8. November 2024

Neues aus dem Landtag

November 2024

In Hannover geht heute die November-Plenarwoche zu Ende. Ein guter Anlass, um über die Themen, die in den letzten Tagen auf unserer Tagesordnung standen, zu berichten.

Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung haben wir im Landtag eine Gedenkstunde abgehalten. Am morgigen Samstag jähren sich erneut die menschenverachtenden Pogrome des Jahres 1938, bei denen mehrere hundert Juden ermordet sowie etwa 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume jüdischer Menschen sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe gestürmt und zerstört wurden. Diese grauenvollen Tage bildeten den Auftakt für etwas, das bis dahin unvorstellbar war: die systematische Vernichtung und Unterdrückung jüdischen Lebens im damaligen Deutschen Reich. An diese Zäsur der Geschichte haben wir im Landtag mit einer Gedenkstunde erinnert.

Bereits im vergangenen Plenarabschnitt beschäftigte uns die besorgniserregende Situation bei VW und fand Eingang in die Aussprache des September-Plenums. Neben einer Regierungserklärung durch unseren Ministerpräsidenten Stephan Weil bezogen auch wir als Fraktion mit unserer Resolution zur aktuellen Krise bei Volkswagen Stellung und machten deutlich: Die Arbeitsplätze und Standorte müssen sicher sein, das Elektroauto muss attraktiver und praktischer werden! Die tausenden Beschäftigten der Automobilindustrie verdienen es, dass ihnen schnellstmöglich eine Zukunftsperspektive aufgezeigt wird und VW wieder in ruhiges Fahrwasser kommt. Leider hat sich die Lage bei VW nicht entspannt, doch wir als SPD werden auch weiterhin an der Seite der Landesregierung und der Beschäftigten stehen. Um uns einen aktuellen Stand der Entwicklungen zu geben, hat uns unser Ministerpräsident zu Beginn des Plenarabschnitts hierzu unterrichtet, bevor wir abschließend über unsere Resolution für eine zukunftsfähige Aufstellung von VW beraten haben.

„US-Behörden warnen vor russischer Desinformation in Swing-States.“ Nachrichten wie diese tauchen im Zusammenhang mit Wahlen immer häufiger auf. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Russland auf verschiedene Weise versucht, westliche Demokratien zu destabilisieren, indem es direkt und unmittelbar auf die Gesellschaft einwirkt. Die jüngsten Berichte zu den Wahlen in Moldau, Georgien und den USA sowie die Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben wir zum Anlass genommen, im Rahmen unserer Aktuellen Stunde „Desinformation und Einflussnahme auf politische Meinungsbildung – Gefahr für Frieden und Demokratie“ aufzuzeigen, dass es eben solche Versuche der Desinformation und Manipulation sind, die unsere Demokratie gefährden und Wähler/innen in die Arme von Antidemokraten und Extremisten treiben sollen.

Auch im Verlauf dieses Plenarabschnitts haben wir über vielfältige Gesetzesentwürfe beraten:

Bereits in der letzten Legislaturperiode war es unser Anliegen, das Niedersächsische Brandschutzgesetz zu aktualisieren. Leider konnten wir uns mit unserem damaligen Koalitionspartner, der CDU, nicht auf die Finanzierung einigen, sodass wir die Änderung auf diese Legislaturperiode vertagen mussten. Mit der nun vorliegenden Änderung können wir endlich die seit Langem geforderten Anpassungen umsetzen. Dazu zählen unter anderem die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen zur Ausstattung der Kreisfeuerwehrbereitschaften, die Aufstellung zusätzlicher zentraler Landeseinheiten sowie der entgeltliche Freistellungsanspruch für Betreuer/innen bei Freizeitmaßnahmen der Kinder- und Jugendfeuerwehren, um das Ehrenamt und die gesellschaftliche Wahrnehmung zu stärken. Außerdem werden durch die geänderte Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens zusätzliche Mittel für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz bereitgestellt.

Zusätzliche Finanzmittel werden wir auch durch die Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege bereitstellen. Indem nun die jährlichen variablen Einnahmen aus Glücksspielabgaben oberhalb von 147,3 Millionen Euro zu 93,5 % abgeschöpft werden, können zusätzliche Finanzhilfen für den Landesverband niedersächsischer Musikschulen e. V., den Landesmusikrat Niedersachsen e. V., die Niedersächsische Bingo-Stiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit, die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. sowie die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung zur Verfügung gestellt werden, wodurch endlich mehr Planungssicherheit entsteht.

