23. März 2022

Arbeitsschutz und faire Arbeitsbedingungen sicherstellen

Plenarrede vom 23. März 2022

Videomitschnitt der Rede

Beim Klicken auf das Bild wird ein externer Link zu YouTube aufgerufen. Es gelten die dortigen Datenschutz-Bestimmungen.

Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Allgemeine Heiterkeit, Frau Viehoff. Die SPD-Fraktion begrüßt natürlich die Vorgabe der EU, jetzt endlich auch Schritte bei den Gewerbeaufsichtsämtern zu unternehmen, damit die Aufsichtsbehörden ihren Aufgaben besser nachkommen können.

Wir haben schon oft thematisiert, dass die Gewerbeaufsichtsämter eben nicht oder nur eingeschränkt tätig werden können, weil sie zu mehr personell oft nicht in der Lage sind. Die Gewerkschaften, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die SPD-Bundestagsfraktion haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass diese EU-Vorgabe, für mehr Kontrollen und dadurch für mehr Arbeitsschutz für die Beschäftigten zu sorgen, durch das novellierte Arbeitsschutzkontrollgesetz des Bundes nunmehr in nationales Recht überführt wurde. Meine Damen und Herren, es ist ein Erfolg der Gewerkschaften, des DGB und der SPD gemeinsam.

Wir haben nun auf Landesebene sicherzustellen, dass diese gesetzliche Vorgabe des Bundes, die Besichtigungsquote auf 5 % der niedersächsischen Betriebe – ab 2026, wohlgemerkt – zu erhöhen, am Ende auch eingehalten wird. Das liegt im Interesse des Arbeitsschutzes und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und deswegen unterstützen wir dieses Ansinnen als SPD-Fraktion natürlich uneingeschränkt. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten, der Wettbewerbsgleichheit und fällt für uns als eine weitere Maßnahme unter das, was wir unter dem Begriff „gute Arbeit“ verstehen, da wir uns als SPD immer für eine faire Bezahlung und für anständige Arbeitsbedingungen eingesetzt haben und einsetzen werden.

Aus diesem Grund sind unsere Sozialministerin Daniela Behrens und der Umweltminister Olaf Lies schon bei der Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2022 und 2023 tätig geworden und konnten in Abstimmung mit unserem Finanzminister Hilbers erreichen, dass im Doppelhaushalt insgesamt 16 zusätzliche Stellen für die Gewerbeaufsichtsämter und damit den zusätzlichen Arbeitsschutz bewilligt wurden.

Der Landtag hat dann mit Ihren Stimmen diesen 16 Stellen mit Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2022/2023 auch zugestimmt. Frau Viehoff, schon allein aus diesem Grunde ist der Entschließungsantrag der Grünen abzulehnen, weil der Doppelhaushalt beschlossen ist, und den werden wir jetzt mit Sicherheit nicht wieder aufmachen.

Um die gesetzliche Vorgabe des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, 5 % aller niedersächsischen Betriebe bis 2026 zu prüfen, erfüllen zu können, reicht es aus, in den Haushaltsplänen für die Jahre 2024 und 2025 die noch fehlenden 44 Stellen entsprechend einzuplanen und zu beschließen. Die Zeit ist ausreichend. Dafür ist auch kein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023, wie von Ihnen gefordert, erforderlich. Es wird aus unserer Sicht vielmehr Aufgabe der neuen Landesregierung sein, diese gesetzliche Vorgabe einer Besichtigungsquote von 5 % sicherzustellen, da diese eben erst ab 2026 gilt.

Ein Teil des dazu erforderlichen Personals haben wir im Doppelhaushalt beschlossen. Die restlichen Stellen werden bei der Haushaltsplanung 2024 und 2025 bereitzustellen sein. Diese Aufgabe überlassen wir in aller Ruhe dem dann neuen amtierenden sozialdemokratischen Finanzminister, dem das Arbeitsschutzgesetz ein wichtiges Anliegen sein wird; da bin ich mir sicher.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da zwischen Ihnen und Ihrem Feierabend nur noch meine Redezeit liegt, schenke ich Ihnen jetzt die Restredezeit und gönne Ihnen einen schönen Feierabend.

Bis morgen!