21. Januar 2015
Zweite Rede zur zeitnahen Betriebsprüfung
Videomitschnitt der Rede
Beim Klicken auf das Bild wird ein externer Link zu YouTube aufgerufen. Es gelten die dortigen Datenschutz-Bestimmungen.
Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die FDP-Fraktion hat erstmals im Oktober 2013 den vorliegenden Entschließungsantrag zur zeitnahen Betriebsprüfung ins Plenum eingebracht. Ich habe mich zwar damals schon gefragt, warum die eher technische Frage, auf welche Art und Weise heutzutage Betriebsprüfungen durchgeführt werden, eigentlich Gegenstand von Erörterungen im Landtag sein muss, aber sei’s drum, schließlich wurde das Modell der zeitnahen Betriebsprüfung in Osnabrück geboren und lange in der Praxis erprobt.
Und ich bin natürlich der Auffassung, dass alles, was aus Osnabrück kommt, seien es nun Landtagsabgeordnete, Innenminister oder neue Betriebsprüfungsmodelle, die besondere Aufmerksamkeit des Landtages verdient.
Wir haben uns dann in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses und insgesamt acht Sitzungen des Haushaltsausschusses innerhalb der vergangenen 15 Monate mehr oder weniger intensiv mit der Problematik befasst. Immerhin hat dieser doch sehr lange Beratungszeitraum auf Seiten der Opposition doch zu einem erheblichen Erkenntnisgewinn geführt.
Nachdem der Kollege Hilbers mir im Oktoberplenum des Jahres 2013 noch den mehr oder weniger klugen Ratschlag gegeben hat, mich doch einmal vor Ort, bei den Kollegen des Finanzamts für Großbetriebsprüfung in Osnabrück, sachkundig zu machen, so wie die CDU-Fraktion das angeblich getan habe, hat Kollege Hilbers innerhalb des 15-monatigen Diskussionsprozesses es dann doch endlich verstanden, dass ich selbst den Prozess der zeitnahen Betriebsprüfung im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Großbetriebsprüfer bei eben diesem von der CDU angeblich besuchten Konzernprüfungsfinanzamt in Osnabrück in den letzten sechs Jahren – bevor ich in den Landtag gewählt wurde – nicht nur begleitet habe, sondern dass ich als Prüfer selbst auch Teil des Modellversuchs war.
Herr Hilbers, Sie können also davon ausgehen, dass ich weiß, wovon ich rede.
Und Herr Grascha von der FDP-Fraktion hat nach den 15 Monaten dann endlich auch verstanden, dass eine flächendeckende Einführung der zeitnahen Betriebsprüfung an den personellen Ressourcen in den Finanzämtern scheitern muss und dass es zwei verschiedene Phasen der zeitnahen Betriebsprüfung in Osnabrück gab. Beim ursprünglichen Modell ging zunächst der Entwurf einer nicht unterschriebenen Steuererklärung direkt beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Osnabrück ein, wodurch die Veranlagungsfinanzämter entlastet wurden. Dann ging der Prüfer raus, prüfte gemeinsam mit den Steuerberatern in den Betrieben diese vorläufige Erklärung und Steuerbilanz. Ein Betriebsprüfungsbericht nach Abschluss der Prüfung war nicht zu fertigen, sondern Betriebsprüfung und Steuerberater erstellten gemeinsam die endgültig geprüfte Bilanz und Steuererklärung.
Diese für beide Seiten vorteilhafte und unbürokratische Vorgehensweise wurde dann aber bereits 2011 eingestellt, da die Betriebsprüfungsordnung auf Bundesebene geändert wurde und diese nun wieder bundeseinheitlich unterschriebene Steuererklärungen verlangte.Insofern bin über den Entschließungsantrag der FDP im Ergebnis doch sehr dankbar, denn immerhin hat diesen Unterschied nach 15 Monaten Diskussion im Haushaltsausschuss auch die FDP-Fraktion endlich mental nachvollziehen können.
Der Evaluationsbericht, auf den alle Beteiligten so lange gewartet haben, bezog sich dann folgerichtig auch nicht mehr auf das Modell zeitnaher Betriebsprüfung alter Prägung, sondern dieser Bericht fußte dann auf der neuen Betriebsprüfungsordnung, die in seinem § 4a das Modell der zeitnahen Betriebsprüfung ausdrücklich vorsah.
Als wesentliches Ergebnis des Evaluationsberichtes lässt sich aus unserer Sicht feststellen,
- dass sich die zeitnahe Betriebsprüfung grundsätzlich wohl bei Großbetrieben der Finanzämter für Großbetriebsprüfung eignet, nicht jedoch bei den Fällen der Amtsbetriebsprüfungsstellen der Veranlagungsfinanzämter – allerdings auch nur im Bereich der Konzerne, die nicht internationale und grenzüberschreitende Niederlassungen haben, da bei diesen grenzüberschreitenden Konzernen die Prüfung in der vorgegebenen Zeit einer zeitnahen Betriebsprüfung nicht zu leisten ist.
- dass außerdem der Erfolg der zeitnahen Betriebsprüfung weitestgehend von der Bereitschaft der handelnden Personen zur kooperativen Zusammenarbeit auf beiden Seiten abhängt.
