17. September 2015
Rede zur Erbschaftsteuerreform
Videomitschnitt der Rede
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Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die FDP hat schon im März mit der Einbringung ihres Entschließungsantrags die Maske fallen gelassen. Seit gestern liegt nun der Änderungsantrag der CDU vor, und damit hat auch die CDU nun endlich die Katze aus dem Sack gelassen. Ich fand es ganz niedlich, wie sich die Oppositionsfraktionen gegenseitig gelobt haben und in Gespräche verfallen sind, wie man die Erbschaftsteuer ausgestalten kann. Ich fand es auch ganz amüsant, dass Sie sich so einig sind. Aber den Rest können Sie vielleicht draußen erledigen.
Meine Damen und Herren, beide Anträge zur Erbschaftsteuerreform reihen sich ein in eine lange Reihe purer Klientelpolitik, was an den Beiträgen von Herrn Bode und Herrn Siemer gerade wieder sehr deutlich geworden ist.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN ‒ Christian Grascha [FDP]: Unser Klientel sind die Familienunternehmen! Das ist richtig!)
Ich nenne nur die Mövenpick-Steuer ‒ also das Privileg, dass Hotelübernachtungen ohne erkennbaren Grund ermäßigt besteuert werden ‒, die zahllosen Versuche, sich zum Fürsprecher privatwirtschaftlich organisierter Pflegedienstleister zu machen ‒ in der Regel zulasten der gemeinwohlorientierten Wohlfahrtsverbände ‒, und den auch heute wieder unternommenen Versuch, die Vermögenden in diesem Land auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten.
Das, meine Damen und Herren, ist mit der SPD-Fraktion nicht zu machen. Deswegen werden wir beide Anträge ablehnen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Und das alles in einer Situation, in der Ihnen das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich Ihre Grenzen aufgezeigt hat! Das höchste deutsche Gericht hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2014 deutlich gemacht, dass die Besteuerung großer Erbschaften verfassungswidrig ist, da das Betriebsvermögen im Verhältnis zu anderen Vermögensarten überprivilegiert ist, Herr Bode.
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Herr Kollege Henning, ich muss Sie unterbrechen. Herr Dr. Siemer möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen?
Frank Henning (SPD):
Aber bitte, Herr Dr. Siemer!
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Dann machen Sie das, Herr Dr. Siemer. Bitte!
Dr. Stephan Siemer (CDU):
Sehr geehrter Kollege Henning, vielleicht können Sie mir die folgende Frage beantworten: Nehmen wir mal an, Sie würden die von mir angesprochene Produktionsanlage erben, die 20 Millionen Euro gekostet hat und die von der Bank mit einem Kredit von 10 Millionen Euro belastet ist ‒ der Rest des Vermögens ist in Betriebsmittel investiert. Wie würden Sie, Herr Kollege Henning, die Erbschaftsteuer bezahlen, die Sie ja fordern?
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Sie dürfen fortsetzen, Herr Henning. Die Uhr ist für die Antwort angehalten. Bitte!
Frank Henning (SPD):
Ich bin Ihnen dankbar für die Frage, Herr Dr. Siemer. Diesen Punkt werde ich gleich in meinem Beitrag aufgreifen. Sie werden die Antwort im weiteren Verlauf meiner Rede hören. Ich komme darauf zurück.
(Christian Grascha [FDP]: Das ist ja ziemlich schwach!)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erbschaftsteuer in seiner Entscheidung ‒ auch das nehmen Sie leider nicht zur Kenntnis ‒ nämlich glasklar als Instrument des Sozialstaats anerkannt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Mitte nächsten Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung vorzulegen, die die von Ihnen so gewollte Privilegierung des Betriebsvermögens beseitigt.
(Jörg Bode [FDP]: Das stimmt doch nicht!)
Würden wir heute den Anträgen der CDU und der FDP zustimmen, wäre das nächste Urteil aus Karlsruhe vorprogrammiert. Weite Teile Ihrer Anträge sind aus unserer Sicht schlicht verfassungswidrig.
Sie nehmen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die erneute Verfassungswidrigkeit bewusst in Kauf ‒ aus meiner Sicht nur, um Ihre Klientel zu befriedigen. Die Oetkers, die Quandts und die Albrechts in diesem Land werden es Ihnen sicherlich danken. Aber mit seriöser Steuerpolitik hat das nichts zu tun, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN ‒ Christian Grascha [FDP]: So ein Unsinn! Wie weit muss man eigentlich von der Realität weg sein, um so einen Unsinn zu erzählen!)
