Dezember 2014: Neues Personalvertretungsgesetz stärkt die Arbeitnehmerrechte

Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG), das die Personalratswahl, die Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst regelt, befindet sich derzeit im Novellierungsprozess. Im rot-grünen Koalitionsvertrag haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen festgelegt, dass das NPersVG modernisiert werden soll, um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu stärken und um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden und Verwaltungen wieder herzustellen. Ziel des federführenden Innenministeriums ist es, den Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung, das NPersVG zukunftsfähig zu modernisieren, zeitnah umzusetzen. Die Novellierung soll bereits Ende 2015 in Kraft treten. Die vorbereitenden Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind bereits weit fortgeschritten. VERDI hat dazu einen Forderungskatalog vorgelegt, der eine weitgehende Gleichbehandlung des im öffentlichen Dienst bzw. der öffentlichen Unternehmen geltenden NPersVG (Kommunen, Landesverwaltung, Sparkassen und öffentlich-rechtl. Versicherungsgesellschaften) mit den mitbestimmungsrechtlichen Tatbeständen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) der privaten Unternehmen vorsieht.