25. August 2020
Über 2,1 Mio. Euro aus dem kommunalen Hilfsprogramm fließen nach Osnabrück
Finanzmittel zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen
Im Rahmen der Sondersitzung am 15. Juli 2020 hat der Landtag den zweiten Nachtragshaushalt beschlossen und damit den Weg für ein kommunales Hilfsprogramm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro freigemacht. Mit dem Paket unterstützt das Land die Kommunen in Niedersachsen – denn gerade die Kommunen haben bei der Bewältigung der Corona-Krise die Hauptlast zu tragen.
Die wichtigste Säule ist hierbei die Gewährung eines pauschalen Ausgleichs für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2020. Insgesamt stehen dafür 814 Mio. Euro zur Verfügung, so dass für die niedersächsischen Kommunen die in der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 vollständig kompensiert werden. Weitere knapp 600 Millionen Euro dienen der Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs und damit der allgemeinen Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen auch im Jahr 2021.
Darüber hinaus werden als weitere Komponente zusätzlich 100 Mio. Euro zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung gestellt, 11 Mio. Euro davon für Systemadministratoren an Schulen. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 89 Mio. Euro werden als allgemeine Deckungsmittel pro Einwohner ausgezahlt. Für Osnabrück bedeutet das voraussichtlich knapp 317.000 Euro für Systemadministratoren an Schulen und über 1,8 Mio. Euro an allgemeinen Deckungsmitteln zum Ausgleich krisenbedingter Mehraufwendungen.
Unsere Kommunen dürfen unter den Folgen der Corona-Krise nicht kaputtgespart werden, sie sind Ort des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Zusammenlebens und leisten einen zentralen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher spannen wir einen Rettungsschirm, um die kommunalen Haushalte in Niedersachsen zu stützen und die Zukunftsfähigkeit unserer lebenswerten Kommunen zu stützen.
Viele Grüße
Frank Henning