20. November 2019

Rede zum Thema Bürokratieabbau (20. November 2019)

Abbau von Bürokratie & Protest der Bäckerinnen und Bäcker

Videomitschnitt der Rede

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Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrter Herr Bode, Sie wollen Bürokratie abbauen und eine Bürokratiebremse einführen. Das hört sich erst einmal gut an; denn wer wollte das nicht? Über das Ziel sind wir uns also durchaus einig. Sie fordern die Einführung eines niedersächsischen Normenkontrollrates. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten, ob ein solcher Normenkontrollrat das richtige Gremium zur Erreichung des gemeinsamen Zieles ist. Hinsichtlich der Zahlen, die Sie zu den Bürokratiekosten genannt haben, habe ich durchaus Zweifel, ob sie tatsächlich korrekt sind. Auch das werden wir noch im Ausschuss diskutieren und überprüfen lassen.

Aber in dem Ziel, Bürokratie abzubauen, sind wir uns einig. Die heutige Demonstration der Bäckerinnen und Bäcker vor dem Landtag gegen den aus meiner Sicht völligen Irrsinn, den sich der Bundestag ausgedacht hat, ist schon erwähnt worden. Demnächst bekommen wir für unsere Brötchen auch einen schönen Bon. Was soll das in Zeiten, in denen wir elektronische Registrierkassen haben, in denen wir Buchführungspflichten haben, in denen die Bäckereien und Unternehmer sogenannte Z-Bons erstellen? Das ist die Grundaufzeichnung der elektronischen Registrierkassen; denn überall da, wo Bargeld umgesetzt wird, ist es ja auch immer missbrauchsanfällig.

All das gibt es schon. Was soll also der Bon für die Kunden noch bewirken? – Die elektronischen Registrierkassen können aus meiner Sicht gut durch die Behörden geprüft werden. Als ehemaliger Betriebsprüfer weiß ich, wovon ich rede; früher haben wir das alles selbst ausgewertet. Dafür brauchen wir also keine neuen Regelungen. Das ist Bürokratie pur. Da gebe ich Ihnen völlig recht.

Doch was ist zu tun, um die Bürokratie abzubauen? – Zunächst einmal stelle ich fest, dass der Vorschlag der FDP, einen Normenkontrollrat einzuführen, selbst zusätzliche Bürokratie darstellt. Sie wollen Bürokratie mit einem weiteren Gremium bekämpfen, was natürlich weitere Bürokratie auslöst.

Ihr Normenkontrollrat soll Gesetze, Volksinitiativen und Volksbegehen genauso prüfen wie Rechtsverordnungen der Ministerien. Es gibt zusätzliche Berichtspflichten der Landesregierung, die nämlich künftig vor diesem Kontrollrat erklären darf, warum sie eine bestimmte Regelung haben will und warum nicht. All das das bedeutet aus meiner Sicht einen zusätzlichen Aufwand. Daher habe ich Zweifel, ob der Normenkontrollrat tatsächlich das richtige Gremium für das ist, was Sie hier einführen wollen.

Wir haben bereits die Stabsstelle Bürokratieabbau und die von Ihnen beabsichtigte Clearingstelle bei Wirtschaftsminister Althusmann. Daher ist die große Frage, ob wir weitere Doppelstrukturen brauchen. Der Normenkontrollrat hat auf jeden Fall eine große Schnittmenge mit der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Clearingstelle und soll im Prinzip vergleichbare Ziele verfolgen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, vor allen Dingen kleinere und mittlere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die im Wirtschaftsministerium angedachte Clearingstelle aus unserer Sicht möglicherweise besser geeignet als dieser überbordende Normenkontrollrat.

Im Übrigen müssen Sie aufpassen, dass die Bürokratiebremse nicht zur Demokratiebremse wird, denn beides bedingt möglicherweise einander. Ich will ein paar Beispiele nennen.

Gestern haben wir über das Tariftreue- und Vergabegesetz gestritten. Wir hätten den Mindestlohn niemals durchsetzen können, wenn wir uns einseitig auf das Thema Bürokratieabbau fokussiert hätten. Natürlich müssen wir Grundaufzeichnungen haben. Wir brauchen die Stundenzettel als Nachweis, welche Mitarbeiter wie lange auf den Baustellen gearbeitet haben, damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Steuerfahndung, die Betriebsprüfung sich die Dinge ansehen können. Wir brauchen Arbeitszeitaufzeichnungen, um zu verhindern, dass der Mindestlohn umgangen wird.

Sie haben die Bürokratiekosten zur Einführung des Mindestlohns mit 10 Milliarden Euro beziffert. Ich betrachte das als gut eingeführte Bürokratie, weil ich der Auffassung bin, dass nur eine effektive Mindestlohnkontrolle am Ende dazu führt, dass die Menschen das richtige Gehalt bekommen, das sie für ihre Arbeit verdient haben.

An der Stelle ist die Bürokratie sinnvoll – aber genau diese Regelung wollen Sie in dem gestern diskutierten Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen. Ich wiederhole mich: Die Streichung der §§ 4, 5 und 6 wäre ein falsche Signal. Vielmehr ist das Belassen dieser Paragrafen im Tariftreue- und Vergabegesetz eine sinnvolle Maßnahme, um die Arbeitsbedingungen der arbeitenden Menschen zu verbessern und Missbräuche zu vermeiden. Das Gleiche gilt für den ÖPNV. Das haben wir gestern im Detail diskutiert.

Ich sage Ihnen noch einmal: Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsmissbrauch leisten die Grundaufzeichnungen in der Buchführung und die Aufzeichnungen, die Unternehmen zu führen haben, einen guten Dienst. All das kann man als bürokratisch bezeichnen. Es ist aber nötig, um dem Finanzminister die Steuereinnahmen zu verschaffen und die Sozialkassen nicht unnötig zu belasten, indem man ihnen Geld vorenthält.

Der gesamte Themenkomplex Steuerdumping, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsmissbrauch führt in der Bekämpfung zu Aufzeichnungspflichten und zu Bürokratie – aber genau diese Bürokratie will ich nicht bekämpfen. Die benötige ich, um die Einnahmen zu haben, die dem Staat und den Menschen in Form des Mindestlohnes zustehen.

Ihre „One in, two out“-Regelung – ein Gesetz wird eingeführt, zwei Gesetze werden abgeschafft – halte ich vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade ausgeführt habe, für unrealistisch. Wir können froh sein, wenn wir die „One in, one out“-Regelung konsequenter umsetzen, wenn wir also für ein neues Gesetz ein altes Gesetz abschaffen.

Sie fordern mit Ihrem Normenkontrollrat mehr, als die Bundesregierung verlangt hat. Da haben wir die „One in, one out“-Regelung, aber das funktioniert auch nur sehr eingeschränkt. Ich glaube, Sie wollen hier wieder einen draufsetzen und mit der Überschrift „Bürokratieabbau“ verschleiern, dass Sie bestimmte Aufzeichnungspflichten nicht mehr wollen, die man aber benötigt, um Missbräuche effektiv angehen zu können. Die Beispiele habe ich genannt.

– Sie können sich darüber gerne aufregen. Ich rege mich auch darüber auf, wenn Sie den Mindestlohn einschränken. Wir müssen das im Ausschuss genau besprechen. Ich bin gespannt, ob Ihr Instrument wirklich das richtige ist. Wir haben hierzu noch andere Vorschläge, die wir dann im Ausschuss gemeinsam diskutieren können. Mal sehen, was wir zusammen auf den Weg bringen.

Vielen Dank.