27. Mai 2014

Landesregierung ist für klare Regeln bei Tiefbohrungen nach Gas und Öl

Klare Regeln und mehr Umweltschutz beim Fracking

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen will klare Regeln und mehr Umweltschutz beim sogenannten Fracking, dem Bohren nach Gas und Öl in großer Tiefe, sowie dem Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern. „Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir Anwohnern in Gebieten, in denen Bodenschätze mit Tiefbohrungen gewonnen werden sollen, größtmögliche Sicherheit geben.

Außerdem sollen bei Frack-Maßnahmen die Umweltverträglichkeitsprüfungen im Vorlauf der Bohrungen in jedem Fall verpflichtend durchgeführt werden. Nach dem Bundesbergbaugesetz sind die Umweltverträglichkeitsprüfungen bisher erst ab einer Fördermenge von 500.000 Kubikmeter am Tag Pflicht“, erklärt dazu der Osnabrücker SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning, nachdem das Landeskabinett heute, Dienstag, über die Bundesratsinitiative beraten hatte.

So soll Fracking in Schiefergesteinsschichten nach dem Willen der Landesregierung in Niedersachsen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mit der geforderten Veränderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben wolle man frühzeitig im Genehmigungsverfahren eine detaillierte Analyse der Umweltauswirkungen durchführen lassen. „So kann erreicht werden, dass vor Genehmigung eines Vorhabens ausführliche Ergebnisse darüber vorliegen, welche Auswirkungen eine mögliche Tiefbohrung hätte. Wir wollen dazu ein transparentes und bürgernahes Verfahren“, betont Frank Henning.

Teil der Bundesratsinitiative ist auch ein besserer Schutz der Anwohner vor Bergschäden, die durch Fracking entstehen können. „Bisher müssen Geschädigte nachweisen, dass zum Beispiel ein Gebäudeschaden auf Fracking zurückzuführen ist. Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen will das Bundesbergbaugesetz auch auf Betroffene von Auswirkungen von Tiefbohrungen und Untergrundspeicherung in Kavernen ausweiten, sodass eventuell Geschädigte Beweislasterleichterungen erfahren können, wie sie seit Jahrzehnten schon für Betroffene von Steinkohlebergbau gelten“, beschreibt Landtagsabgeordneter Frank Henning die vorgeschlagenen Änderungen.

Fracking in Wasserschutz- und Heilquellgebieten und solchen Regionen, in denen Trink- und Mineralwasser gefördert werden, solle darüber hinaus grundsätzlich verboten werden. „Das gilt auch für das Fracking mit gefährlichen Chemikalien“, stellt Frank Henning klar. Dazu will die niedersächsische Landesregierung das Wasserhaushaltsgesetz entsprechend ergänzen und verändern lassen.