- das Mehrergebnis von zeitnahen Betriebsprüfungen gegenüber der herkömmlichen Betriebsprüfungsmethode allerdings deutlich geringer ausfällt.
- allerdings die Steuer- und Zinsnachzahlungen nicht so geballt und für mehrere Jahre auftraten und auf diese Weise Liquiditätsprobleme der Unternehmen gemindert werden und die Unternehmen schneller Rechtssicherheit erlangen. Positiv bleibt auch festzuhalten, dass die zutreffende Steuer schon frühzeitig mit Abgabe der Steuererklärung vereinnahmt worden ist und die geprüften Unternehmen schneller Rechtssicherheit aufgrund der verkürzten Prüfungszeiträume erlangt haben.
Effizienzsteigerungen sowie Personaleinsparungen auf Seiten der Finanzverwaltung konnten dagegen nicht erreicht werden und die Prüfungs- und Berichtstage im Rahmen der zeitnahen Betriebsprüfung konnten ebenfalls nicht wesentlich verkürzt werden.
Mein lieber Herr Grascha, Sie haben im Haushaltsausschuss zwar immer wieder behauptet, ich hätte in meinen Stellungnahmen zur zeitnahen Betriebsprüfung stets eine niederschmetternde Rede gegenüber den Forderungen der FDP und der zeitnahen Betriebsprüfung gehalten. Was Sie offensichtlich dann doch nicht verstanden haben, ist, dass wir als SPD-Fraktion zunächst den Evaluationsbericht abwarten und die Vor- und Nachteile des Modells der zeitnahen Betriebsprüfung nüchtern und sachlich gegeneinander abwägen wollten. Wobei ich Ihnen natürlich grundsätzlich Recht gebe, dass ich Ihre FDP-Forderungen schon niederschmetternd finde, weil sie offensichtlich sehr häufig so fernab jeglicher Realität liegen.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile stellen wir ganz nüchtern fest, dass das Land aufgrund geringerer Mehrergebnisse aus den Prüfungen weniger Steuereinnahmen erhält, dementsprechend faktisch auch keine Nachzahlungszinsen vereinnahmt, gleichzeitig aber zusätzliche Personalkosten zu tragen haben wird, wollte man das Modell flächendeckend einführen.
Hauptkritikpunkt bleibt aber, dass das Modell der zeitnahen Betriebsprüfung zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen führt. Nämlich den Unternehmen, die in den Genuss der zeitnahen Betriebsprüfung kommen und den übrigen Betrieben. Insoweit besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der zeitnahen Betriebsprüfung für wenige Betriebe und dem Anspruch, insgesamt mehr Gegenwartsnähe bei Betriebsprüfungen für alle Betriebe in Niedersachsen zu erreichen.
Vor dem Hintergrund dieser Evaluationsergebnisse sind wir zu der Auffassung gelangt, dass es sinnvoll ist, den örtlichen Finanzämtern für Großbetriebsprüfungen die Entscheidung selbst zu überlassen, welche Firmen im Rahmen der zeitnahen Betriebsprüfung als Jahrestakt- oder Zweijahrestaktprüfung geprüft werden sollen, da vor Ort am Qualifiziertesten darüber entschieden werden kann, welche Betriebs- und Unternehmensgruppen für eine zeitnahe Betriebsprüfung geeignet sind und mit welchem Personaleinsatz dies zeitnah erfolgen kann.
Wichtig ist, dass die Durchführung einer zeitnahen Betriebsprüfung auch zukünftig als freiwilliges Angebot der Finanzämter für Großbetriebsprüfungen an hierzu geeignete Unternehmen verstanden wird, da die Prüfungsämter aufgrund der Personalsituation dieses Angebot nach wie vor nur einer Minderheit der Betriebe werden machen können, während der Großteil der Betriebe nach herkömmlicher Prüfungsmethode wird geprüft werden müssen.
Abschließend sei gesagt, dass sich unser Modell des freiwilligen Angebots der Finanzverwaltung an hierzu geeignete Unternehmen nahtlos anknüpft, an unsere Bemühungen dem Steuervollzug in Niedersachsen wieder höhere Priorität zu geben und ihn effizienter zu gestalten.
Ich verweise auf wichtige Maßnahmen wie die erhöhten Ausbildungs- und Anwärterzahlen, auf die Stärkung der Betriebsprüfung und Steuerfahndung um zusätzlich 100 neue Stellen sowie das Stellenhebungsprogramm für die Finanzverwaltung.
Diese Maßnahmen der neuen Landesregierung unterscheiden sich wohltuend von dem Sparprogramm der alten schwarz-gelben Landesregierung, die nämlich in ihrer Regierungszeit 1000 Stellen in der Finanzverwaltung abgebaut und den Steuervollzug damit eben nicht gestärkt, sondern geschwächt hat.
Mit unserem Änderungsantrag leisten wir einen Beitrag, das Osnabrücker Modell der zeitnahen Betriebsprüfung praxistauglich umzusetzen und gleichzeitig die Fehlentwicklungen der letzten Jahre schnellstmöglich zu korrigieren sowie die Außenprüfungsdienste effektiv und nachhaltig zu stärken. Vielen Dank.