6. November 2024

Rede zum Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetz

Plenarrede und zwei Kurzinterventionen vom 6. November 2024

Videomitschnitt der Rede

In meiner Plenarrede vom 6. November 2024 habe ich mich mit den geplanten Änderungen am Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartiergesetz beschäftigt. Ein wichtiges Ziel: Mehr Menschen zu ermöglichen, öffentlich geförderte, bezahlbare Wohnungen zu mieten, indem die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein angepasst werden. Hier finden Sie meine Rede zum Nachschauen.

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

Unser Wohnungsbauminister hat um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geworben. Diese Werbemaßnahme hat Erfolg gehabt. Wir als SPD-Fraktion werden natürlich diesem Wohnraumgesetz zustimmen. Es geht darum, die Einkommensgrenzen – das ist ausgeführt worden – mit Blick auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins nach über zehn Jahren endlich einmal anzupassen, um den Kreis der Anspruchsberechtigten für eine öffentlich geförderte Wohnung zu erweitern.

Wir haben gehört: Die Einkommensgrenzen werden um 25 % nach oben gesetzt, und zwar von 17 000 auf 21 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt von 23 000 auf 28 000 für einen Zweipersonenhaushalt. Und die Zuschläge pro Kind steigen auf 3 750 Euro. Ich will das nicht alles wiederholen; das hat der Minister schon vorgetragen.

Wir hatten eine Anhörung; das hat er noch nicht vorgetragen. Das ist, glaube ich, wichtig zu sagen. Der Verband der Wohnungswirtschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund stehen hinter diesem Gesetz. Sie sagen, dieses Gesetz ermöglicht einen gerechten Zugang zu gefördertem Wohnraum und ist ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Das sollte sich die CDU mal hinter die Ohren schreiben.

Im Übrigen hat die SPD schon im letzten Jahr bei einer Klausurtagung gefordert, dass die Einkommensgrenzen endlich angepasst werden müssen, übrigens auch, um zu einer vernünftigen sozialen Durchmischung, was die Einkommensverhältnisse der Menschen, die in solchen öffentlich geförderten Wohnungen leben, betrifft, zu kommen.

Die Kritik, dass wir zu wenig sozialen Wohnraum haben, nehmen wir an. Natürlich sind viele, viele Wohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen. 2020 waren es noch 60 000 Sozialwohnungen, jetzt sind es noch 51 000 Sozialwohnungen. Die Kritik ist berechtigt. Aber die Landesregierung steuert ja um.

Lieber Kollege Fröhlich, ich glaube, wir schätzen uns beide sehr, auch im Ausschuss. Aber diese Tiraden gegen die Landeswohnungsgesellschaft!

Wir haben drei Bausteine. Der erste Baustein ist – um dagegenzusteuern und mehr sozialen Wohnraum zu schaffen – natürlich die Landeswohnungsgesellschaft. Ich habe Ihren Beitrag nicht verstanden, und ich glaube, wir brauchen von euch dazu auch keine Ratschläge. Warum sollten wir uns eure Kritik gefallen lassen, wo ihr die alte Nileg mit 30 000 Wohnungen verkauft habt und wir jetzt wegen euch wieder neu anfangen müssen?

Wir haben 100 Millionen Euro in einem ersten Step bereitgestellt. Bei dem wird es nicht bleiben. Da bin ich mir ziemlich sicher. Wir werden damit 1 600 Wohnungen bauen, die sonst nicht gebaut worden wären.

Und eins habe ich überhaupt nicht verstanden: Sie haben Frau Viebach kennengelernt. Sie müsste aus Ihrer Sicht eigentlich die ideale Unternehmerin bzw. Managerin sein, die in Ihrem Sinne agiert. Sie macht nämlich das, was Sie uns sonst vorgeworfen hätten, dass wir es nicht tun. Sie führt eine ganz schlanke Wohnungsbaugesellschaft. Sie ist als Geschäftsführerin tätig. Sie hat zwei Sekretärinnen, und das war es. Hätten wir das gemacht, was Sie gerade angedeutet haben – dass die Landeswohnungsgesellschaft selber Grundstücke aufkauft, selber die Ausschreibungen macht, selber die Bauvorhaben durchführt –, hätten wir natürlich viel mehr Personal einstellen müssen.