Mit den Änderungen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) erweitern wir zum einen die Fördertatbestände für die Verwendung der NGVFG-Mittel, sodass die Antragsbearbeitung und Förderpraxis durch den Wegfall schwieriger Abgrenzungen vereinfacht wird. Außerdem werden mit der Änderung Bürgerbusvereine unterstützt, indem sie durch ein unbürokratisches Verfahren Anspruch auf Finanzhilfen für die Vereinsorganisation erhalten.

Ebenfalls auf der Tagesordnung des November-Plenums standen mehrere Entschließungsanträge zur abschließenden Beratung:

Eine gut digitalisierte Verwaltung vereinfacht Prozesse und Arbeitsabläufe, sowohl intern als auch extern. Die Digitalisierung ist auch für Kommunalverwaltungen ein wichtiger Standortfaktor, daher soll das Land sie bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes unterstützen. Hierfür haben wir den Entschließungsantrag „Umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung weiter konsequent vorantreiben – IT-Strukturen konsolidieren und Cybersicherheit stärken!“ beschlossen. Ziel ist es unter anderem, durch eine Modernisierung der Register beim Land und den Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Bund den automatischen Datenaustausch zu ermöglichen und somit Verwaltungsaufgaben zu verschlanken. Dazu beitragen kann auch der Aufbau gemeinsamer IT-Strukturen, um technische Brüche zu vermeiden und die Kommunen dazu zu ermutigen, sich in IT-Aufgaben stärker zu organisieren, da Arbeitsprozesse weiter vereinfacht werden. Um den Gefahren der zunehmenden Digitalisierung entgegenzuwirken, soll ein Cybersicherheitszentrum eingerichtet werden, das Cyberangriffe abwehrt und die Handlungsfähigkeit des Staates sowie der Kommunen und Unternehmen sichert.

In den vergangenen Jahren kam es bedauerlicherweise immer wieder zu Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte. Um Menschen, die in Notlagen mit Rat und Tat zur Seite stehen, besser zu schützen, haben wir den Entschließungsantrag „Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wirksam bekämpfen und präventiv begegnen“ abschließend beraten. Mit diesem Antrag fordern wir die kontinuierliche Erstellung von Lagebildern zu Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte und den Vergleich dieser Ergebnisse mit dem internationalen Forschungsstand. Darüber hinaus soll der konkrete Bedarf an einem eigenen Rechtsschutzfonds des Landes Niedersachsen für Einsatzkräfte geprüft werden.

Nachdem wir im letzten Plenarabschnitt abschließend über die Einführung des Bachelor of Laws abgestimmt haben, haben wir auch in diesem Tagungsabschnitt über einen Entschließungsantrag beraten, der die Ausbildungsbedingungen junger Jurist/innen weiter verbessern soll. Mit dem Antrag „Das juristische Staatsexamen digitalisieren – dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden“ soll durch die Einführung des E-Examens im juristischen Staatsexamen ein logischer Schritt zur fortschreitenden Digitalisierung auch im Rahmen der Ausbildung von Jurist/innen verfolgt werden. Daraus ergeben sich diverse Vorteile, wie unter anderem die Schonung der physischen Gesundheit der Kandidat/innen, die Erhaltung der Chancengleichheit durch die Anonymisierung der Klausuren sowie eine bessere Lesbarkeit der Klausuren für Prüfer/innen, was die Korrektur erleichtert.

Neben der Unterrichtung zu VW, unserer Aktuellen Stunde, den abschließenden Beratungen und unseren Gesetzesinitiativen haben wir im Rahmen des November-Plenums außerdem vier Entschließungsanträge sowie zwei Resolutionen zur Erstberatung eingebracht:

Unsere Anträge im Einzelnen:

1. Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken – DGE-Standards verbindlich umsetzen

Eine ausgewogene Ernährung bildet die Grundlage für ein gesundes Leben. Daher muss allen Menschen, unabhängig von ihren sozialen und ökonomischen Verhältnissen, der Zugang zu einer ausgewogenen, gesunden und schmackhaften Mahlzeit gewährleistet werden.

Um die Qualität der Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung konstant sicherzustellen, sollte sich zukünftig noch mehr an Qualitätsstandards wie denen der DGE unter Einbeziehung ökologisch erzeugter Lebensmittel orientiert werden. Um erste Erfahrungen in diesem Bereich zu sammeln und im Rahmen von Modellprojekten das soziale Gemeinschaftsgefüge sowie die Vermittlung von Wissen über einen gesunden und nachhaltigen Lebensstil zu fördern, initiieren wir Modellprojekte in Niedersachsen.

