14. September 2021

Rede zur Prü­fung der Haushalts­rechnungen

Plenarrede vom 14. September 2021

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit der abschließenden Beratung der Haushaltsrechnung für das Jahr 2019 und der abschließenden Beratung der Antworten der Landesregierung auf Beschlüsse für die Haushaltsjahre 2008 bis 2018 schließen wir eine umfassende Beratungsserie, die im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ stattgefunden hat, hier im Plenum ab.

Ich möchte mich zunächst beim Landesrechnungshof für seinen sozusagen tonnenschweren Bericht bedanken. Er war sehr umfassend und umfangreich. Wir haben die darin aufgeführten Punkte zusammen mit den Ministerien, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen – namentlich Markus Brinkmann, für den ich heute sprechen darf, den Kollegen Jörn Schepelmann, Christian Grascha und Stefan Wenzel – meines Erachtens gut und ziemlich einvernehmlich beraten. Die Entlastung der Landesregierung, die Billigung der außerplanmäßigen Ausgaben und auch die Beschlussfassung zur Denkschrift unter Nr. 3 erfolgten einvernehmlich, während die Nr. 4 mehrheitlich von CDU und SPD beschlossen wurde.

Ich erspare Ihnen eine ausführliche Darstellung der Drucksache 18/9888, die 15 Seiten umfasst. Das würde meine Redezeit sprengen. Trotzdem möchte ich auf ganz kurz zwei Punkte eingehen, die mir in diesen Beratungen wichtig waren. Der Landesrechnungshof hat ja kritisiert, dass für verschiedene Maßnahmen des COVID-19-Sondervermögens angeblich kein zeitlicher und sachlicher Veranlassungszusammenhang bestehe. Dieser Auffassung haben sich der Haushaltsausschuss und auch der Unterausschuss nicht angeschlossen. Gerade unter Berücksichtigung der nachhaltigen Folgen der Pandemie, der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beeinträchtigungen hier in Niedersachsen, kommen wir zu einem anderen Ergebnis.

Ich glaube auch, dass der Landesrechnungshof – diese persönliche Bemerkung sei mir hier einmal gestattet – hier einfach zu kurz greift. Wir alle – auch die Landesregierung – erleben diese Pandemie zum ersten Mal. Deswegen glaube ich, dass die Landesregierung auch einen weiten Ermessensspielraum hat. Wenn wir aus der Krise herauskommen wollen, dann dürfen wir uns nicht aus der Krise heraussparen, sondern müssen wir investieren. Die Schuldenbremse, die wir mit der Konjunktur- und Notlagenkomponente relativ flexibel anwenden konnten, hat gut dazu beigetragen, sodass ich glaube, dass wir hier guten Gewissens sagen können, dass die Kritik des Landesrechnungshofs an dem Punkt nicht gerechtfertigt ist.

Und nun – mit Rücksicht auf meine Redezeit – mein letzter Punkt: Ich beziehe mich auf die Nr. 50 – Personalbestand –, wo es um die ausufernden Personalausgaben der letzten 20 Jahre geht. Dafür haben wir uns auf eine Beschlussvorlage von einer ganzen DIN-A4-Seite verständigt, die ich hier jetzt aber nicht vortragen will. Trotzdem möchte ich anmerken, dass ich es zumindest politisch für fragwürdig halte, wenn der Landesrechnungshof in den Bereichen Polizei, Steuerverwaltung und Bildung die Personalsituation kritisiert. Ich glaube, dass die Folgekosten viel höher wären, wenn wir im Bereich der Bildung nicht auch entsprechende Stellen für Lehrkräfte schaffen würden. Deswegen kann ich mich dem Landesrechnungshof in diesem Punkt nicht anschließen.

Vielen Dank.