14. Januar 2014
„Osnabrück kommt Schaustellern bereits entgegen“
Vorschlag: Volksfeste von der UNESCO als Kulturgut anerkennen lassen
Bezogen auf die von DSB-Präsident Ritter angesprochenen Beschränkungen der Umweltzonen großer Städte weist Frank Henning auf die für Schausteller angepassten Bestimmungen in Osnabrück hin. „Bei der Osnabrücker Umweltzone gibt es für Schausteller, die beispielsweise zur Maiwoche oder zu einem der Jahrmärkte in Osnabrück fahren, eine generelle Ausnahmeregelung, damit der reibungslose Ablauf von Volksfesten für die Schausteller nicht gefährdet wird“, so Henning. „Außerdem ist die Stadt Osnabrück Schaustellern vor Ort mit einer Senkung der Standgebühren entgegengekommen“, so Henning weiter. „Volksfeste sind schützenswert und rückläufigen Besucherzahlen muss Einhalt geboten werden. Die Regelungen in Osnabrück tragen dazu bei, den Schaustellern dafür auch geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.“