23. Juni 2026

Neues aus dem Landtag

Informationen zum Juni-Plenum 2026

Vor wenigen Wochen hat das Landeskabinett über die Finanzmittel aus dem Sondervermögen des Bundes beschlossen. Im Ergebnis gehen dabei 4,7 Milliarden Euro direkt und ohne Zweckbindung an unsere Niedersächsischen Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften. Das Sondervermögen war eine sehr wichtige Forderung der SPD, die durch unser Regierungshandeln auf den unterschiedlichen Ebenen in die Tat umgesetzt worden ist.

Verteilt wird die Summe zu 55% direkt und pauschal an die Gemeinden und Samtgemeinden und zu 45% direkt und pauschal an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Damit werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen viele Möglichkeiten in Bezug auf Investitionen eröffnet, die sie seit Langem tätigen wollen, aber bei denen immer die nötige finanzielle Förderung fehlte. Ob es der Neubau der Kita, die Sanierung der Schule, die Renovierung des Schwimmbades oder die Ertüchtigung der Straße ist; diese große Summe sorgt für einen großen Schub für die Zukunft unserer Infrastruktur vor Ort, die sich dementsprechend sogar wie ein kleines Konjunkturprogramm in den Kommunen auswirken kann.

Bereits im letzten Jahr haben wir im Rahmen eines Nachtragshaushalts 600 Millionen Euro an Landesmitteln über das Kommunalfördergesetz für die Kommunen auf den Weg gebracht. Hinzu kommt, dass wir die Kommunen auch strukturell entlasten, indem wir jährlich 290 Millionen Euro zusätzlich zur Finanzierung des Kita-Personals bereitgestellt haben.

Mit diesen Maßnahmen unterstützen wir das Leben vor Ort.

Im Plenum werden wir uns dieses Mal im Rahmen der Aktuellen Stunde mit dem Thema „GKV-Reform mit Augenmaß – Kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen“ auseinandersetzen. Besonders vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen Vorreiter bei der Krankenhausreform ist, und vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatten über den Sozialstaat halten wir diese Diskussion für sehr wichtig.

Folgende Gesetzentwürfe der Landesregierung werden wir in diesem Plenarabschnitt abschließend beraten:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und einer Verordnung

Infolge des Klimawandels steht die Wasserwirtschaft vor großen Herausforderungen. Ändert sich das Klima, hat dies Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Gewässerqualität. Neben zunehmenden Starkregen- und damit Hochwasserereignissen sind Trockenheit, niedrige Wasserstände und damit zunehmende Konkurrenzen um die Ressource Wasser die Folgen. Der Gesetzentwurf soll Instrumente bereitstellen, um die Wasserwirtschaft in die Lage zu versetzen, den vorgenannten Herausforderungen besser begegnen zu können.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung bildungspolitischer Ziele der Landesregierung, wie sie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 19. Wahlperiode 2022 bis 2027 des Niedersächsischen Landtages niedergelegt sind.

Die Oberschule erhält mehr Spielräume, den Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch zu gestalten und so die Durchlässigkeit der Bildungswege zu erhöhen. Damit werden der Oberschule mehr Freiräume eröffnet. Ab dem 9. Schuljahrgang muss der Unterricht des gymnasialen Angebots wie bisher überwiegend schulzweigspezifisch erteilt werden, um die Anschlussfähigkeit an die gymnasiale Oberstufe zu gewährleisten.

Grundschulen wird künftig ermöglicht, die Schuljahrgänge 1 bis 4 als pädagogische Einheit zu führen.

Für alle Schulbereiche und für alle Schulformen wird die Wahl der Klassenvertretung verbindlich gemacht. Dies bezieht auch die Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit ein.

Die Schülervertretung wird gestärkt, indem der Schülerrat die sogenannten „SVBeraterinnen“ oder „SV-Berater“ auch aus dem Kreis der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen kann.

