19. November 2019
Rede zur Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien
Plenarrede vom 19. November 2019
Videomitschnitt der Rede
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Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Kurzintervention auf den Redebeitrag der FDP (im Video ab Minute 0:00)
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Bode, keine Sorge, ich komme gleich noch mit einem ordentlichen Redebeitrag. Aber Ihr Redebeitrag hat mich doch zu dieser Kurzintervention veranlasst.
Lieber Kollege Bode, Sie haben einen schönen Satz gesagt, der ungefähr so lautete: Wir wollen uns auf das konzentrieren, wofür das Gesetz gemacht ist, nämlich Vergaben. Wenn Sie Bürokratie abbauen und sich nur auf die Vergaben konzentrieren wollen, warum wollen Sie dann die §§ 4 und 5 streichen? Wissen Sie eigentlich, was in diesen Paragrafen steht? In § 4 geht es um den Mindestlohn, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und den sogenannten Baumindestlohn, und in § 5 geht es um die ÖPNV-Regelung.
All das wollen Sie schleifen. Das bedeutet, wir werden demnächst keinerlei Kontrollen mehr hier im Land haben. Herr Kollege Bley hat dargelegt, dass es beim Mindestlohn natürlich Missbrauch gibt und dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit alleine die Einhaltung des Mindestlohnes gar nicht kontrollieren kann. Deswegen haben wir als Regierungskoalition gesagt: Wir wollen mehr Kontrollen.
Aber wenn Sie diese Regelungen aus dem Gesetz herausstreichen, gibt es nichts mehr zu kontrollieren. Wir wollen natürlich die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren; wir wollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterstützen. Aber Sie wollen das einfach aus dem Gesetz streichen! Das ist ein ganz zentraler Bestandteil – darauf komme ich später noch. Hier geht es nämlich auch um ein Tariftreue- und nicht nur um ein Vergabegesetz.
Das Streichen der ÖPNV-Regelung in § 5 wäre übrigens der Tod jedes kommunalen Busunternehmens, die nämlich alle tarifgebunden sind – genauso wie viele Privatunternehmen im Busbereich auch tarifgebunden sind. Sie wollen § 5 streichen. Das heißt, es konkurrieren zukünftig europaweit kommunale Busunternehmen und private tarifgebundene Busunternehmen mit Billigheimern und Dumpinglöhnen. Das kann es doch nicht sein! § 5 zum ÖPNV zu streichen, wäre extrem kommunalfeindlich.
Dieser Punkt hat mich gerade so auf die Palme gebracht, dass ich dazu noch etwas sagen wollte. Aber ich komme später noch einmal darauf. Danke.
Rede zur Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien (im Video ab Minute 1:53)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unter diesem Tagesordnungspunkt liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor, die nicht unterschiedlicher sein könnten. Das fängt schon beim Titel an. Die FDP-Fraktion nennt ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Reformgesetzes zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen“, die Landesregierung nennt ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes“.
Und genau da, meine Damen und Herren, sieht man schon den Unterschied: Uns geht es ausdrücklich nicht um Vergaben, sondern um ein echtes Tariftreuegesetz, das uns Tarifhoheit bringt, das die Tarifbindung festigt und das den Tarifvertragsparteien gerecht wird. Sie hingegen, Herr Bode, wollen unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus schlicht und einfach Arbeitnehmerrechte abbauen, indem sie, wie wir schon vorhin diskutiert haben, den gesamten Bereich des Baumindestlohns, des Mindestlohns im Allgemeinen und der ÖPNV-Regelung aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes streichen.
Aber das machen wir nicht. Das bleibt drin. Uns geht es nämlich um ein Tarifvertragsgesetz, also um ein Gesetz, das die Tarifbindung fördert.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist mittlerweile – leider, muss man sagen – nur noch ein Drittel aller Betriebe tarifgebunden. Das zeigt, wo der Handlungsbedarf liegt. Niedersachsen kann durch das Tariftreue- und Vergabegesetz seiner Vorbildfunktion gerecht werden und einen wesentlichen Impuls zur Stärkung der Tarifbindung und des Faktors „gute Arbeit“ leisten.
