Februar 2011

Februar 2011: Anwohnerparken im Schinkel – Lebensqualität in der Liebigstraße, Hackländerstraße und Krelingstraße durch ruhigeres Umfeld verbessern

Die Parksituation für Bewohner der Liebigstraße, Hackländerstraße, Krelingstraße, Richardstraße und Luisenstraße hat sich durch die nahe Innenstadt in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Wer kennt das nicht: Anwohner müssen erst lange nach einem freien Parkplatz suchen, weil die Stellplätze durch Pendler und Innenstadtbesucher belegt sind. Tag für Tag entstehen dabei unnötiger Verkehr, Lärm und Abgase.

Rat und Verwaltung möchten deshalb die Situation für die Anwohner der betroffenen Straßenzüge verbessern. Den Anwohnern sollen deshalb im Rahmen eines abgewogenen Gesamtkonzeptes „Anwohnerparken“ mehr Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Aber auch Kunden und Besucher müssen ihren PKW abstellen können. In den betroffenen Straßenzügen soll die Parkregelung deshalb verändert werden. Ein Teil der Stellplätze wird für die Anwohner reserviert, aber auch an Kunden und Besucher wird gedacht. Um zu verhindern, dass Ausbildungs- und Berufspendler den knappen Parkraum ganztätig belegen, wird das Parken nur zeitlich begrenzt mit Nutzung der Parkscheibe gestattet. Anwohner können dagegen mit einem entsprechenden Anwohnerparkausweis kostenlos und zeitlich unbegrenzt parken.

Es ist nicht möglich einen Stellplatz vor der eigenen Haustür zu reservieren, da die Zahl der Stellplätze durch die dichte Wohnbebauung natürlich begrenzt und nicht beliebig vermehrbar ist. Dennoch erhöht die Anwohnerparkregelung die Chancen der Anwohner einen Parkplatz zu bekommen beträchtlich, denn der Anwohnerparkausweis verschafft allen Anwohnern einen rechtlichen Vorteil gegenüber den übrigen „Parkplatz-Konkurrenten“. Nachteil der Anwohnerparkregelung ist die Verwaltungsgebühr für den Anwohnerparkausweis von jährlich 30,70 €. Umgerechnet auf den Monat ergibt das einen Betrag von 2,56 €, der für den Vorteil bei der Parkplatzvergabe aus meiner Sicht durchaus angemessen ist.

Alle Anwohner haben z. Zt. die Möglichkeit im Rahmen einer Anwohnerbefragung der Stadtverwaltung mitzuteilen, was sie von der Anwohnerparkregelung halten. Wenn das Anwohnervotum vorliegt, entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt abschließend unter Berücksichtigung des Anwohnervotums über die Frage der Einführung des Anwohnerparkens in den genannten Straßenzügen.