Genau das haben wir nicht getan. Das ist doch genau in Ihrem Sinne. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie Frau Viebach so kritisieren. Denn sie kauft im Paket Wohnungsbestände auf, die andere nicht mehr realisieren können, weil die Rahmenbedingungen gerade so sind, wie sie sind: hohe Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten. Diese Wohnungen wären sonst nicht gebaut worden. Wir werden 1 600 neue Wohnungen bauen. Ein erster Schritt! Es werden weitere folgen, aber in einem ganz, ganz schmalen Prozess. Frau Viebach hat nur dieses kleine Büro und diese beiden Mitarbeiterinnen. Ansonsten kauft sie fertige Bauprojekte auf, für die die Baugenehmigung schon vorliegt, für die die Grundstücke schon angekauft sind, für die die KfW-Förderung schon vorliegt, für die womöglich die Wohnraumförderung schon vorliegt. Alles das macht sie in einem schlanken Prozess, weil andere es nicht mehr tun. Vor dem Hintergrund tun wir genau das, was Sie kritisiert haben, dass wir es nicht tun: Wir schaffen mit einer schlanken WohnRaum Niedersachsen GmbH neuen Wohnraum.

Zweitens zum NBank-Förderprogramm: Sie haben es erwähnt. Das ist eines der besten Projekte bundesweit. Wir haben hier ungefähr 450 Millionen Euro an Fördermitteln pro Jahr, die aus Landes- und Bundesmitteln gespeist werden. Wir vergeben zinslose Darlehen mit 30-prozentigem Tilgungszuschuss. Der Bund hat seine Mittel in Höhe von 3,15 Milliarden in 2024 noch einmal auf 3,5 Milliarden in 2025 erhöht. Alles das zusammengenommen ist ein wichtiger Meilenstein, um weiteren, neuen geförderten Wohnraum zu schaffen.

Das dritte Standbein – das haben Sie selbst erwähnt – ist die NBauO. Da haben Sie dankenswerterweise sogar mitgestimmt. Mit der neuen NBauO werden wir Ausbauten im Bestand – nicht nur Neubauten sind wichtig –, Aufstockungen, Erweiterungen einfacher, schneller und preiswerter vornehmen.

Von daher werden wir mit diesen drei Maßnahmen – Landeswohnungsgesellschaft, Förderprogramm der NBank und natürlich neue NBauO – in den nächsten Jahren preiswert geförderten öffentlichen Wohnungsbau leisten können. Ich verstehe Ihre Kritik an dieser Stelle überhaupt nicht. Sie hätten mal lieber Ihre Hausaufgaben machen sollen, als Sie noch in der Regierung waren.

Vielen Dank.

Antwort auf eine Kurzintervention von MdL Christian Frölich (CDU)

Herr Kollege Frölich, ich beginne mit dem letzten Argument. Gerade die Anhebung der Einkommensgrenzen macht doch deutlich, dass wir die Mitte der Gesellschaft mitnehmen. Wir haben doch heute schon das Problem, dass der Polizist/die Polizistin, die Krankenschwester oder die Schuhfachverkäuferin diese Mieten nicht mehr bezahlen können, in der Vergangenheit aber nicht unbedingt in den Genuss eines Wohnberechtigungsscheins gekommen sind. Das regeln wir doch gerade durch die Anhebung der Einkommensgrenzen.

