14. September 2020

Neues aus dem Landtag – September 2020

Heute starten wir in das erste Plenum nach der Sommerpause 2020. Mit der Regierungserklärung unter dem Titel „Aktuelle Coronalage in Niedersachsen“ schildert unser Ministerpräsident sehr deutlich, dass wir in Niedersachsen auf einem guten und stabilen Weg sind, jedoch bei weitem nicht die Corona-Pandemie überstanden haben. Einen Blick auf unsere Europäischen Nachbarländer zeigt deutlich, dass unser umsichtiges und konsequentes Handeln unser Gesundheitssystem stabil hält, um allen Betroffenen die bestmögliche Versorgung zu kommen zu lassen. Die SPD-geführte Landesregierung hat in dieser schweren Krise unter Beweis gestellt, dass sie dieses Land ruhig durch die Krise führt.

In diesem Plenarabschnitt wird der Haushaltsplanentwurf 2021 eingebracht. Aufgrund unseres weitsichtigen Handelns, können wir feststellen, dass mit den beiden Nachtragshaushalten 2020 die notwendigen finanziellen Grundsteine gelegt wurden, um den Haushalt 2021 zu sichern. Wir sichern die gegebenen Strukturen und können trotz der historischen Kreditaufnahmen die angefangenen Projekte fortführen. Beispielhaft ist hier die Finanzierung des „Niedersächsischen Weges“ für mehr Umwelt-, Arten-, Wald- und Gewässerschutz hervorzuheben, die in konstruktiver Zusammenarbeit von allen betroffenen Seiten erarbeitet wurde.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Kurs halten in der Krise: Ausbildung weiter stärken!“ möchten wir einen besonderen Fokus auf die Wichtigkeit des deutschen Ausbildungssystems – gerade in der Corona-Krise – legen. Unser Ausbildungssystem ist eine Grundsäule für die stabile wirtschaftliche Lage in Deutschland und bietet jungen Menschen berufliche Zukunftsperspektiven. Mit einem „Aktionsplan Ausbildung“ für Niedersachsen will die Landesregierung bestehende Ausbildungsplätze schützen und neue Ausbildungsverträge fördern. 18 Millionen Euro hat das Land dafür bereitgestellt. Das neue Landesprogramm zielt auf die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe ab und soll dazu beitragen, die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie für den regionalen Ausbildungsmarkt zu minimieren. Wir als SPD-Fraktion begrüßen diesen Aktionsplan außerordentlich!

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 2) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht
(Drs. 18/7368; Erste Beratung)

„Der Niedersächsische Weg“ beschreibt eine bundesweit einmalige Vereinbarung, die Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltverbände getroffen haben. In dem gemeinsamen Vertrag verpflichten sich alle Beteiligten zu großen Anstrengungen bei Natur- und Artenschutz, bei Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft. Denn der Natur-, Arten- und Gewässerschutz steht vor großen Herausforderungen. Durch verschiedene Einflüsse wie die Zerschneidung der Landschaft, die Intensivierung der Landnutzung oder auch anderweitig verursachte Veränderungen von Lebensräumen geht die Biodiversität zurück. Beispielhaft einige Ziele des aktuellen Gesetzesentwurfs:

  • Ziel zur Reduzierung der Versiegelung: bis 2030 auf 3 ha pro Tag, bis 2050 Netto-Null Neuversiegelung
  • Ziel Ökolandbau: bis 2025 10 %, bis 2030 15 %
  • Das Entfernen von Alleen, Baumreihen, naturnahen Feldgehölzen und sonstigen Feldhecken gilt als Eingriff und muss kompensiert werden.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura 2000-Gebiet sichern, und in Naturschutzgebieten auf Dauergrünland ist untersagt.
  • Der Laubbaumanteil soll auf 65 % langfristig erhöht werden.
  • grundsätzlich keine Kahlschläge, keine flächendeckende maschinelle Bodenbearbeitung oder Mulchen
  • Einführung von Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. Ordnung von 10 Metern, an Gewässern 2. Ordnung von 5 Metern und an Gewässern 3. Ordnung von 3 Metern.

