenommen werden. Dafür braucht es starke Betriebsräte.

Zahlreiche Studien belegen, dass Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsräten zufriedener sind und besser bezahlt werden. Alles Gründe, für die Betriebsratswahlen zu werben und das hohe Gut der Mitbestimmung zu betonen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich durch ihr demokratisches Recht dazu ermutigen fühlen, Betriebsräte zu wählen oder neu ins Leben zu rufen.

Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai statt. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten, dürfen kandidieren.