Bund, Länder und Kommunen geben zusammen etwa 400 Milliarden Euro pro Jahr für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus. Das macht die Dimension deutlich, in der Missbrauch betrieben werden kann, wenn keine Mindestlöhne gezahlt werden. Diese Summe entspricht etwa 15 % unseres Bruttoinlandprodukts. Das Tariftreuegesetz, das wir mit dem von uns vorgelegten Entwurf in Teilen ändern wollen, schützt also die heimische Wirtschaft vor Konkurrenzbetrieben, die Dumpinglöhne zahlen.
Wohin es führt, wenn kein Tarifvertrag mehr gilt und die Tarifbindung weiter nachlässt, sieht man bei der aktuellen Tarifauseinandersetzung bei der Gilde-Brauerei, dem ältesten Unternehmen der niedersächsischen Landeshauptstadt. Ich begrüße bei dieser Gelegenheit in der SPD-Loge den Betriebsratsvorsitzenden Julian Weinz und die Geschäftsführerin Lena Melcher von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Liebe Kollegen, ihr könnt euch der Solidarität der SPD-Fraktion sicher sein! Wir fordern die Geschäftsführung auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Unterschiede von 15 000 Euro beim Gehalt können wir nicht akzeptieren. Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Im Tariftreuegesetz geht es um ähnliche Dinge. Wo öffentliches Geld fließt, müssen Tarifverträge gelten. Hier ist in der Tat noch viel Luft nach oben; da gebe ich den Grünen mit ihrer Kritik zum Teil recht.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir im Dialog mit den Gewerkschaften entscheiden, wie wir die Tarifbindung und insbesondere die Bindung von Vergaben bei öffentlichen Aufträgen an die Zahlung von Tariflöhnen verbessern. Wir bleiben da am Ball. Die Gespräche sind noch nicht zum Abschluss geführt worden. Das ist eine Daueraufgabe und vor allen Dingen eine Aufgabe für diese Koalition für die verbleibende Wahlperiode.
In der Anhörung, die der Wirtschaftsausschuss dazu durchgeführt hat, waren die Vertreter des DGB, der Bauindustrie, des Baugewerbes und der Unternehmerverbände einvernehmlich der Ansicht, dass eine Anhebung des Schwellenwerts über die 20 000 Euro, die wir jetzt vereinbart haben, nicht wirtschaftsfreundlich ist, weil dadurch kleinere und mittlere Unternehmen benachteiligt würden. Aber da das Tariftreuegesetz für gleiche Bedingungen und Chancengleichheit am Markt sorgen soll, sind wir bei dem Schwellenwert von 20 000 Euro geblieben, wie gesagt im Einvernehmen mit dem DGB und den Arbeitgeberverbänden. Ein solches Einvernehmen hat man eigentlich selten.
Der alternative Gesetzentwurf der FDP-Fraktion hingegen wurde von allen angehörten Verbänden unisono abgelehnt – bis auf die kommunalen Spitzenverbände. Das zeigt deutlich, wohin Ihre Reise geht: Sie geben vor, Bürokratie abzubauen, aber tatsächlich schleifen Sie Arbeitnehmerrechte. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen!
Wir hingegen wollen sowohl Tariftreue und klare Vergaberegelungen als auch den Bürokratieabbau. Der Kollege Bley hat es ausgeführt: Wir haben an dem Gesetzentwurf der von uns getragenen Landesregierung entscheidende Änderungen vorgenommen:
Ich habe erwähnt, dass der Schwellenwert auf 20 000 Euro angehoben werden soll. Damit verbleiben kleine und mittlere Unternehmen im Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes, und es gelten gleiche Regeln für alle, ohne dass Lohndumping betrieben wird. Die großen kommunalen Krankenhäuser, die Sektorenauftraggeber, die Üstra und die Stadtwerke haben wir bewusst im Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes belassen, weil dort natürlich das vergaberechtliche Know-how besteht – entgegen Ihrer Kritik, Herr Bode. Da gibt es bei den großen Unternehmen, bei den Stadtwerken und der Üstra überhaupt kein Problem.
Wo es allerdings ein Problem gibt – und da sind wir anderer Meinung als die Grünen -, ist der Bereich der Zuwendungsempfänger, z. B. die ehrenamtlich geführten kleineren Sportvereine. Die haben tatsächlich Probleme mit dem komplizierten Tariftreue- und Vergabegesetz und dem gleichzeitig geltenden Zuwendungsrecht.
