13. Dezember 2017
Rede zum Änderungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2017/2018
Videomitschnitt der Rede
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Text der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die FDP-Landtagsfraktion bringt heute den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz für 2018 in den Landtag ein. Ich hatte ja schon in der vergangenen Wahlperiode häufiger das Vergnügen, zu Gesetzentwürfen der Liberalen in diesem Hause Stellung nehmen zu dürfen, wenn es um die haushalts- und finanz-, sowie steuerpolitischen Vorstellungen der FDP ging.
Ich stelle heute erneut fest, dass die haushalts- und finanzpolitischen Vorstellungen der FDP so gar nicht zu dem passen, was die SPD-Fraktion, ja sogar die Große Koalition aus SPD und CDU in diesem Hause, sich für die laufende Wahlperiode vorgenommen hat. Das mag daran liegen, dass die FDP sich in der Totalopposition befindet oder sagen wir lieber in der Totalverweigerung, denn weder in Niedersachsen, noch in Berlin sind unsere Liberalen geneigt, staatsbürgerliche Verantwortung wahrzunehmen.
Statt pragmatische Sachpolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu machen, gefällt sich die FDP darin, ihr eigenes Wahlprogramm aufzuschreiben, populistische Anträge etwa zur Lehrerbesoldung zu stellen und Totalopposition zu machen.
Ganz anders dagegen die große Koalition aus SPD und CDU in diesem Hause, und glauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, das hätte ich mir auch nicht zu träumen gewagt, dass ich das einmal sagen würde. Im Unterschied zur Klientelpartei FDP sind beide Volksparteien – SPD und CDU – vereint in dem gemeinsamen Ziel, für ein modernes Niedersachsen zu arbeiten, das allen seinen Bürgerinnen und Bürgern Innovation, Sicherheit und Zusammenhalt bietet.
Wir wollen technologische Innovation fördern und daraus sozialen Fortschritt gestalten, an dem alle Menschen teilhaben. Vor allem wollen wir in die öffentliche Infrastruktur dieses Landes investieren. SPD und CDU wollen einen handlungsfähigen Staat, der die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, sowie gute Bildung, exzellente Wissenschaft und Forschung, eine vielfältige Kultur, eine gute Infrastruktur und die Daseinsvorsorge sicherstellt.
Und genau dafür braucht man Geld!
Bereits heute vor einer Woche, am vergangenen Mittwoch, hat die FDP-Fraktion in den Haushaltsausschuss einen Gesetzentwurf zur Tilgung von Landeskrediten für das Haushaltsjahr 2017 eingebracht, der eine Tilgung von Altverbindlichkeiten in einer Größenordnung von 871 Millionen Euro vorsieht.
Heute legt die FDP-Fraktion nach und bringt einen Gesetzentwurf über einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 ein, der eine weitere Altschuldentilgung in einer Größenordnung von gut 316 Millionen Euro vorsieht. Beide Initiativen zusammengerechnet, wollen die Liberalen in diesem Hause also gut 1 Milliarde Euro Altschulden tilgen.
Meine Damen und Herren, wissen Sie, was das ist? Das ist finanzpolitischer Irrsinn, um nicht zu sagen, eine finanzpolitische Geisterfahrt!
Nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, dass wir uns in einer akuten Niedrigzinsphase befinden. Den letzten Kredit, den das Finanzministerium aufgenommen hat, hat das MF zu Zinskonditionen von etwa 0,1 Prozent aufgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser früherer Finanzminister Peter-Jürgen Schneider hat Ihnen mehrfach vorgerechnet, dass die Tilgung von einer Milliarde Altschulden, beim gegenwärtigen Zinsniveau, eine Zinsentlastung von etwa 7 Millionen Euro bringt. Das ist betriebswirtschaftlich betrachtet völlig neben der Spur, denn sie entziehen dem Land eine Milliarde mögliche Investitionssummen, um gerade mal 7 Millionen Euro Zinsen einzusparen.
Bei einem Gesamthaushaltsvolumen des Landeshaushalts von gut 30 Milliarden Euro macht das keinen Sinn, meine Damen und Herren!
SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die erwarteten Steuermehreinnahmen des Jahres 2017 dazu zu nutzen, ein neues Sondervermögen „Digitalisierung“ in einer Größenordnung von 1 Milliarde Euro zu dotieren. Auf diesem Wege sollen dringend erforderliche Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes abgesichert werden.
Die Landesregierung wird im Januar ein Nachtragshaushaltsgesetz vorlegen, das außerdem die Beitragsfreiheit auch für das erste und zweite Kindergartenjahr ab August 2018 beinhaltet. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert.
Darüber hinaus sollen zusätzlich 750 Stellen im Polizeibereich geschaffen und so die Innere Sicherheit weiter gestärkt werden. Zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung werden rund 1.000 Lehrerstellen weiterhin bereitgestellt, also entfristet.
Die Investitionsförderung für den Krippenausbau soll erhöht werden, so können weitere 2.500 Krippenplätze finanziert werden.
In diesem Zusammenhang passt es dann allerdings auch nicht, wenn der Finanzminister gegenüber der Neuen Presse erklärt, dass er in die Altschuldentilgung einsteigen möchte. Sehr geehrter Finanzminister Hilbers, diese Position haben wir noch nicht miteinander besprochen. Das sieht der Koalitionsvertrag so auch nicht vor. Die SPD-Fraktion jedenfalls steht für Investitionen statt Tilgung!
In unserem Koalitionsvertrag stehen zahlreiche Infrastrukturprojekte, die wir finanzieren wollen und für die wir die zu erwartenden Mehrsteuern aus der November-Steuerschätzung sinnvoll verwenden können.
Auf das Sondervermögen für die Digitalisierung habe ich bereits hingewiesen. Aber ich erinnere auch an die Notwendigkeit, marode Landesstraßen zu sanieren und in die energetische Sanierung von Landesliegenschaften zu investieren.
Es gibt auch so etwas wie implizite Verschuldung, und in dem Augenblick, wo ich den Sanierungsstau an Landesstrassen und öffentlichen Gebäuden nicht beseitige, erhöhe ich die implizite Verschuldung des Landes.
Nachhaltige Finanzen erfordern aus Sicht der SPD-Fraktion strukturell ausgeglichene Haushalte und die Beachtung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Der Abbau von Verschuldung findet aber auch durch den Erhalt des Landesvermögens oder durch Vorsorge für Zukunftslasten statt. So bewirken Investitionen in die Substanz des Landesvermögens nach Auffassung der SPD-Fraktion einen Abbau der durch unterbliebene Bauunterhaltung und Sanierung aufgelaufenen impliziten Verschuldung.
Lassen Sie mich zum Schluss den Koalitionsvertrag von CDU und SPD zitieren:
Herr Minister Hilbers, liebe FDP-Kollegen,
„In der kommenden Legislaturperiode werden wir keine neuen Schulden machen. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sind für uns verbindlich. Neben dem Abbau des Investitionsstaus streben wir den Einstieg in die Tilgung von Altschulden in dieser Legislaturperiode an.“ Zitat Ende.
Und für die SPD-Fraktion füge ich hinzu: genau daran werden wir den Nachtragshaushalt als SPD-Fraktion messen. Wer vollmundig Altschuldentilgung in der Presse verkündet, muss auch gleichzeitig erklären, welche Infrastrukturprojekte er in der nächsten Zeit nicht wird finanzieren wollen. Ich freue mich auf die Beratungen im Haushaltsausschuss, wo wir den Gesetzentwurf der FDP dem Nachtragshaushalt unseres Finanzministers gegenüberstellen werden.
Vielen Dank.