27. März 2025

Rede zu einfacherem, schnellerem und günstigerem Bauen

Plenarrede vom 27. März 2025

Videomitschnitt der Rede

Beim Klicken auf das Bild wird ein externer Link zu YouTube aufgerufen. Es gelten die dortigen Datenschutz-Bestimmungen.

Text der Rede

Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Lieber Kollege Frölich, erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich doch mit einem gewissen Lächeln im Gesicht die Überschrift des CDU-Antrags gelesen habe: „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden“; Lächeln insofern, als die CDU unser Regierungsprogramm offensichtlich so sehr verinnerlicht hat, dass sie das gesamte Kapitel „Einfacher machen, schneller machen“, was wir in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag festgelegt haben, jetzt schon als CDU-Programmatik übernommen haben.

Ich finde das aber ausdrücklich gut. Es entspricht ja auch dem Entbürokratisierungsprogramm des Ministerpräsidenten, der immer wieder gesagt hat: Beim Bauen muss die Bürokratie weniger werden; wir müssen schneller, einfacher und günstiger werden. – Wenn Sie das alles übernehmen, dann haben wir schon mal eine breite Mehrheit.

Ich habe übrigens auch verstanden, dass Sie uns die Hand reichen wollen. Ich finde das ausdrücklich gut. Wir hatten ja erst gestern einen Fraktionsgesetzentwurf von SPD und Grünen eingebracht, wir hatten dazu einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, und jetzt haben wir heute Ihren Entschließungsantrag. Alle drei haben den gleichen Tenor, nämlich, dass wir Bauen schneller, einfacher und günstiger machen wollen. Mein Vorschlag ist, dass wir alles ‑ also unseren Fraktionsgesetzentwurf, unseren Entschließungsantrag und Ihren Entschließungsantrag ‑ im Ausschuss gemeinsam unter einem Tagesordnungspunkt beraten, dass wir eine ordentliche Anhörung durchführen und dass wir die Vorschläge von allen Fraktionen und alles, was vorgetragen wird, sammeln, um dann zu schauen, inwieweit man diese Vorschläge in der anstehenden Novellierung der NBauO tatsächlich übernehmen kann.

Ich finde auch, dass Ihr Antrag in einigen Teilen durchaus überlegenswert ist. Ich will auf zwei oder drei Punkte eingehen, die ich weniger schön finde – auch das gehört ja dazu. Aber wir werden das alles sicherlich im Ausschuss noch intensiv beraten.

Ich habe mich gewundert, dass Sie unter Nr. 3 fordern, den § 32 a NBauO bis zum 31. Dezember 2028 auszusetzen. Das wundert mich insofern, als diese Regelung der PV-Anlagenpflicht bei Neubauten und bei Dachsanierungen ja gerade erst 2022 von der damaligen von CDU und SPD geführten Landesregierung eingeführt worden ist. Sie wollen also hinter das zurück, was unsere damalige Große Koalition hier in Niedersachsen selbst eingeführt hat.

Und noch interessanter finde ich, dass die PV-Anlagenpflicht auf Parkplätzen ein Vorschlag Ihres damaligen baupolitischen Sprechers Martin Bäumer war. Sie fallen jetzt also hinter Ihre eigenen Vorschläge zurück. Das kam von Ihnen, dass PV-Anlagen auf Parkplätzen gebaut werden müssen; das war ein CDU-Vorschlag. Insofern wollen Sie jetzt dahinter zurückfallen. Das finde ich zumindest bemerkens- und erwähnenswert.

Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie die PV-Anlagen so grundsätzlich infrage stellen; denn sie sind wirtschaftlich. Für den Fall, dass sie nicht wirtschaftlich vertretbar sind ‑ das wissen Sie auch ‑, steht im Gesetz ausdrücklich, dass von einem Bau einer PV-Anlage abgesehen werden kann. Das muss dann bürokratiefrei dargelegt werden; das kann man ganz einfach machen. Wenn es nicht wirtschaftlich vertretbar ist, dann baut man die Dinger nicht!

Aber gehen Sie mal davon aus, dass in der heutigen Zeit PV-Anlagen selbstverständlich wirtschaftlich sind und sich rechnen, abgesehen vom Klimaschutz und Auftragsboom ‑ das sollten Sie als CDU vielleicht noch mal berücksichtigen ‑ für die örtliche Handwerkerschaft.

