24. Juni 2026
Rede zu einem fairen Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens
Plenarrede im Niedersächsischen Landtag vom 24. Juni 2026
Videomitschnitt der Rede
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Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag für viele Menschen in Niedersachsen, denn wir kommen nach acht Monaten langer Beratung ‑ wir haben im November letzten Jahres diesen Antrag eingebracht ‑ heute zur abschließenden Beschlussfassung zum Thema „Klosterkammer und Erbbauzinsen“. Für mich haben diese acht Monate deutlich gezeigt: Das Problem ist real. Die Menschen und die Belastungen für Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer sind existenziell. Es gibt rechtliche ‑ das ist das Entscheidende für uns ‑ und politische Möglichkeiten für uns als Politik, darauf zu reagieren.
Es haben sich in ganz Niedersachsen, auch in meiner Heimatstadt Osnabrück, Bürgerinitiativen gegründet, beginnend in Lüneburg. Das waren die Ersten, weil es dort auch Probleme mit kommunalen Erbbaurechten gab. Es gibt Initiativen in Hildesheim, Hannover und ganz aktuell ‑ wer die Berichterstattung verfolgt hat, weiß das ‑ jetzt auch in Verden. Gerade die neue Dynamik in Verden zeigt die ganze Dramatik auf. Dort stehen Erbbauzinserhöhungen von bis zu 900 % im Raum. Das ist für mich keine normale Anpassung mehr. Das ist für die Betroffenen schlicht nicht zumutbar, meine Damen und Herren.
Wir haben uns deshalb mit vielen Bürgerinitiativen getroffen. Wir haben mit ihnen und mit Verbänden gesprochen, wir haben aber auch mit der Klosterkammer und natürlich auch mit unserer eigenen Landesregierung gesprochen. Wir haben eine sehr, sehr ausführliche Anhörung durchgeführt, und wir haben aufgrund der besonderen rechtlichen Problematik mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesprochen und uns beraten lassen. Der GBD hat übrigens gesagt, die Hauptproblematik liegt darin, dass wir hier ein 180 Jahre altes Gesetz des Königreichs Hannover haben, was leider in Teilen heute immer noch gilt, und über 50 Jahre alte Rechtsprechungen, die wir heute noch anwenden müssen. Daraus ein modernes Erbbaurecht zu konstruieren, ist rechtlich nicht so ganz einfach.
Das Ergebnis ist aus unserer Sicht klar. Alle Vorschläge, die wir in unserem Entschließungsantrag gemacht haben, hat der GBD als rechtlich einwandfrei und nicht ausgeschlossen bezeichnet. Es geht, liebe CDU, man muss es politisch nur wollen.
Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen. Ich sage das ganz deutlich, weil es da um Existenzfragen geht. Diese Landesregierung und auch die sie tragenden Fraktionen haben das sehr deutlich gemacht. Ich wundere mich über CDU und insbesondere über Herrn Frölich. Er hat in der Anhörung und auch in der ganzen Diskussion für unseren Antrag sehr große Sympathien geäußert. Aber dann hat sich am Ende Herr Hilbers durchgesetzt und sich schützend vor eine Landesbehörde gestellt. Sie müssen ja wissen, was Sie tun, liebe CDU. Aber ich wundere mich, wie man sich so stark vor eine Landesbehörde stellen kann, wobei Ihnen die Interessen der Menschen in diesem Land offensichtlich egal sind.
Die Anhörung hat zudem gezeigt, wir sind ja nicht alleine, meine Damen und Herren. Sie sind alleine. Denn der Verband der Wohnungswirtschaft, der Verband der Grundstücksnutzer Niedersachsen, das Studentenwerk Göttingen, wo es um die Studentenwerkswohnungen geht, der Verband Wohneigentum und natürlich die Landesarbeitsgemeinschaft der vielen Bürgerinitiativen haben uns unterstützt und sagen, dass unser Antrag in die richtige Richtung geht. Die einzige, die wirklich Bedenken geäußert hat ‑ wen wundert es ‑, war die Klosterkammer. Aber wir nehmen diese Bedenken durchaus sehr ernst. Ich war gestern Abend noch beim Parlamentarischen Abend der Klosterkammer. Wir haben uns da nicht nur den schönen Rosengarten angesehen, sondern wir haben auch noch mal Gespräche geführt.
