16. Juni 2022

Keine unnötige Bürokratie rund um das 9-Euro-Ticket zulasten von Hartz-IV-Bezieherinnen und -beziehern!

Von Nachzahlungen absehen

Mögliche Rückzahlungsforderungen für Leistungsbezieherinnen und -bezieher von Geldern für ÖPNV-Tickets sind völlig fehl am Platz. Es ist ein Unding, in diesem Kontext von einer „ungerechtfertigten Bereicherung“ zu sprechen. Wir sprechen hier von Leistungsbeziehern, die in Anbetracht der allerorts steigenden Preise sowieso schon von großen Sorgen und Ängsten geplagt sind und deren finanzielle Möglichkeiten ohnehin stark begrenzt sind.

Lebensmittel, Sprit, nahezu alle Lebensbereiche sind aktuell stark von der Inflation betroffen. Nun eine mögliche Rückzahlung von Geldern für Nahverkehrstickets anzudrohen und dies auch noch in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedlich zu handhaben, ist nicht in Geringsten nachvollziehbar.

Anstelle nun den Bürokratieapparat anzuschmeißen und die Höhen der Nachzahlungen zu berechnen, sollte besser einheitlich auf eine solche Nachzahlung verzichtet werden. Wohl kaum will sich irgendjemand aus der betroffenen Personengruppe „ungerechtfertigt bereichern“. Es handelt sich vielmehr um Menschen, die so oder so schon jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen. Ich habe mich daher bereits an die Landesregierung gewandt und mich mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass wir uns in Niedersachsen ähnlich positionieren sollten wie in Bundesländern wie Schleswig-Holstein. Dort wird das 9-Euro-Ticket als Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewertet, weshalb auf eine Rückzahlung verzichtet wird. Diesen Weg sollten wir auch in Niedersachsen gehen.