Wie bei der Einführung der Oberschule erhalten die Schulträger die Möglichkeit, eine Gesamtschule nicht nur jahrgangsweise aufsteigend – beginnend mit dem 5. Schuljahrgang – zu errichten. Gesamtschulen können auch durch „Umwandlung“ einer bestehenden Oberschule entstehen, soweit die schulorganisatorischen Voraussetzungen im Übrigen gewahrt sind. Dadurch wird Verwaltungsaufwand durch das Vorhalten zweier paralleler Systeme reduziert.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) in mehrfacher Hinsicht fortentwickelt werden: Die Studienangebote an den Niedersächsischen Hochschulen sind, wie auch die Studieninteressierten, im Zeitverlauf individueller, diverser und oftmals auch internationaler geworden; die im Status quo des Gesetzes gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorliegen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung ermöglichen aus Sicht der Hochschulen ebenso wie bestimmter Gruppen Studieninteressierter nicht mehr in jedem Einzelfall adäquate Auswahlverfahren.

Hier sollen neue Möglichkeitsräume entstehen, insbesondere durch Flexibilisierung von Drittstaaten- und Berufsqualifiziertenquoten (abhängig von einem entsprechend fokussierten Studiengangkonzept), durch behutsame Ergänzung des Katalogs der den Hochschulen offenstehenden Auswahlkriterien (einschließlich Anwendung der für E-Prüfungen geltenden Grundsätze nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz – NHG), im grundständigen Bereich auch durch die Berücksichtigung besonderer Ortsbindung von Studieninteressierten (z. B. aus dem Spitzensport). Für weiterführende Studiengänge (insbesondere also Master-Studiengänge) wird das Regelwerk neu gefasst mit dem Ziel einer präziseren und transparenteren Darstellung des bisher schon Möglichen, aber auch eingedenk des Anliegens, die Eignungsfeststellung auf eine gewisse Vielfalt möglicher Anknüpfungspunkte zu basieren: So soll ein Teil der Studienplätze etwa unabhängig von Bachelor-Noten vergeben werden können, und im Rahmen spezifischer Lehr- und Forschungsprofile wird den Hochschulen erheblicher neuer Spielraum zur Verfahrensgestaltung eingeräumt.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Im Rahmen der in den Ländern ab dem 1. Januar 2025 umzusetzenden Grundsteuerreform hat sich Niedersachsen gegen die komplexen Ermittlungen von Grundstückswerten und stattdessen für ein deutlich einfacheres, wertunabhängiges Flächen-Lage-Modell entschieden.

Die ausschlaggebenden Parameter für die Verteilung der Belastung mit Grundsteuer sind die Größe der Flächen und der Bebauung, die Nutzungsart Wohnen/Nicht-Wohnen und der Lagefaktor eines Grundstücks. Auf den Wert des jeweiligen Grundstücks kommt es nicht mehr an. Dieser Systemwechsel führt ebenso wie die Beseitigung des bisherigen verfassungswidrigen Zustandes dazu, dass es Belastungsverschiebungen zwischen einzelnen Grundstücken gegeben hat und auch geben musste.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) stärkt insbesondere Belange des Tierschutzes bei der Jagdausübung. Zudem werden Probleme in der Umsetzung der jagdlichen Praxis behoben, Regelungen zur Klarstellung und Bereinigung sowie redaktionelle Anpassungen getroffen.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Vor dem Hintergrund der geänderten praktischen Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr besteht das Erfordernis, das Hinterlegungsrecht anzupassen und es auf diese Weise im gebotenen Umfang weiterzuentwickeln. Dabei erfolgen die Änderungen auch mit dem Ziel, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern.