Vizepräsident Jens Nacke:
Herr Kollege Henning, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage der Kollegin Hopmann. Möchten Sie dem entsprechend?
Frank Henning (SPD):
Von wem?
Jens Nacke (CDU):
Frau Kollegin Hopmann.
Frank Henning (SPD):
Gerne.
Vizepräsident Jens Nacke:
Bitte schön, Frau Kollegin.
Laura Hopmann (CDU):
Vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen, sehr geehrter Herr Kollege. Vor dem Hintergrund, dass Entschließungsanträge keine rechtliche Verbindlichkeit herstellen: Können Sie denn zusagen, dass es hier einen Gesetzesvorschlag Ihrer Fraktion oder der Landesregierung geben wird?
Frank Henning (SPD):
Vielen Dank, Frau Hopmann. Was glauben Sie denn, welches Ziel wir mit diesem Entschließungsantrag verfolgen? Selbstverständlich wird es zu Änderungen kommen, weil wir, wie mit jedem Entschließungsantrag, eine politische Initiative entfalten und unsere Landesregierung natürlich mit im Boot ist. Unsere Landesregierung hat diesen Entschließungsantrag mit uns gemeinsam entworfen und wird ihn mit uns gemeinsam natürlich umsetzen.
Das wird sicherlich nicht in allen Punkten der Fall sein. Das ist ein Verhandlungsauftrag, das will ich Ihnen auch noch mal sagen. Wenn Sie den Antrag gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass das ein ganz groß angelegter Verhandlungsauftrag der Landesregierung mit der Klosterkammer ist. Die eigentliche Arbeit geht jetzt nämlich erst los. Die Landesregierung wird mit unserer Unterstützung
in den Gesprächen mit der Klosterkammer die Punkte, die wir vorgeschlagen haben, erörtern. Wir haben drei Punkte vorgeschlagen: Kappungsgrenze, Zehnjahresmedian, sozialverträgliche Begrenzung der Zinsen. All das wird besprochen. Härtefallregelungen will die Klosterkammer übrigens selber. Darüber habe ich gestern Abend noch mit Dr. Nagel gesprochen. Es wird eine Härtefallregelung geben.
Glauben Sie mal, wir werden dort was erreichen. Sie mit Ihrer Blockadehaltung haben eigentlich nur deutlich gemacht, wo Sie stehen, nämlich abseits der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wir stehen an der Seite der Bürger.
Um auf die Bedenken der Klosterkammer und auch Ihre Bedenken noch einmal einzugehen: Es geht ausdrücklich nicht darum, die Klosterkammer zum Zuwendungsempfänger des Landes zu machen. Es geht ‑ das sage ich noch einmal sehr deutlich in Richtung des Herrn Kollegen Hilbers ‑ um eine Begrenzung der Mehrerlöse. Die Klosterkammer hat nach eigenen Berechnungen aufgrund ihrer jetzigen Handhabe ungefähr drei Millionen Euro Mehrerlöse pro Jahr. Würde man unseren Entschließungsantrag eins zu eins ‑ das erwarte ich gar nicht im Einzelnen ‑ umsetzen, hätten wir noch immer Mehrerlöse von rund einer Million Euro. Danke übrigens an die Klosterkammer für diese Berechnungsgrundlagen, die sie uns zur Verfügung gestellt haben.