Gleichzeitig bedarf es einer intensiveren Ernährungsbildung und einer stärkeren Zusammenarbeit aller Akteure, um die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Verbände und Landesbehörden weiter auszubauen. Eine gesunde Ernährung sowie ein wertschätzender Umgang mit Lebensmitteln fördern das Wohlbefinden, stärken die Gemeinschaft und tragen zu einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion bei. Um dies zu erreichen bitten wir die Landesregierung:

  • Modellprojekte in Niedersachsen zu initiieren, bei denen Schulmensen zu Lernorten der Ernährungsbildung weiterentwickelt und die wissenschaftlichen Qualitätsstandards der DGE angewendet werden.
  • die Vernetzungsstelle Seniorenernährung weiter zu stärken.
  • im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Ernährung zu entwickeln, sich dabei an den Empfehlungen der DGE zu orientieren und darauf hinzuwirken, dass diese bei der Vergabe von Verpflegungsaufträgen an Kitas und Schulen Anwendung finden.
  • zu prüfen, ob die Ernährungsangebote an Kitas und Schulen finanziell gefördert werden können.
  • Überlegungen anzustellen, wie eine rechtssichere Implementierung von Qualitätsstandards in den Vergabeprozess möglich wäre, und diese gegebenenfalls in einen Vergabeleitfaden für die Schul- und Kitaträger einfließen zu lassen,
  • Kantinen und Gemeinschaftsverpflegungen in landeseigenen Einrichtungen schrittweise auf Gerichte aus Biolebensmitteln umzustellen und vermehrt regionale Erzeugnisse anzubieten.
  • einen Stufenplan zu entwickeln, um durch Anreize, Beratung und Förderung, auch bei Kantinen in privater Trägerschaft, den Regional- und Bio-Anteil deutlich zu erhöhen.
  • eine interministerielle Projektgruppe unter Einbezug der kommunalen Spitzenverbände sowie aller Multiplikatoren einzurichten, welche das Ziel verfolgt, die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen zu stärken

2. Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten

Ein faires, offenes Miteinander und ein respekt- sowie verantwortungsvolles Verhalten sollten im Zentrum jedes Handelns stehen – auch und gerade am Arbeitsplatz. In der Filmbranche herrschen jedoch häufig Abhängigkeitsverhältnisse, bei denen Gefallen oder Missfallen über die Existenz der Beschäftigten entscheiden – etwa, weil es keinen richtigen Kündigungsschutz gibt, sondern meist nur befristete Verträge. Dadurch entsteht eine „Hire-and-Fire“-Mentalität, oft einhergehend mit einem Machtgefälle. Begleiterscheinungen sind dabei leider viel zu häufig respektloses Verhalten, Sexismus und Machtmissbrauch. Das sind jedoch keine Kavaliersdelikte. Deshalb ist es wichtig, dass alle, die Verantwortung tragen, diese auch übernehmen. Wir bitten die Landesregierung, darauf einzuwirken, dass:

  • die niedersächsische Filmförderung an einen von Bund und Ländern gemeinsam zu erarbeitenden Verhaltenskodex gegen sexualisierte Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch geknüpft wird, der verbindliche Vorgaben für berufliches Verhalten in den von Niedersachsen geförderten Projekten festlegt.
  • eine unabhängige Anlauf- und Vertrauensstelle für Betroffene sexueller Übergriffe und von Machtmissbrauch in der niedersächsischen Filmförderung eingerichtet wird und
  • Schutzkonzepte und Vertrauenspersonen am Film-Set Kriterien für die Filmförderung durch das Land Niedersachsen werden.

3. Erhalt einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Küstenfischerei in Niedersachsen

Die Landesregierung hat die Entwicklung der Küstenfischerei aufmerksam verfolgt und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Zukunftsfähigkeit ergriffen. Die im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) festgelegten Mittel zur Unterstützung der Fischereibetriebe (Fischereikomponente) müssen angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Branche steht, in vollem Umfang zur Förderung der niedersächsischen Fischerei eingesetzt werden. Ein entsprechender Einsatz der Landesregierung ist von großer Bedeutung, da die Küstenfischerei – nicht zuletzt aufgrund ihrer großen touristischen Bedeutung – ein zentraler Bestandteil der regionalen Wirtschaft ist, einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit leistet und kulturell tief in den Küstengemeinden verwurzelt ist. Angesichts der Herausforderungen durch den Ausbau der Offshore-Windenergie ist es entscheidend, dass die Interessen der Fischereibetriebe gewahrt bleiben und sie die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um Zukunftsperspektiven zu entwickeln und langfristig bestehen zu können. Daher bitten wir die Landesregierung:

  • sich beim Bund weiterhin dafür einzusetzen, dass die Mittel der Fischereikomponente des WindSeeG im vollen Umfang für die Förderung der niedersächsischen Fischereibetriebe eingesetzt werden sowie
  • sich weiterhin mit großem Nachdruck für die Sicherung einer nachhaltigen Küstenfischerei einzusetzen.

4. Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur – Transparenz schaffen, Kunst- und Kulturschaffende stärken und schützen

Die Möglichkeiten von KI sind vielfältig und finden in allen Bereichen des Lebens zunehmend Anwendung. Das gilt auch für Kunst und Kultur. Dabei gibt es, wie in allen Bereichen, Chancen und Risiken, die in der Umsetzung, Regulierung und Gestaltung politisch begleitet werden müssen. Kunst und Kultur bieten gesellschaftliche Reflexionsräume. So sind die Forderungen nach einer größtmöglichen Transparenz bei der Nutzung von KI und die Markierung KIgenerierter Elemente durch Kunstschaffende durchaus berechtigt, da die bisherige Praxis Regelungen vermissen lässt, die dem Urheberrecht gerecht werden. Andererseits bietet KI in der Kunst- und Kulturbranche nie dagewesene Möglichkeiten. Sie kann Kunstschaffenden helfen, durch neue Techniken, Stile und Ideen ihre kreativen Grenzen zu erweitern und als Inspirationsquelle zu dienen. Sie trägt dazu bei, kulturelle Erlebnisse und Kunstwerke individueller zu gestalten und ein an das Publikum angepasstes, personalisiertes Kulturerlebnis zu bieten. Automatisierte Sprachfunktionen machen Werke barrierefrei zugänglich durch Übersetzungen, Untertitel und Bildbeschreibungen. KI hilft dabei, Kunstwerke und kulturelles Erbe zu restaurieren, indem sie beispielsweise beschädigte Werke digital rekonstruiert und Alterungserscheinungen korrigiert. Komponist/innen greifen bei der Generierung neuer Melodien, Harmonien oder musikalischer Strukturen auf KI zurück, indem sie diese bei der Klangsynthese nutzen oder realistische Instrumentenklänge erzeugen.

Um diese Entwicklungen zu gestalten, bitten wir die Landesregierung um Folgendes:

  • in einen Dialog mit Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kulturvermittelnden zu treten und eine gemeinsame Strategie für den Einsatz von KI in Kunst und Kultur zu entwickeln. Dabei sollen die Chancen des Einsatzes genutzt und der Kulturstandort Niedersachsen gestärkt werden. Auf Basis der Empfehlung der Kulturministerkonferenz zu Digitalität und digitaler Transformation im Kulturbereich von 2023 sollen laufende Prozesse auf Bundesebene, in anderen Bundesländern, in Kommunen und Institutionen mitberücksichtigt werden.
  • die bestehende Strategie der Landesregierung zur KI in Niedersachsen um den Einsatz von KI in Kunst und Kultur zu erweitern und KI als Bestandteil der niedersächsischen Transformation anzuerkennen.
  • sich landesweit, bundesweit und im Europäischen Parlament dafür einzusetzen, dass das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht und die Datenschutzverordnung im Hinblick auf den Einsatz von KI in Kunst und Kultur weiterentwickelt und verlässliche Rechtsstrukturen geschaffen werden.
  • zu prüfen, inwiefern beim sogenannten Text- und Datamining die Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke nachvollzogen und die Urheber der Werke vor unerlaubter Nutzung durch KI geschützt werden können.
  • zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um KIgenerierte Werke urheberrechtlich schützen zu können.
  • zu prüfen, ob die Transformationsprozesse durch KI in Kunst und Kultur durch die Unterstützung entsprechender Projekte vorangetrieben werden können, etwa durch die Ausbildung digitaler Transformationsmanager/innen.
  • im Dialog mit Akteuren der kulturellen Bildung Programme zu entwickeln, die die Wissensbildung, Fortbildung und Befähigung von Kulturschaffenden sowie Haupt- und Ehrenamtlichen in Kulturinstitutionen, -initiativen und -vereinen zum Thema digitale Transformation und KI in den Blick nehmen.
  • gezielte Leuchtturmprojekte für den Einsatz von KI in künstlerischen Projekten zu unterstützen.