‒ Herr Kollege Grascha, da Sie sich gerade so echauffieren: Sie haben es im Haushaltsausschuss doch selbst ganz dreist zugegeben. Auf meine Frage, wieso Sie einen erkennbar verfassungswidrigen Antrag vorlegen, haben Sie sinngemäß lapidar geantwortet, die FDP wolle nicht Urteile umsetzen, sondern eine neue Steuerpolitik gestalten.
(Christian Grascha [FDP]: Wir haben eigene Vorstellungen! Sie haben offensichtlich gar nichts!)
In welchem Wolkenkuckucksheim leben Sie eigentlich? ‒ Sie können doch Steuerpolitik nur im Rahmen der Verfassung gestalten, lieber Herr Grascha!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Sie wollen sehenden Auges erneut eine verfassungswidrige Überprivilegierung des Betriebsvermögens beschließen. Aber das ist mit der SPD-Fraktion schon allein aus verfassungsrechtlichen, aber eben auch aus politischen Gründen nicht zu machen.
(Christian Grascha [FDP]: Legen Sie doch mal einen Änderungsantrag vor! Es ist nichts passiert!)
Wir wollen, wie das Verfassungsgericht es uns aufgegeben hat, eine verfassungskonforme Neuregelung erreichen, die die nächsten Jahre endlich einmal Bestand hat.
Wir wollen die Erbschaftsteuer als Ländersteuer erhalten, weil uns das Aufkommen wichtig ist. Wir erhalten allein aus dem bisherigen Erbschaftsteueraufkommen 300 Millionen Euro jährlich. Daraus können wir ‒ ich weiß nicht, wo Herr Försterling im Augenblick sitzt ‒ 6 000 Lehrerstellen finanzieren.
Die Anträge von CDU und FDP stehen übrigens schon von ihrer Grundausrichtung her im Widerspruch zu der Intention des Bundesverfassungsgerichts. Herr Bode, Herr Siemer, Sie betonen in Ihren Anträgen stets ‒ man muss sie nur einmal genau lesen ‒, dass Sie die Unternehmen entlasten wollen. Aber schon dieses Ansinnen, nämlich die Unternehmen zu entlasten, widerspricht der Haltung des höchsten deutschen Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, dass nicht die Unternehmen, sondern die Erben zu entlasten sind ‒ denn die zahlen die Steuer.
(Christian Grascha [FDP]: Das sind ja die späteren Unternehmer!)
Das Gericht hat eindeutig ausgeführt, dass die Verschonungsregelungen und die damit verbundene Privilegierung dem Schutz und dem Erhalt von Arbeitsplätzen zu dienen hat. Dem Verfassungsgericht geht es also um den Schutz der Arbeitsplätze ‒ während es Ihnen offensichtlich nur darum geht, dass die Erben keine Erbschaftsteuer zahlen sollen. Das macht deutlich: Sie betreiben hier eine knallharte Lobbyarbeit.
(Zuruf von Christian Grascha [FDP])
‒ Wir könnten uns ja gelegentlich draußen unterhalten. Wenn Sie weiter Zwischenrufe machen, Herr Grascha, dann können wir ja mal über Ihre Lobbyarbeit sprechen.
(Zustimmung von der SPD)
Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:
Jetzt ist es kein Zwischenruf von Herrn Grascha, sondern der Wunsch auf eine Zwischenfrage. Herr Kollege Henning?
Frank Henning (SPD):
Das können wir später klären; ich bin gerade so schön in Fahrt.
Herr Grascha, das, was Sie hier erzählen, ist und bleibt ein Ammenmärchen. Es ist nämlich überhaupt kein Fall bekannt geworden, in dem jemals ein Unternehmen an der Erbschaftsteuerlast zugrunde gegangen wäre.
(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Es ist leichtsinnig, was Sie da sagen!)
Das ist nicht nur meine Auffassung, sondern das ist auch die Auffassung der Bundesregierung. Genau dazu hat es nämlich entsprechende Parlamentsanfragen gegeben: Welches Unternehmen ist an der Erbschaftsteuer zugrunde gegangen? ‒ Ergebnis: Keines ‒ in der Vergangenheit. Es ist also einfach nicht wahr, was Sie hier erzählen.