Es geht darum, eine sozialverträgliche Begrenzung der Mehrerlöse zu erreichen. Um nichts anderes geht es. Wir wollen keinen Zuwendungsempfänger des Landes daraus machen, sondern den Menschen helfen, das Ganze sozialverträglich gestalten und die Klosterkammer natürlich am Leben halten und ihr ordentliche Mehrerlöse zugestehen, was ja auch vernünftig ist, weil die Grundstückswerte natürlich steigen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung soll auch Vorschriften prüfen. Insbesondere möchte ich auf die Ziffer 1 eingehen. Wir haben dort angeregt ‑ das könnten wir als Landtag beschließen; wir haben das erst einmal offengelassen ‑, die Landeshaushaltsordnung zu ändern. Wir könnten in der Landeshaushaltsordnung von heute auf morgen regeln, geringere Zinssätze festzusetzen. Wir könnten eine Kappungsgrenze einführen. Wir könnten verbindliche Härtefallregelungen schaffen. All das kann man auch durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung machen. Wie man das im Einzelnen maht, wird demnächst die Landesregierung mit der Klosterkammer zu besprechen haben.
Wir alle sind aber der Meinung, es muss eine sozialverträgliche Lösung gefunden werden, damit das Erbbaurecht wieder zu dem wird, was es mal war, nämlich ein Instrument für bezahlbaren Wohnraum in diesem Land. Sie alle wissen, dass bezahlbarer Wohnraum in diesem Land knapp ist und dass wir deswegen hier zu sozialverträglichen Lösungen kommen müssen.
Meine Damen und Herren, die Botschaft heute ist klar. Wir haben geprüft, wir haben angehört, wir haben zugehört, wir haben abgewogen. Und jetzt gilt es zu handeln.
Ich bedanke mich zum Schluss bei drei beteiligten Ministerien für die erfolgreiche Zuarbeit: beim MW, beim MWK und auch beim Finanzministerium, MF. Ich bedanke mich insbesondere bei unserem Fachminister Falko Mohrs, der demnächst noch ‑ mit unserer Unterstützung ‑ die Hauptarbeit zu leisten hat. Und ich bedanke mich ausdrücklich auch bei der Klosterkammer für die gute Zuarbeit und für die Diskussionen mit ihr. Wir haben da, glaube ich, auf Augenhöhe miteinander gesprochen und gute Diskussion geführt.
Ich bedanke mich auch für das sozialpolitische Engagement der vielen Bürgerinitiativen in diesem Land, insbesondere bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen.
Die Betroffenen erwarten jetzt zu Recht, dass aus unserer achtmonatigen Diskussion über Entlastungen nun konkrete Entlastungen entstehen. Eine Vervielfachung der bisherigen Pachtpreise ‑ beispielsweise 900 % in Verden ‑ ist keine Entlastung.
In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Gespräche.
Vielen Dank.
Zwischenintervention zum Redebeitrag der AfD-Fraktion:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Zwei Punkte:
Punkt eins. Ich weiß nicht, wie lange Sie noch beraten wollen. Wir haben acht Monate gebraucht. Wir haben eine intensive Debatte mit allen beteiligen Verbänden geführt, mit Bürgerinnen und Bürgern, mit der Landesregierung, mit den Ministerien. Wie lange wollen Sie noch beraten? Irgendwann muss man entscheiden.
Punkt zwei. Ich bin Ihnen eigentlich dankbar für Ihre Enthaltung und auch für Ihre Rede. Sie haben hier sehr deutlich gemacht, wo Sie eigentlich stehen. Ihre ganze Rede hilft den Menschen da draußen in keinster Art und Weise.
Sie werden doch nicht müde, uns skandalöserweise als Altparteien zu bezeichnen. Ja, wir sind alt! Wir sind 160 Jahre alt und stehen seit 160 Jahren an der Seite der Menschen da draußen.
Sie bezeichnen uns als Altparteien. Sie werden nicht müde, uns als „nicht mehr die Partei des kleinen Mannes“ zu bezeichnen. Sie seien angeblich die Partei des kleinen Mannes.