Deswegen haben wir die Sportvereine im Sinne der Förderung des Ehrenamts völlig zu Recht aus dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes herausgenommen. Das hat allerdings zu einem Zeitproblem geführt. Da wir die Neuregelung zugunsten der Vereine zum 1. Januar 2020 in Kraft treten lassen wollten und das Thema Kontrolle in der Kürze der Zeit nicht mehr in den Gesetzentwurf aufnehmen konnten, haben wir es in einem gesonderten Entschließungsantrag aufgegriffen.
Uns als SPD-Fraktion schwebt insofern das saarländische Modell vor. Im Saarland hat die dortige Große Koalition eine weitere Kontrollbehörde auf Landesebene geschaffen. Wir fordern in unserem Entschließungsantrag unter TOP 6 die von uns getragene Landesregierung auf, hier noch nachzubessern. Ferner fordern wir den Haushaltsgesetzgeber auf – also uns selbst; wir werden das bei den kommenden Haushaltsberatungen einbringen -, hier über eine weitere Personalverstärkung nachzudenken. Denn nur, wenn man genügend Personal hat, wird man wirksam und effektiv kontrollieren können.
Insofern haben wir diesen Entschließungsantrag als Unterstützung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingebracht. Wir brauchen – genau wie im Saarland – natürlich Prüfungen auf Landesebene, weil die Zollbeamten nicht alles prüfen können. Dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind, kann man leicht sehen. Da braucht man nur die Tageszeitung aufzuschlagen oder mit den Kollegen aus den Gewerkschaften zu reden. Dann sieht man, welch ein Schindluder auf den Baustellen getrieben wird. Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben ergeben, dass selbst auf öffentlichen Baustellen wie denen der Osnabrücker Hochschulen werden die Löhne nicht zutreffend gezahlt werden.
Ich komme zum Schluss. Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass wir zum Thema Kontrollen einen sehr guten Entschließungsantrag in das Verfahren eingebracht haben. Das Tariftreuegesetz werden wir im Kern erhalten und gegen die Anwürfe der FDP verteidigen.
Glück auf!
Antwort auf eine Kurzintervention der FDP-Fraktion (im Video ab Minute 9:12)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Noch einmal: Es ist wichtig, dass wir den Mindestlohn haben – die SPD hat ihn irgendwann einmal durchgesetzt -, und es wäre völlig falsch, wenn Sie heute aus dem Landtag das Signal aussenden würden, dass Sie den § 4, in dem es um die Mindestlöhne und das Arbeitnehmerentsendegesetz und damit um den Baumindestlohn geht, aus dem Landesvergabegesetz herausnehmen wollen. Dafür ist das Thema viel zu wichtig.
Sie haben recht: Es gibt ihn auf Bundesebene. Aber Sie haben gerade selbst beklagt, dass zu wenig kontrolliert wird. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann das nicht alles kontrollieren. Das muss eine Landesbehörde machen, und deswegen brauchen wir eine Landesregelung, in der der Mindestlohn noch einmal steht.
– Herr Bode, es wäre schön, wenn Sie zuhören würden. In einem Punkt liegen Sie übrigens völlig falsch. Die §-5-Regelung im ÖPNV gibt es auf Bundesebene nicht, die gibt es nur im Landesvergaberecht.
Ein Weiteres: Dass wir den ver.di-Tarifvertrag als den allein selig machenden ansehen, hat einen Grund. Ver.di ist die einzige Organisation, die uns Zahlen vorgelegt hat, nach denen wir entscheiden können, dass ver.di eine Gewerkschaft ist, die vernünftige Tariflöhne vereinbart hat. Der GVN und die GÖD sind aus meiner Sicht keine Gewerkschaften, meine Damen und Herren. Die haben ja noch nicht einmal Zahlen. Begreifen Sie das doch endlich einmal! Die werden wir nicht anerkennen.
Ich richte noch einmal eine ganz klare Aufforderung an unser Wirtschaftsministerium: Der Beirat hat entschieden, dass GVN und GÖD keine Gewerkschaften sind, weil sie nicht einmal Zahlen vorlegen können. Erzählen Sie hier also doch nicht so einen Humbug!