30. April 2019
Rede zur aktuellen Stunde im Osnabrücker Rat
Thema: 70 Jahre Grundgesetz
Es gilt das gesprochene Wort.
Am 23. Mai wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Beschlossen wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949, einen Tag später trat es in Kraft. Seit siebzig Jahren schützen die Grundrechte, die in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes niedergelegt sind, uns vor Repression und Diktatur. Ihre Mütter und Väter entwarfen sie in der Absicht, die richtige Lehre aus der menschenverachtenden Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus zu ziehen und ein offenes, freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen zu begründen.
Für uns Sozialdemokraten hat neben dem Artikel 1, die Würde des Menschen ist unantastbar, der Artikel 14 eine herausragende Bedeutung. Einerseits garantiert der Absatz 1 in Artikel 14 das Eigentum, andererseits heißt es in Absatz 2 des Artikels 14:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Diese Sozialpflichtigkeit des Eigentums gerät bei vielen Unternehmern und Neoliberalen, die auf den freien Markt setzen, leider immer mehr in Vergessenheit. Insbesondere wenn der Markt immer mehr dereguliert wird, um der Maxime „Der Markt wird es schon regeln“ gerecht zu werden.
Auf dem Wohnungsmarkt dagegen hat der Markt schlicht versagt. Profiteure sind rein auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Miethaie, wie der größte Wohnungskonzern in Deutschland, die Vonovia, die auch die Wohnungen der OWG zu einem Spottpreis aufkaufen konnte. Mieterhöhungen von 50 % und betrügerische Nebenkostenabrechnungen, die von Vonovia-Tochterunternehmen zu überhöhten Preisen durchgeführt werden, sind die Folge eines entfesselten Marktes, der hier schlicht versagt hat. Wo ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums des Vonovia-Dax-Konzerns?
Am 26. Mai haben alle Osnabrückerinnen und Osnabrücker die Möglichkeit, ein Zeichen für die Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu setzen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen im Jahr, in dem das Grundgesetz 70 Jahre alt wird. Stimmen wir alle gemeinsam am 26. Mai beim Bürgerentscheid für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft um deutlich zu machen, dass Wohnen ein Menschenrecht ist, um den Fehler des Verkaufs durch die CDU/FDP-Ratsmehrheit rückgängig zu machen und um endlich wieder Sozialwohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch die öffentliche Hand zu bauen.
Bezahlbare Mieten gibt es nur dann, wenn das Gebot aus Artikel 14 Absatz 2, dass Eigentum verpflichtet und zum Wohle der Allgemeinheit verwendet werden soll, endlich auch in Osnabrück mit Hilfe einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft durchgesetzt wird. Vonovia hat gezeigt: Die Privaten können es nicht, weil sie die Sozialpflichtigkeit des Eigentums missachten.
Das Grundgesetz bleibt auch in Zukunft das geeignete Fundament für ein demokratisches Miteinander in Deutschland. Es ist die Grundlage unseres Staates, unseres Zusammenlebens – und umso bedeutsamer, wenn in einer vielfältigen Gesellschaft immer weniger Menschen kulturelle Wurzeln und Traditionen teilen. Zukünftig liegt die größte Herausforderung darin, dass das Konzept von Demokratie und Rechtstaat auch bei uns von immer mehr Menschen angezweifelt wird. Wir müssen uns mehr engagieren, um diese Werte zu verteidigen: „Das Demokratiemodell des Grundgesetzes ist ein Mitmachmodell, kein Zuschauermodell.“