Darüber hinaus werden wir diese Gesetzentwürfe der Fraktionen SPD und Grüne abschließend beraten:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Mit der Änderung des § 13 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Spielhallengesetzes (NSpielhG) wird der Beginn und das Ende der täglichen Sperrzeit neu festgelegt. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung des NSpielhG für Verbundspielhallen haben sich zuletzt Veränderungen in der Struktur des Spielhallenbestandes ergeben. Die Schließung von Verbundspielhallen hat zu einer Neuordnung von Standort- und Betriebsstrukturen geführt, die für die betroffenen Betreiberinnen und Betreiber auch mit wirtschaftlichen und organisatorischen Umstellungsprozessen verbunden waren. Aus dem Kreis der betroffenen Branchenverbände ist vor diesem Hintergrund angeregt worden, die bestehende Sperrzeitregelung anzupassen.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die zum 1. August 2024 aufgenommenen und bis zum 31. Juli 2026 befristeten Flexibilisierungen von personellen Mindeststandards in Kindertagesstätten um weitere zwei Jahre verlängert werden, um bestehende Betreuungsbedarfe in Zeiten des Fachkräftemangels decken zu können.

Zudem sollen Kinder in Kindertagesstätten bis zur Einschulung verpflichtet werden, an den Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) nach § 21 Abs. 1 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) teilzunehmen.

Diese Gesetzentwürfe bringt die Landesregierung zur ersten Beratung ein:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

Das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen soll an geänderte gesetzliche Regelungen und fachliche Erfordernisse angepasst werden. So betreffen vorgesehene Änderungen auf Grundlage der Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen die erleichterte Nutzung von Daten der Vermessungs- und Katasterbehörde, indem sie als offene Geobasisdaten durch öffentliche Zugänge kostenfrei bereitgestellt werden.

  • Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen

Das Niedersächsische Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 128) (im Folgenden: Nds. SÜG a. F.) orientiert sich – wie die entsprechenden Gesetze der anderen Bundesländer – an der Gesetzgebung des Bundes, um eine weitestgehend einheitliche Handhabung zur gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Sicherheitsüberprüfungen zu gewährleisten. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) ist mehrfach überarbeitet worden, zuletzt mit dem Gesetz zur Modernisierung des

Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, welches am 11. Januar 2026 beschlossen wurde. Das Niedersächsische Sicherheitsüberprüfungsgesetz soll weitgehend an diese Änderungen angepasst und auf Grundlage von Anregungen aus dem Anwenderkreis neu gefasst werden.

  • Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) zukunftsorientiert fortentwickelt werden. Dies soll durch eine strategische Weiterentwicklung der Hochschulen in den Bereichen Autonomie und Verantwortung, Governance, Third Mission, Weiterbildung, Internationalisierung, Diversität, Gleichstellung sowie Studium und Lehre erreicht werden. Der Gesetzentwurf verfolgt somit das übergeordnete Ziel einer strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen. Größere Hochschulautonomie und Entbürokratisierung sorgen bei gleichzeitiger Qualitätssicherung für Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Novellierung stärkt zudem Diversität, Nachhaltigkeit und Inklusion.

Hinzu kommen abschließende Beratungen folgender Entschließungsanträge der Koalition aus SPD und Grünen:

  • Handys, Smartphones, Smartwatches – verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Die Notwendigkeit zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen resultiert aus dem Bedarf an klaren und verständlichen Richtlinien, die sowohl die pädagogischen Möglichkeiten als auch die Risiken der Mediennutzung ausbalancieren.

Der Einsatz digitaler Medien, insbesondere Smartphones und Tablets, in Bildungseinrichtungen ist eine Quelle kontinuierlicher Herausforderungen. Lehrkräfte sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, den Medienkonsum ihrer Schülerinnen und Schüler zu überwachen und gleichzeitig einen pädagogisch sinnvollen Einsatz zu fördern. Durch rechtlich geprüfte und pädagogisch fundierte Rahmenbedingungen, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden, werden diese nicht nur entlastet, sondern auch adäquat unterstützt.

  • Gleiche Chancen im digitalen Lernen: Kostenfreie Tablets für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7

Damit digitale Bildung gelingen kann, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und gleiche Chancen für alle. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Der Zugang zu digitalen Endgeräten ist heute eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Bildungsteilhabe. Deshalb sollen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 im Land Niedersachsen ab dem Schuljahr 2026/2027 erstmals kostenfrei und jahrgangsweise aufsteigend mit Tablets ausgestattet werden.

  • Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln – Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Die Maßnahme schafft die Voraussetzungen, um die soziale Beratung in Niedersachsen strategisch weiterzuentwickeln und dauerhaft tragfähige Strukturen zu sichern. Sie ermöglicht eine realistische Einschätzung des bestehenden Systems, eine fachlich fundierte Darstellung zukünftiger Bedarfe und eine systematische Sicht auf die Faktoren, die für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Beratungslandschaft notwendig sind. Damit entsteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausrichtung der Beratungsstrukturen.

  • Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Das Erbbaurecht kann einen wichtigen wohnungspolitischen Beitrag leisten, wenn es auf sozial tragfähigen Grundlagen beruht. Eine angemessene Gestaltung des Erbbauzinses eröffnet und sichert mehr Menschen den Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum, ohne zusätzliche Flächen dauerhaft dem Markt zu entziehen. Zugleich ermöglicht es eine aktive Bodenpolitik, bei der die öffentliche Hand langfristig Einfluss auf Nutzung, Belegung und Preisentwicklung behält.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stärken diese wohnungspolitische Steuerungsfunktion. Eine sozial orientierte Zinsbemessung – etwa über pauschale Wohnflächenmodelle oder gedeckelte Prozentsätze – schützt Erbbauberechtigte vor Überforderung und fördert stabile Wohnverhältnisse. Sie bietet zudem Spielräume für gezielte Förderung, etwa im Mietwohnungsbau, und unterstützt Kommunen beim Erhalt durchmischter Quartiere.

  • Den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Journalismus transparent gestalten

Insgesamt bietet die Nutzung von KI im Journalismus erhebliche Chancen, die Effizienz und Qualität der Berichterstattung zu verbessern. Jedoch sind ein gesetzlicher Rahmen und eine kritische Herangehensweise erforderlich, um sicherzustellen, dass KI als Werkzeug zur Unterstützung der journalistischen Arbeit und nicht als Ersatz für Journalist*innen dient. Die richtige Balance zwischen Mensch und Maschine zu finden, wird entscheidend sein, um das Potenzial von KI im Journalismus zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Die Einführung von Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI ist erforderlich, um das besondere Vertrauen der Mediennutzenden zu schützen.

  • Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche – Falsch- und Desinformationen eindämmen

Kinder und Jugendliche sind heute von klein auf mit sozialen Medien konfrontiert. Die Plattformen bieten viele Chancen zur Vernetzung und Teilhabe, bergen aber auch erhebliche Risiken. Besonders problematisch ist die Kombination aus gezielt aufbereiteter, algorithmisch verstärkter Verbreitung von Inhalten und einer oftmals unzureichenden Moderation durch die Betreiber. Die Betreiber entziehen sich zunehmend ihrer besonderen Verantwortung, die aus dem Sammeln und Verarbeiten der Nutzerdaten entstehen. Für die Betreiber sind diese Daten ein hohes (insbesondere finanzielles und wirtschaftlich strategisches) Gut. Gleichzeitig leisten die Betreiber nicht genügend Einsatz, um den (besonders schützenswerten) Belangen minderjähriger Nutzer*innen ein sicheres und inhaltlich unbedenkliches Nutzererlebnis im Rahmen der geltenden Jugendschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin wird ein interfraktioneller Antrag von SPD, Grünen und CDU abschließend beraten:

  • Stärkung der Inklusion – Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen 

Die Weiterentwicklung zur inklusiven Schule wurde in Niedersachsen im Sinne des von der Behindertenrechtskonvention zugelassenen „progressiven Realisierungsvorbehalts“ jahrgangsweise aufsteigend und mit dem Schuljahresbeginn 2013/2014, beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5, verbindlich eingeführt. Um die Inklusion vor Ort weiterzuentwickeln und regionale Strukturen zu berücksichtigen, hat die Landesregierung landesweit in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ (RZI) eingerichtet, die Schulen und Studienseminare, schulisches Personal, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler und Schulträger in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung beraten und deren Aufgabe es ist, Regionale Inklusionskonzepte auf Grundlage landesweiter Standards und Rahmenvorgaben mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort zu entwickeln.