Die CDU geht mit ihrem Änderungsantrag in die völlig falsche Richtung ‒ und widerspricht damit den Grundsätzen des Verfassungsgerichtsurteils ‒, weil sie insbesondere weitergehende Ratenzahlungs- und Stundungsregelungen zum Schutz der Erben einfordern. Sollte es tatsächlich einmal so sein ‒ was in der Vergangenheit aber nicht vorkam ‒, dass Erben die Erbschaftsteuer nicht zahlen können, so gibt es dafür bereits im heute gültigen Gesetz großzügige Stundungsregelungen. Gucken Sie einmal in den § 28 des Erbschaftsteuergesetzes hinein, Herr Dr. Siemer! Das muss man einfach einmal lesen. Dort gibt es Stundungsregelungen bis zu zehn Jahren. Ich weiß also gar nicht, worüber Sie hier eigentlich reden.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
‒ Vielen Dank.
Auch die Forderung der CDU, bei der Bedürfnisprüfung, die das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat, das vorhandene Privatvermögen unberücksichtigt zu lassen, teilen wir ausdrücklich nicht. Bliebe das Privatvermögen tatsächlich außen vor, gäbe es nämlich eine erneute verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen dem Erben eines Unternehmens und einem aktiven Unternehmer, der seine Steuerzahlung im Zweifel ja auch aus dem Privatvermögen bestreiten muss, wenn die Liquiditätslage des Unternehmens diese Zahlung nicht zulässt. Darüber sollten Sie vielleicht einmal nachdenken.
Anders als die FDP in Nr. 1 Ihres Antrages unterstellt, hat dies übrigens nichts mit ideologischen Verteilungskämpfen zu tun. Es sind vielmehr zentrale Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, um die es hier geht.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN ‒ Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)
Aufgrund der zahlreichen Ausnahmetatbestände und der übermäßigen und verfassungswidrigen Privilegierung des Betriebsvermögens in der Praxis der letzten Jahre hat die Erbschaftsteuer eher zur Ungleichheit der Vermögensverhältnisse in diesem Land beigetragen: Dem reichsten Zehntel der Bevölkerung gehören über zwei Drittel des gesamten Nettovermögens, während die ärmsten 50 % nicht einmal über 2 % verfügen. Und genau das hat das Verfassungsgericht kritisiert!
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Schätzungen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 Vermögen im Wert von 2,6 Billionen Euro vererbt oder verschenkt wird. Ein erheblicher Teil dieser gigantischen Summe wird nur einem sehr kleinen Teil Erbberechtigter zufließen. Diese ungleiche Vermögensverteilung wird damit über Generationen hinweg verstetigt. Nur eine angemessene Erbschaft- und Schenkungsteuer, wie wir sie demnächst auf Bundesebene verabschieden werden, kann diese Ungleichheit zumindest verringern, meine Damen und Herren.
CDU und FDP sind, wie Herr Siemer ausgeführt hat, der Auffassung, dass härtere Regeln der Besteuerung den Unternehmen die notwendige Liquidität entziehen und damit Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden würden. Fakt ist jedoch, dass bisher keine Bundesregierung, egal welcher Couleur ‒ daran waren Sie auch beteiligt ‒, Erkenntnisse nachweisen konnte, wonach die deutsche Erbschaftsbesteuerung ursächlich für eine etwaige Unschlüssigkeit der Erben hinsichtlich einer Weiterführung von Familienbetrieben gewesen ist ‒ genauso wenig, wie es Erkenntnisse darüber gibt, wie lange Unternehmen nach dem Erbfall fortgeführt werden. Was Sie hier erzählen, sind reine Ammenmärchen, meine Damen und Herren.
Diese Behauptungen werden auch nicht dadurch besser, dass Sie sie gebetsmühlenartig immer wieder vortragen. Es bleibt eine ideologisch geprägte Lobbyarbeit, die Sie hier in den Landtag hineintragen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Im Gegensatz zu Ihnen ist Ziel einer sozialdemokratischen Steuerpolitik, eine verfassungskonforme Neuregelung zu erreichen, das solidarische Miteinander in diesem Land zu fördern, der sozialen Spaltung in diesem Land entgegenzuwirken und vor allen Dingen die öffentlichen Haushalte fit für die Zukunftsaufgaben dieses Landes zu machen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)