Jede PV-Anlage bedeutet einen Auftrag für die örtliche Handwerkerschaft: Bau der PV-Anlage, Sanierung, Unterhaltung. Das sind also wichtige Punkte. – Herr Frölich, ich würde Sie jetzt bitten ‑ ich habe Ihnen ja auch die Hand gereicht; wir prüfen Ihre Punkte ‑, hören Sie mir einfach mal zu.

Bei Punkt 4, wo es um die Rettungswege geht, wundert es mich auch, dass Sie die Begrenzung der Personenzahl, die wir auf 30 heraufgesetzt haben, streichen wollen. Das haben wir doch gerade erst gemeinsam ‑ auch mit Ihrer Stimme ‑ am 1. Juli 2024 eingeführt.

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Herr Henning!

Frank Henning (SPD):

Von daher: Warten wir doch erst mal ab, wie sich diese Regelungen zu den Rettungswegen auswirken.

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Würden Sie die Zwischenfrage von Frau Kämmerling zulassen?

Frank Henning (SPD):

Ja, immer! Osnabrückerinnen dürfen immer fragen!

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Bitte, Frau Kämmerling!

Verena Kämmerling (CDU):

Vielen Dank für das Zulassen meiner Zwischenfrage. Ich möchte Sie einmal fragen, da Sie ja gerade dargestellt haben, wie wirtschaftlich die Photovoltaikanlagen auf den Parkplätzen sind, ob Ihnen bekannt ist, inwiefern sie denn auch überall an die öffentlichen Netze angeschlossen werden können. Denn die Netze der Städte ‑ beispielsweise in Osnabrück ‑ haben derzeit die Leistungsfähigkeit noch gar nicht, um den Strom auch aufzunehmen.

Frank Henning (SPD):

Das stimmt. Aber, Frau Kämmerling, man kann auch Insellösungen wählen, indem man diesen Strom zum Beispiel für Ladesäulen verwendet, an denen die PKW der Mitarbeiter ‑ zum Beispiel des Einkaufsladens oder der gewerblichen Einheit; wo immer der Parkplatz auch ist ‑ aus dieser PV-Anlage aufgeladen werden können. Es können auch Insellösungen sein. Es muss nicht unbedingt an das öffentliche Netz angeschlossen sein. Lassen wir uns das doch gemeinsam angehen.

Dann haben wir den Punkt 6. Darauf ist ja schon eingegangen worden.

§ 47 – das scheint ja wirklich eine Pflichtübung bei der CDU zu sein. Ich will das noch mal sagen: Wir haben uns ganz bewusst dazu entschieden, das Bauen kostengünstiger zu machen. Deswegen ist es richtig ‑ und dazu stehen wir auch ‑, die Stellplatzpflicht abzuschaffen. Wir haben eine Evaluation beschlossen. Wir wollen in 2028 bzw. in drei Jahren schauen, inwieweit es sich auswirkt, wenn wir die Stellplatzpflicht abschaffen. Wir haben den Kommunen im Übrigen die Möglichkeit gelassen, über städtebauliche Verträge sehr wohl Stellplätze vorzugeben. Das heißt, die haben dort noch die Möglichkeit, im Zweifel über städtebauliche Verträge ‑ das machen wir in Osnabrück übrigens auch ‑ Parkplätze vorzugeben.

Meine Damen und Herren, diskutieren Sie das doch bitte mal etwas ideologiefreier. Schauen Sie sich doch mal in Hannover oder in Osnabrück ‑ in den Ballungszentren ‑ um! Wenn da Dachgeschosse ausgebaut werden, wo sollen denn da noch Parkplätze geschaffen werden? Das geht schon rein technisch gar nicht. Es geht ja im Kern darum, dass dann Ablösebeträge fällig werden, die aber so hoch sind, dass sie das Bauen insgesamt so teuer machen, dass bestimmte Bauvorhaben ‑ dazu kann ich Ihnen x Bauvorhaben auflisten ‑ nicht realisiert werden, weil das Parken in einer Tiefgarage einfach viel zu teuer ist – 30 000 bis 40 000 Euro, je nach Lage ‑ pro Tiefgaragenstellplatz. Das muss man doch irgendwann auch mal zur Kenntnis nehmen!

