23. Oktober 2013

Entscheidung des EuGH zum VW-Gesetz bringt auch dem VW-Standort Osnabrück mehr Sicherheit

„Wichtiges Signal für den VW-Standort Osnabrück“

Als ein wichtiges Signal auch für den VW-Standort Osnabrück hat der Landtagsabgeordnete Frank Henning die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes begrüßt. Durch den Urteilsspruch des EuGH bleibt Niedersachsen weiterhin das Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen innerhalb des VW-Konzerns erhalten.

„Die Entscheidung des Gerichtshofs sichert die Stabilität der Volkswagen AG, denn durch die Beibehaltung der Sperrminorität kann Niedersachsen weiterhin bei wichtigen Entscheidungen Veto einlegen“, so Henning. „Damit wird der Konzern nicht nur vor feindlichen Übernahmen anderer Firmen besser geschützt – auch die Verlagerung oder Schließung von Werksstandorten ist davon beeinflusst. Die Beendigung dieses Rechtsstreits bringt daher auch für den VW-Standort Osnabrück deutlich mehr Stabilität. Und vor allem für die Mitarbeiter von VW bedeutet das Mitspracherecht Niedersachsens unverkennbar mehr Sicherheit“, kommentierte Henning.