20. März 2017

Land fördert auf Antrag kleine Kultureinrichtungen

Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Niedersachsen stellt aus einem neuen Investitionsprogramm in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1,7 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bereit. Diese können sich ab sofort um eine Förderung bewerben. Der Osnabrücker SPD-Landtagsabgeordnete Frank Henning erläutert: „Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die eine Fläche bis zu 500 Quadratmeter, nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht mehr als fünf neue Eigenproduktionen im Jahr haben.“

Projekte werden auf Antrag mit einer Zuschusshöhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro gefördert. Förderfähig sind Anschaffungen, auch für Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. „Der Antragssteller muss Träger einer Einrichtung mit kultureller Ausrichtung sein oder einer solchen angehören“, führt Frank Henning aus. Anträge können ab sofort im Internet unter

https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/investitionsprogramm/login.php

gestellt werden. Eine Förderung für das Jahr 2017 muss bis zum 15. Juni 2017 beantragt werden, für Zuschüsse für das Jahr 2018 muss ein entsprechender Antrag bis zum 15. September 2017 gestellt werden.

Frank Henning, Mitglied des Haushaltsausschusses im Landtag, führt aus: „Die rot-grüne Regierungskoalition hat die Finanzmittel für dieses Förderprogramm für Kultur im ländlichen Raum mit dem Doppelhaushalt für 2017/2018 bereitgestellt. Kultur in den ländlichen Regionen Niedersachsens ist vielfältig und soll durch die vom Land angebotenen Fördermöglichkeiten weiter gestärkt werden. Deshalb haben wir als Regierungsfraktionen in unserer politischen Liste darauf einen Schwerpunkt gesetzt.“