Bei der Entwicklung regionaler Inklusionskonzepte sind auch die Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu berücksichtigen. In Niedersachsen ist neben der inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Besuch von Tagesbildungsstätten (TBST) möglich. Die Tagesbildungsstätten sind in den 1960er-Jahren aus Initiativen der Eltern- und Betroffenenbewegung hervorgegangen, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die Teilhabe an einem schulischen Bildungsangebot zu ermöglichen. Die pädagogischen und inhaltlichen Angebote orientieren sich grundsätzlich am Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In ihnen ist überwiegend Personal ohne Lehramtsqualifikation tätig. Nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) vom 19.03.2021 (Drucksache 18/8837) gibt es aktuell 76 anerkannte Tagesbildungsstätten (inklusive Außenstellen und Kooperationsklassen) als teilstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, die von Trägern der Wohlfahrtsverbände betrieben werden.

Schließlich bringen wir als Koalition aus SPD und Grünen die folgenden Entschließungsanträge zur ersten Beratung ein:

  • Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen – für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen

Der Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen bedarf einer Stärkung präventiver Strukturen und frühzeitige Unterstützungsmaßnahmen. Aktuell werden Kinder und Jugendliche, die wiederholt dem Unterricht fernbleiben, noch zu häufig über Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgelder und nicht selten über Jugendarrest sanktioniert. Diese Praxis ist aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht nachweislich ineffektiv.

  • Sport stärkt – Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Der Sport in Niedersachsen ist in seiner Breite und Vielfalt ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Der LandesSportBund (LSB) als Dachverband von rund 9 000 Sportvereinen verzeichnet nach den Rückgängen während der CoronaPandemie wieder steigende Mitgliederzahlen und erreicht aktuell etwa 2,7 Millionen Menschen. Die Strukturen des organisierten Sports leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zugleich basiert der organisierte Sport in Niedersachsen auf dem Prinzip der Autonomie, die mit einer besonderen Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung und das demokratische Miteinander einhergeht. Vor diesem Hintergrund ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Landesregierung auf der Sportministerkonferenz eine Initiative ergriffen hat, die auf eine rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung gemeinnütziger Sportvereine abzielt. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 hat bestehenden Handlungsbedarf deutlich gemacht. Eine Wahlmöglichkeit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung kann Vereinen die notwendige Planungssicherheit geben und ihre Arbeit spürbar entlasten. Zugleich bleibt der Abbau bürokratischer Hürden eine zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes ehrenamtliches Engagement.

  • Immobilienrente fair und transparent gestalten – Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, Altersvorsorge stärken, Eigentum sichern

Immobilienrenten können ein Baustein zur individuellen Altersabsicherung sein und älteren Menschen ermöglichen, länger in ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können. Voraussetzung ist jedoch, dass diese fair, transparent und verbraucherfreundlich ausgestaltet sind.

Ziel muss es sein, die finanzielle Selbstbestimmung älterer Menschen zu stärken, Vermögenswerte zu sichern und zugleich negative strukturelle Effekte auf Wohnungs- und Eigentumsmärkte zu verhindern.

  • Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Die Arbeit der Verbände der Sinti und Roma für Demokratie und den Rechtsstaat verdient eine besondere Würdigung. Dank ihres Engagements wurde die Aufklärung über die vor 1945 begangenen Verbrechen an Sinti* und Roma vorangetrieben und die systematische Verweigerung von Bürger*innen- und Menschenrechten während der „Zweiten Verfolgung“ aufgedeckt. Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma gab entscheidende und unverzichtbare Impulse für die Entnazifizierung und Demokratisierung der Gesellschaft. Sie leistet bis heute wertvolle Bildungsarbeit. Auch zur Überwindung von Antiziganismus ist das Engagement von Selbstorganisationen unverzichtbar.

Mit dem Ende des Juni-Plenums Ende dieser Woche geht der Landtag in die Parlamentsferien. Ich wünsche Ihnen und Euch schöne Sommertage und werde hier bald wieder über Aktuelles aus dem Landtag berichten!

Viele Grüße
Frank Henning