Ich will Ihnen mal was sagen: Sie haben gegen den Mindestlohn gestimmt, Sie haben gegen die Vermögensteuer gestimmt, Sie haben gegen die paritätische Mitbestimmung gestimmt, Sie haben gegen die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung gestimmt.
Und heute stimmen Sie gegen unseren Entschließungsantrag,
der den Menschen draußen hilft, wenn man ihn denn vernünftig umsetzt, weil es dann zu einer sozialverträglichen Regelung der Erbbauzinsen kommt. Sie könnten heute einmal durch Ihr Abstimmungsverhalten dokumentieren – wenn Sie einmal zuhören würden, wäre ich Ihnen ganz dankbar ‑, dass Sie wirklich an der Seite der Leute stehen.
Aber die Leute draußen sehen, wie Sie sich heute verhalten: Sie enthalten sich. Sie stehen eben nicht an der Seite der Menschen draußen. Das werfe ich Ihnen vor. Sie sind nicht die Partei der kleinen Leute.
Zwischenintervention zum Redebeitrag der CDU-Fraktion:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Frölich, Sie haben recht: Entscheidend ist nicht der lauteste Antrag, sondern dass überhaupt ein Antrag gestellt wird, ist entscheidend. Wo ist eigentlich Ihr Antrag? Wo sind Ihre Vorschläge, das Problem zu lösen?
Wir haben hier etwas vorgelegt und damit einen Diskussionsaufschlag gemacht. Ich habe Ihnen den Antrag noch mal mitgebracht. Da steht drin: Es soll geprüft werden, ob die Landeshaushaltsordnung anzupassen ist. Es soll in Zusammenarbeit mit der Klosterkammer darauf hingewirkt werden, dass … All solche Formulierungen stehen da drin.
Deswegen noch mal zur Qualität dieses Antrags: Wir als Parlamentarier haben Vorschläge gemacht. Es geht um die Kappungsgrenze, es geht um den Zehnjahresmedian, es geht um eine sozialverträgliche Begrenzung der Erbbauzinsen. Wo sind Ihre Vorschläge? Sie haben nichts eingebracht! Sie haben die acht Monate nicht einmal ansatzweise genutzt, um mit uns einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu machen.
Ich weiß ja, Herr Frölich ‑ und das erkenne ich ausdrücklich an ‑, dass Sie persönlich durchaus nah bei unserem Antrag sind und dass wir mit Ihnen gemeinsam wahrscheinlich auch etwas hinbekommen hätten. Aber Sie hätten sich bei Ihrem ehemaligen Finanzminister durchsetzen müssen, der sich nämlich nur schützend vor eine Landesbehörde stellt, ohne das Thema Sozialpolitik überhaupt auch nur im Ansatz mitzudenken.
Wir haben Vorschläge gemacht. Dieser Antrag hat einfach die Qualität eines groß angelegten Verhandlungsauftrages, den die Landesregierung jetzt hat. Es gilt die Gewaltenteilung. Wir als Parlament positionieren uns heute, machen Vorschläge. Ich erwarte gar nicht, dass alles eins zu eins umgesetzt wird. Das ist ein Prüfauftrag; das haben Sie selber gesagt. Und im Übrigen steht in keiner Weise ‑ das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen, weil meine Redezeit abläuft ‑ da drin, dass wir einen Aufsichtsrat oder irgendein anderes Gremium schaffen wollen.
(Glocke des Präsidenten)
In der Ziffer 2 steht, dass das bestehende Gremium, das Kuratorium, bei der Erneuerung der Erbbaurechtsverträge das Gebot angemessener Vertragsgestaltung zur Anwendung bringen soll. Das heißt ‑ ‑ ‑
Vizepräsident Jens Nacke:
Herr Kollege Henning, das können Sie nicht mehr ausführen. Bei einer Kurzintervention müssen wir streng sein, das wissen Sie.
Frank Henning (SPD):
Danke.



