19. Juni 2018

Rede zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes sollen drei verschiedene Punkte neu geregelt werden: Es soll erstens geregelt werden, dass die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum auch dann möglich ist, wenn andere als straßenbezogene öffentliche Belange beeinträchtigt werden könnten. Mit dieser Neuregelung wollen wir erreichen, dass sogenannte Islam-Informationsstände und Koranverteilaktionen, bspw. in Fußgängerzonen der Innenstädte, zukünftig effektiver und gezielter untersagt werden können.

Salafisten treten häufig gerade an junge Menschen heran, um salafistisches Gedankengut und gezielt salafistische Propaganda zu verbreiten. Voraussetzung ist, dass durch die Aktivitäten eine Beeinträchtigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu befürchten ist. Die SPD-Fraktion begrüßt diese gesetzliche Neuregelung ausdrücklich, denn auch wenn die Anzahl der betreffenden Koranverteilaktionen gegenwärtig erheblich zurückgegangen zu sein scheint, ist die salafistische Szene dennoch sehr dynamisch, so dass damit zu rechnen ist, dass künftig auch wieder ein verstärkter Handlungs- und Regelungsbedarf gegeben sein wird.

In der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr hat insbesondere der Verein für jugend- und familienpädagogische Beratung – kurz: beRATen e.V. – deutlich gemacht, dass gerade Salafisten immer wieder den öffentlichen Straßenraum für ihre ideologische Missionierung Jugendlicher im Sinne einer neo-salafistischen Auslegung des Islams nutzen. Bei den Koranverteilaktionen handelt es sich eben nicht um den Ausdruck religiöser Gläubigkeit oder Überzeugung, sondern es geht vielmehr darum, unter dem Deckmantel einer Religion, eine extremistische Auslegung des Islam zu verbreiten und um die Verherrlichung von Gewalt sowie das Anwerben von Jugendlichen.

Der zweite Teil des Gesetzentwurfs betrifft dagegen Regelungen im Bereich des Straßenrechts zur Umsetzung der EU Richtlinie 2012/18, der sogenannten Seveso-III-Richtlinie. Danach ist vorgesehen, dass in bestimmten Fällen ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, in dem dann geprüft werden kann, ob das jeweilige Straßenbauvorhaben einen hinreichenden Abstand zu einem „Störfallbetrieb“ einhält.

Der dritte Regelungsbereich betrifft die Möglichkeit, Planfeststellungsverfahren zu vereinfachen. In der Praxis ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Planung von Bundesfernstraßen zuständig. Oft müssen in diesem Zusammenhang andere Straßen, z. B. Kreisstraßen, angepasst werden. Bislang wurden in solchen Fällen meist zwei getrennte Planungsverfahren durchgeführt: eines von der Landesbehörde und eines vom Landkreis. Das neue Straßengesetz ermöglicht, diese Doppelarbeit zu vermeiden, indem es erlaubt, in das Planfeststellungsverfahren, das die Landesbehörde wegen der Bundesfernstraße führt, die Anpassung anderer Straßen einzubeziehen.

Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung des Ausschusses diese Neuregelung als einen positiven Beitrag begrüßt, um die Planungen von Straßenbauvorhaben zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Die SPD-Fraktion teilt diese Einschätzung der kommunalen Spitzen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.