Und im ländlichen Raum, da wo der Einfamilienhausbau üblich ist, ja, da wird jeder seinen Parkplatz bauen. Da werden die Parkplätze auf den Grundstücken geschaffen; denn wir haben den Parkplatzbau ja nicht verboten. Wir haben es in die Entscheidungsgewalt der Bauherren gegeben. Der Bauherr soll selbst entscheiden, ob er einen Parkplatz baut oder ob er es eben lässt. Und das ist doch auch eine Frage von Entbürokratisierung und Entschlackung. Die Bauherren und Investoren wissen am besten, welche Mieterstruktur und Mieterklientel in ihre Gebäude einziehen soll und ob die Mieterinnen und Mieter autoaffin oder nicht autoaffin sind. Warum können diese Investoren und Bauherren nicht selbst entscheiden, ob sie einen Parkplatz bauen wollen? Wenn man Penthäuser baut, dann baut man auch einen Parkplatz. Aber sie müssen es nicht. Das ist doch auch Entbürokratisierung, das ist Entschlackung, insofern verstehe ich Ihre ideologische Haltung nicht, dass es unbedingt Parkplätze sein müssen.

Vizepräsidentin Dr.in Tanja Meyer:

Herr Henning, es gibt noch einen Wunsch einer Zwischenfrage von Herrn Nacke. Lassen Sie die zu?

Frank Henning (SPD):

Er ist zwar kein Osnabrücker, aber auch er darf fragen.

Jens Nacke (CDU):

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich bin in der Tat kein Osnabrücker, aber ich bin Bauausschussvorsitzender im ländlichen Raum. Vor dem Hintergrund, dass wir an solchen Stellen im ländlichen Raum fortlaufend diskutieren, wenn eine Innenraumverdichtung ansteht, die beispielsweise bedeutet, dass eine ehemalige Siedlungsstelle mit etwa 1 000 m² in ein Sechsfamilienhaus umgebaut wird: Haben Sie jemals darüber nachgedacht, was das für den ländlichen Raum bedeutet, wenn Sie genau solche Vorschriften machen, und welche Probleme die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort bekommen, wenn die ganz Straße zukünftig vollsteht, weil da, wo vorher ein Einfamilienhaus stand, jetzt sechs Mietwohnungen sind?

Frank Henning (SPD):

Herr Nacke, einen Tod muss man sterben! Ich sage Ihnen, wir wollen das Bauen günstiger machen, und wenn wir die Bauinvestoren, die Bauherren von den hohen Kosten für Tiefgaragen und Parkplätze befreien, dann leisten wir einen Beitrag dazu, dass Bauen günstiger wird. Dazu haben wir uns bewusst entschieden. Die Fälle, die Sie jetzt schildern, kenne ich auch. Ja, das ist so. Da hat man ein Einfamilienhaus, das wird abgerissen, anschließend entsteht ein Achtfamilienhaus, und dann entstehen mehr Parkplätze. Warum überlassen Sie es nicht den Investoren, den Bauherren zu sagen: „Okay, wir bauen dort Parkplätze, auch im Interesse der zukünftigen Wohnungsnutzer.“? – Wer sagt denn, dass die Investoren keine Parkplätze bauen? Warum sind Sie eigentlich so misstrauisch? Warum lassen Sie diese Entbürokratisierung nicht zu? Das ist Entbürokratisierung. Die Bauherren und die Investoren sollen entscheiden, ob sie Parkplätze bauen oder nicht.

In dem von Ihnen geschilderten Fall wird es viele Parkplätze geben, weil man anderenfalls die Wohnungen gar nicht vermieten kann. Nehmen Sie die Ballungszentren! Ich bleibe dabei, wir hatten viele solche Fälle. Wir hatten Studentenwohnheime, unter denen Tiefgaragen gebaut werden mussten. Sagen Sie mir mal, welcher Student mit dem Auto in die Tiefgarage fährt? Oder wir hatten Altenheime und Einrichtungen für betreutes Wohnen. Man hat für Senioren Wohnungen gebaut, und es mussten 1,5 Parkplätze pro Wohnung hergestellt werden. Welcher Senior fährt im hohen Alter noch Auto, wenn er pflegebedürftig ist? Da sind Bauprojekte gestorben, weil sie zu teuer geworden sind. Davon wollen wir die Bauherren und Investoren befreien. Das ist doch eine vernünftige Maßnahme.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen, meine Zeit läuft nämlich weg. Wo ich auch bei Ihnen bin, ist der Punkt 7, die Barrierefreiheit. Den § 49 müssen wir uns in der Tat sehr gut angucken. Da geht es um den Begriff des Abstellraums, da geht es aber auch um rollstuhlgerechte Wohnungen und um die Frage, ob wir da möglicherweise überreguliert haben. Ich glaube: ja. Wir werden uns im Ausschuss gemeinsam darüber unterhalten müssen, inwieweit man bei einer zukünftigen Novelle oder möglicherweise auch bei dieser Novelle zu Veränderungen kommt. Wir wollen das auf jeden Fall prüfen.