5. Leben retten macht Schule – Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan

Die Integration von Wiederbelebungsinhalten in das Kerncurriculum des Faches Biologie in der Sekundarstufe I ab dem Jahr 2026 stellt einen wichtigen Schritt dar, um sicherzustellen, dass alle Schüler/innen frühzeitig die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um im Notfall Leben zu retten. Die Vermittlung dieser Kompetenzen fördert nicht nur die Handlungssicherheit und Selbstwirksamkeit der Jugendlichen, sondern stärkt auch das Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung und Solidarität. Um Schulen bei der effektiven Umsetzung dieser Inhalte zu unterstützen, sollten Handlungsleitfäden entwickelt werden. Diese Leitfäden, die in Zusammenarbeit mit externen Organisationen entstehen, bieten praxisnahe Anleitungen und motivieren dazu, sich intensiv mit dem Thema Wiederbelebung zu befassen. Sie erleichtern die Anpassung der überarbeiteten Kerncurricula an die schuleigenen Lehrpläne und gewährleisten, dass die Inhalte sowohl fachlich fundiert als auch didaktisch sinnvoll vermittelt werden. Jede Schule kann so ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Konzept auswählen und dieses bestenfalls gestuft anwenden.

Partnerschaften mit externen Organisationen, insbesondere im Ganztagsbereich, sind ein weiterer zentraler Ansatzpunkt, um die Wiederbelebungskompetenzen zu stärken. Solche Kooperationen bereichern den Schulalltag durch praxisorientierte Fachkompetenz und ermöglichen eine hochwertige Ausbildung, die über den regulären Unterricht hinausgeht.

Ein „Aktionsmonat Wiederbelebung“, der in enger Zusammenarbeit mit externen Hilfsorganisationen durchgeführt wird, könnte darüber hinaus ein breites Bewusstsein für die Bedeutung der Ersten Hilfe schaffen. Eine solche Initiative würde sicherstellen, dass Schüler/innen flächendeckend und auf qualitativ hohem Niveau ausgebildet werden, was nicht nur die individuellen Kompetenzen stärkt, sondern auch die allgemeine Bereitschaft zur Hilfeleistung in der Gesellschaft fördert.

6. Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen

Jede vierte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben mindestens einmal körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu ermorden, an jedem dritten Tag gelingt es ihm. Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten. Nicht jede Gewaltform ist für Außenstehende auf Anhieb erkennbar. Die Zahlen von Partnerschaftsgewalttaten und Femizide steigen seit Jahren an. So hat die Polizei in Niedersachsen im Jahr 2023 insgesamt 29 875 Fälle häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme um 10,7 % im Vergleich zu 2022 (2022: 26 997 Fälle) registriert. Die Dunkelziffer ist zweifellos noch weitaus höher. Dabei umfasst häusliche Gewalt nicht nur partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Die steigende Zahl der öffentlich gewordenen Fälle von häuslicher Gewalt vor Augen, dass sich zwar mehr Betroffene trauen, Unterstützung zu suchen. Das Problem häuslicher Gewalt ist allerdings bei weitem nicht gelöst. Es bedarf daher noch mehr Anstrengungen, um Betroffene aus gefährlichen Beziehungen zu helfen.

Der Verein „Gewaltfrei in die Zukunft“ hat eine geschützte App entwickelt, um Frauen über Hintergründe und Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt zu informieren, ohne sich einer dritten Person anvertrauen zu müssen. Außerdem bietet die App ein Informationsportal zu gängigen juristischen Fragestellungen. Eine besonders zentrale Funktion ist das integrierte Gewalttagebuch, welches den Betroffenen ermöglicht, ein Protokoll über Gewaltvorfälle hochzuladen, wodurch das Beweisen der Gewalttaten vor Gericht vereinfacht wird. Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat auf ihrer Frühjahrskonferenz auf Initiative von Niedersachsen und Berlin einstimmig beschlossen, dass die geschützte App von „Gewaltfrei in die Zukunft e. V.“ bisher die einzige technische Applikation ist, die den Sicherheitsanforderungen dieser sensiblen Daten gerecht wird, und die Einführung der App ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ist. Mit unserem EA wollen wir die Einführung und Anwendung der App eng begleiten und im Falle einer erfolgreichen Pilotierung uns dafür einsetzen perspektivisch diese bundesweite auszurollen, um eine innovative, digitale Präventionsarbeit im Bereich von häuslicher Gewalt und Femizide voranzutreiben.