19. August 2016
Rede zum verantwortungsvollen Umhang mit Steuergeld
Videomitschnitt der Rede
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Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Kommunalwahl wirft ihre Schatten voraus. Die FDP übt wieder einmal den Schulterschluss mit dem Bund der Steuerzahler, indem die Positionen des Bundes der Steuerzahler 1:1 von der FDP übernommen und ins Parteiprogramm geschrieben werden.
Unkritisch wird überhaupt nicht hinterfragt, ob der Bund der Steuerzahler mit seinen Forderungen überhaupt richtigliegt.
Das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, mit dem regelmäßig vermeintliche Verfehlungen öffentlicher Amtsträger und Fälle von Steuerverschwendung gebrandmarkt werden sollen, ist einerseits ein geeignetes Mittel, die Öffentlichkeit über derartige Verfehlungen zu informieren. Andererseits ist auch der Bund der Steuerzahler nicht frei von Irrtum und wir tun gut daran, auch kritisch zu hinterfragen, ob die angeblichen Verfehlungen, die im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler veröffentlicht werden, denn tatsächlich kritikwürdig sind.
Zu oft hat sich bei genauerem Hinsehen und kritischer Nachfrage bei den betroffenen Kommunalbehörden nämlich herausgestellt, dass an den Vorwürfen gegen Amtsträger bspw. in Kommunalbehörden nichts dran ist oder der Sachverhalt sich anders darstellt, als vom Bund der Steuerzahler behauptet.
Grundsätzlich ist das Anliegen der FDP und ihrer Vorfeldorganisationen, wie dem Bund der Steuerzahler, natürlich gerechtfertigt. Auch die SPD-Fraktion ist für die sparsame und effiziente Verwendung von Steuermitteln. Auch wir nehmen den Umgang mit öffentlichen Geldern, mit Haushaltsmitteln sehr ernst.
Dennoch ist der FDP-Antrag aus unserer Sicht so überflüssig wie ein Kropf. Das, was die FDP hier einfordert, nämlich die Strafbarkeit von Verfehlungen gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen oder die Steuerverschwendung von Amtsträgern, kann schon nach geltender Rechtslage strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder haftungsrechtliche Folgen haben.
Der Tatbestand des § 266 Strafgesetzbuch umfasst auch den Tatbestand der sogenannten Haushaltsuntreue. Wer also Steuergelder verschwendet oder vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten im Umgang mit öffentlichen Mitteln verletzt, kann im Zweifel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Außerdem muss er dem Dienstherrn den daraus erwachsenen Schaden ersetzen und ein Disziplinarverfahren folgt obendrein.
Es ist also bereits alles bestens geregelt und deshalb ist der FDP-Antrag nicht nur überflüssig, sondern er ist als reiner Showantrag zur Befriedigung der eigenen Klientel im Kommunalwahlkampf zu bewerten.
Neben dem Haushaltsuntreuetatbestand im Strafgesetzbuch gibt es natürlich auch weitere gesetzliche Regelungen, die der Verschwendung von Haushaltsmitteln einen wirksamen Riegel vorschiebt.
Ich verweise auf § 7 Landeshaushaltsordnung über die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Es gibt bereits den Haushaltsbeauftragten nach § 9 Landeshaushaltsordnung, der über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu wachen hat.
Auch das Vergaberecht und der § 30 des Haushaltsgrundsätzegesetzes sorgen für eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
diese Aufzählung der Schutzvorschriften vor Steuerverschwendung, die es bereits gibt, macht deutlich, wie überflüssig der FDP-Antrag eigentlich ist. Aber wir sind gerne bereit, der FDP das im Haushaltsausschuss noch einmal deutlich zu machen.
Was mich an dem Antrag aber wirklich ärgerlich macht, ist die Gleichsetzung von Steuerhinterziehung mit Steuerverschwendung. Hier werden Tausende von Amtsträgern öffentlicher Verwaltungen in den Generalverdacht gebracht, mit Steuergeldern nicht ordnungsgemäß umzugehen, und deshalb müsse dies genauso geahndet werden wie der Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich halte diesen Zusammenhang oder die Gleichsetzung zweier Sachverhalte, den die FDP hier in ihrer Antragsbegründung herbeiredet, für skandalös.
Durch Steuerhinterziehung gehen dem Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jährlich etwa 40 Milliarden Euro verloren. Straßen, Kindergärten, Schulen oder Sporthallen können nicht saniert werden, weil Steuerhinterzieher sich der Finanzierung unserer Solidargemeinschaft in einem Umfang entziehen, der es rechtfertigt, Steuerhinterziehung im Extremfall mit bis zu zehn Jahren Haft zu bestrafen.
Diesen Straftatbestand nun gleichzusetzen mit angeblicher Steuerverschwendung von öffentlichen Amtsträgern, das ist aus meiner Sicht eine Unverschämtheit und ein Schlag ins Gesicht der zigtausend Staatsbediensteten in unserem Land, die fleißig und ehrlich jeden Tag ihre Arbeit tun und den Menschen in diesem Land dienen. Das werden wir als SPD-Fraktion nicht mitmachen.
Wenden Sie die geltenden Regeln an, dann kann Steuerverschwendung selbstverständlich geahndet werden. Aber Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Steuerhinterziehern gleichzusetzen und zu brandmarken, das machen wir nicht mit.
Ich freuen mich auf die Beratung im Ausschuss, wo wir entlarven werden, was Ihr Antrag wirklich ist: ein reiner Wahlkampfgag und nichts anderes.
Vielen Dank.