Das zeigt aber gleichzeitig, wie groß das Problem ist. Das Problem der nicht bezahlbaren Mieten ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Berufsgruppen, die ich gerade aufgelistet habe – ich will sie nicht wiederholen –, haben die gleichen Probleme wie untere Einkommensgruppen, überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dem steuern wir jetzt entgegen, indem wir die Einkommensgrenzen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins anheben. Damit profitiert natürlich auch eine größere Gruppe aus der Mitte der Gesellschaft. Ich habe davon gesprochen, dass das auch zu einer besseren sozialen Verteilung von sozial gefördertem Wohnraum führt. Dadurch erzielen wir diesen Nebeneffekt. Insofern verstehe ich den kritischen Einwand nicht.

Ich verstehe auch Ihre Einwendungen, was die Anhörung angeht, nicht. Ich habe nur davon gesprochen, dass – natürlich! – die Landesregierung eine Anhörung vorgenommen hat. In dieser Anhörung hat sich der DGB genauso wie der Verband der Wohnungswirtschaft sehr klar für dieses Gesetz ausgesprochen. Und der DGB hat– jawohl – auch gesagt – da bin ich ja bei Ihnen –, dass es nicht ausreichend ist, nur die Einkommensgrenzen anzuheben, sondern dass wir jetzt natürlich auch neue Sozialwohnungen bauen müssen. Das wissen wir aber, und wir sind auch schon lange mit dem DBG dabei. Er hat die Landeswohnungsgesellschaft mit eingefordert und die Landesregierung dafür gelobt, dass sie diese Landeswohnungsgesellschaft schafft.

Letzte Bemerkung: Sie haben vorhin davon gesprochen, dass viele Bestandswohnungsunternehmen gar nicht zum Wohnungsneubau kommen, weil sie im Grunde genommen die Sanierung ihres Altbaubestandes durchführen müssen. Sie haben es verstanden. Genau das ist doch die Lücke, in die die Landeswohnungsgesellschaft reinspringen wird: Viele Bestandshalter sind nicht in der Lage, im Neubausegment tätig zu werden, weil sie ihre Altbauwohnungen sanieren müssen. Genau das ist die Aufgabe der Landeswohnungsgesellschaft: in diese Lücke reinzuspringen, um diesen Bestandshaltern diese Projekte abzukaufen, was jetzt ja auch erfolgt, um dann diese neuen Wohnungen zu bauen, die sonst eben nicht gebaut worden wären.

Antwort auf eine Kurzintervention von MdL Omid Najafi (AfD)

Herr Najafi, ich versuche es noch einmal, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe, dass Sie mir vielleicht irgendwann mal zuhören. Sie haben eben die Frage gestellt, warum dieses Geld in die Landeswohnungsgesellschaft investiert wird und man es nicht lieber den Privaten gibt. Ich habe das eben ausgeführt: weil die privaten Bestandshalter, die privaten Wohnungsgesellschaften in diesen Markt im Augenblick nicht so eingreifen, wie sie früher eingegriffen hätten. Sie haben früher Wohnungen gebaut. Das tun sie heute nicht mehr, weil die Rahmenbedingungen – Stichwort: gestiegene Zinsen und Baukosten – das nicht mehr hergeben und ihre Renditeerwartungen entsprechend höher sind, sodass diese Bestandshalter im Augenblick im Regelfall damit beschäftigt sind, ihre Bestandswohnungen zu sanieren, und gar nicht mehr zum Neubausegment kommen. In diese Lücke wird jetzt die neue Landeswohnungsgesellschaft eingreifen. Genau diese Wohnungen, die die Bestandshalter eben nicht mehr bauen, baut jetzt die Landeswohnungsgesellschaft. Insofern: Alles gut!

Was die kommunale Ebene angeht, nur die Information: Ja, es wird mehr Fallzahlen geben, was den Wohnberechtigungsschein angeht. Aber dazu gibt es Gespräche. Das werden die Kommunen dann entsprechend abgegolten bekommen. Sie wissen, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Ministerium Gespräche über die Finanzierung dieser Verwaltungstätigkeiten laufen. Das ist also nicht das Argument.