Zu Punkt 8. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, § 85 a als die zentrale Vorschrift für Umbauten einzuführen. Da gilt dann das Mitteilungsverfahren, und damit wollen wir auch die kommunalen, die unteren Bauaufsichtsbehörden entlasten. Deswegen ist es richtig. Ich muss mich einmal entscheiden. Wenn ich § 85a anwende, bin ich im Mitteilungsverfahren, dann kann ich nicht einfach wieder in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zurückkehren. Das war eine bewusste Entscheidung, um auch hier zu klaren Strukturen zu kommen. Da bin ich nicht bei Ihnen und würde Ihnen nicht folgen wollen.

Und der Punkt 10 ‑ als letzter Satz vielleicht ‑: Es ist eine interessante Frage, ob der Bauherr den Prüfstatiker selbst bestimmen sollte. Es geht sich hier um eine hoheitliche Tätigkeit. Ich kann Ihr Ansinnen und auch, warum Sie das so machen, durchaus nachvollziehen. Ob es, wenn vom Bauherrn bestimmt wird, welcher Prüfstatiker die eigene Statik noch einmal überprüft, am Ende noch eine unabhängige Prüfung ist? Ich wage es, ein Fragezeichen daran zu machen.

Aber wir können gern im Ausschuss diskutieren, inwieweit man Ihnen da folgt oder eben auch nicht. Ich bin gespannt, wie sich die Landesregierung dazu verhält. Denn ich kenne Fälle aus anderen Bundesländern, in denen man diese hoheitliche Tätigkeit auch privatisiert hatte und das wieder zurückgeführt hat, weil es im privaten Bereich eben nicht funktioniert hat.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, und meine Redezeit ist tatsächlich eingehalten.

Vielen Dank.

Antwort auf eine Kurzintervention der CDU-Fraktion:

Frank Henning (SPD):

Lieber Kollege Frölich, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ich habe das ausgeführt. Wenn es wirtschaftlich nicht darstellbar ist, dann muss der Investor diese PV-Anlage beim Neubau oder bei Parkplätzen nicht realisieren. Ich habe diese Frage übrigens bei uns im Arbeitskreis gestellt. Wir haben mit der Umweltverwaltung, mit dem Umweltministerium genau darüber diskutiert. Der Fall, den Sie jetzt hier schildern, dass Menschen massenhaft Bauaufträge zurückziehen und die Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden, ist der Fachverwaltung so nicht bekannt. Das kann man in Frage stellen.

Das Zweite ist: Wenn es tatsächlich wirtschaftlich nicht darstellbar ist, dann besteht doch die Pflicht gar nicht. Ich bestreite allerdings, dass in den heutigen Zeiten, bei den heutigen Rahmenbedingungen der Bau einer PV-Anlage nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Im Gegenteil, ich werde hinterher von Energiekosten in massiver Form entlastet, und es schützt noch obendrein das Klima. Sie müssen auch mal an die andere Seite der Medaille denken. Wir haben natürlich auch ein Klimaschutzproblem und betrachten ganz bewusst die PV-Anlagen sozusagen als Baustein im Klimaschutz und wollen sie voranbringen.

Den zweiten Aspekt habe ich jetzt vergessen, aber das machen wir im Ausschuss. – Ach ja, das mit den Parkplätzen. Da haben wir es wieder. – Ich bin Kommunalo, und zu diesem Fall im urbanen Umfeld, den Sie schildern: Ich habe ja versucht, das zu beantworten. Man muss erst einmal klären, was denn das urbane Umfeld überhaupt ist. Das ist kein Begriff der Bauordnung. Man müsste erst einmal definieren, wo das überhaupt gelten soll. Sie haben gesagt, für Hannover und für Osnabrück würde es nicht gelten.

Da akzeptieren Sie ja offensichtlich unsere Auffassung, dass man in solchen hochverdichteten Bereichen gar keinen Platz für Parkplatzbau bzw. eine Tiefgarage hat.