26. November 2012

November 2012: Besteuerung von Handwerkern – die Bundesregierung agiert mittelstandsfeindlich

Die aktuelle Absicht der Bundesregierung, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen in Frage zu stellen, ist zutiefst mittelstandsfeindlich. Die Botschaft aus Berlin wird auch bei uns in Osnabrück als Missachtung ehrlicher Handwerker gesehen.

Zum Hintergrund: Die CDU-FDP-Bundesregierung lässt derzeit die genannten handwerksfreundlichen Regelungen überprüfen. Die wiederum sind bereits 2005 unter SPD-Regierungsverantwortung eingeführt worden. Seither können Kunden für korrekt abgerechnete Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent von ihrer Steuer absetzen. Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen, wie z. B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden.

Im Jahr 2011 entschied dann der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Diese Arbeiten können aktuell mit 20% von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro in Ansatz gebracht werden. Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Gartenpflege gehört, seit dem Jahr 2009 zusätzlich mit 20% von maximal 20.000 Euro (also 4.000 Euro) steuermindernd berücksichtigt werden.

Als ich kürzlich meinen Garten zu Hause durch die Firma Stockreiter Gala Bau vom Strothmannsweg aus Schinkel-Ost umgestalten ließ, berichtete mir Herr Stockreiter, dass die beschriebenen Steuervergünstigungen auch in seinem Gartenbaubetrieb zu zusätzlichen Aufträgen und zufriedenen Kunden geführt haben. Gleiches bestätigte mir Herr Dr. Schlenkermann von der Handwerkskammer in Osnabrück.

Die Überlegungen der Bundesregierung, diese Steuervergünstigungen zu streichen, sind auch deshalb dumm, weil die Regelung, dass man 20% bei der Einkommensteuer erstattet bekommt, erfolgreich die Schwarzarbeit bekämpft und den Umsatzsteuerbetrug eindämmt, weil man auf diese Weise bei der Einkommensteuererklärung faktisch die gezahlte Mehrwertsteuer zurückbekommt. Mit Bangen warten deshalb örtliche Handwerksbetriebe mit ihren zahlreichen Beschäftigten auf ein Gutachten, das die Bundesregierung mit zweifelhaften Zielsetzungen in Auftrag gegeben hat, um die genannten mittelstandsfreundlichen Regelungen einzuschränken. Ich rate deshalb allen Osnabrücker Mittelständlern, sich schnellstmöglich mit ihren Interessenorganisationen für den Fortbestand der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen einzusetzen.