Entlastungen für Schulleiterinnen und Schuleiter an Förderschulen
Entlastung bei Unterrichtsverpflichtung von Schulleiter*innen
Das Niedersächsische Kultusministerium hat beschlossen, die Unterrichtsverpflichtung von Schulleiterinnen und Schulleitern an den Förderschulen in Niedersachsen für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Förderzentrums im Schuljahr 2014/15 um drei Stunden zu entlasten. Dies soll der Unterstützung der Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Aufgabe der Steuerung von Förderschullehrkräften an Regelschulen dienen.
Frank Henning, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der Osnabrücker SPD-Ratsfraktion, befürwortet diese Entscheidung. „Gerade durch die Umsetzung der Inklusion haben Förderschulen eine besonders wichtige Rolle, da sie sich als Förderzentren auch um jene Schülerinnen und Schüler mit Förderungsbedarf kümmern, die in Regelschulen unterrichtet werden“, so MdL Frank Henning. „Die Umsetzung der Inklusion fordert insbesondere von den Rektorinnen und Rektoren an Förderschulen einiges an Organisation, zum Beispiel bei der Steuerung der Förderschullehrkräfte an den Regelschulen oder im Mobilen Dienst. Mit der Entlastung um drei Unterrichtsstunden wird diesem Organisationsaufwand Rechnung getragen, um den Schulleitungen für die Unterstützung der inklusiven Schulen mehr Zeit zu geben“, schloss Henning.
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