TOP 9 c) Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen – Präventionsarbeit verbessern, Täter konsequent verfolgen!
(Drs. 18/6824; Abschließende Beratung)

Der Landtag stellt fest, dass sexueller Missbrauch von Kindern konsequenter und effektiver bekämpft werden muss. Ebenfalls muss die Vernetzung zwischen den Strafverfolgungsbehörden, dem Landespräventionsrat und Jugendämtern, Schulen, Kinderärzten und Mädchenhäusern ausgebaut werden. Der bestehende Rechtsrahmen und die Maßnahmen der Behörden und der weiteren Akteure zur Prävention sind zu optimieren. Den betroffenen Kindern und Jugendlichen sind möglichst umfassende Hilfen zu gewähren. Zu einer umfassenden Präventionsarbeit gehört auch, potenziellen Tätern rechtzeitig therapeutische Hilfe anzubieten.

Die personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden ist weiter zu verbessern. Um Kindesmissbrauch aufdecken und strafrechtlich ahnden zu können, müssen auch Vorgänge in der digitalen Welt stärker als bisher in den Fokus genommen werden. Die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet spielt eine zentrale Rolle. Hier muss der Staat intensiver als bisher handeln und die IT-Ausstattung der Behörden weiter verbessern. Daneben sind die geltenden Verjährungsregeln, bestehende Strafbarkeitslücken und der bestehende Strafrahmen bei Kindesmissbrauch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

TOP 23) Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern
(Drs. 18/7361; Erste Beratung)

Die bundesweit bekannt gewordenen Fälle von schwerer sexueller Gewalt an Kindern entsetzen Politik und Gesellschaft gleichermaßen. Insbesondere kommunale Jugendämter und die gesamte Jugendhilfe sehen sich deshalb vor riesigen Herausforderungen bei der Bewältigung dieser Fälle. Sie müssen häufig mit der Polizei, den Staatsanwaltschaften und auch bundesländerübergreifend intensiv zusammenarbeiten. Die Digitalisierung stellt die Institutionen beim Kinderschutz vor besondere Herausforderungen, da das Material leicht verbreitet werden kann.

Mit einer Enquetekommission will der Landtag nun zusätzlich alle Ergebnisse zusammenführen, auswerten und eine Optimierung des gesamten Kinderschutzes erreichen, soweit es die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene ermöglichen, um damit beispielhaft voranzuschreiten.

TOP 27) Standortsuche eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle – die Rolle Niedersachsens im Auswahlverfahren
(Drs. 18/7359; Erste Beratung)

Die Niedersächsische Landesregierung wird das Standortauswahlverfahren kritisch-konstruktiv begleiten und darauf achten, dass es wie gesetzlich vorgeschrieben partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend, lernend und reversibel durchgeführt wird. Dabei wird sie sich in erster Linie in der Rolle einer Anwältin der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens und als Ansprechpartnerin für deren Sorgen und Anliegen bei der Suche nach einem Endlager anbieten.

Der Landtag fordert die Landesregierung unter anderem auf, die strikte Einhaltung der von Bundestag und Bundesrat festgelegten Grundsätze und Regularien für die Endlagersuche während des gesamten Suchprozesses zu achten und sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im weiteren Verfahren auch tatsächlich berücksichtigt werden. Des Weiteren soll sich zu einem gegebenen Zeitpunkt für eine Novelle des Geologiedatengesetzes eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass auch die Öffentlichkeit die Verfahrensschritte nachvollziehen und überprüfen kann. Ebenfalls soll sich beim Bund für eine weitere Intensivierung der Forschung bzgl. aller Themenfelder im Zusammenhang mit der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, insbesondere die Forschung an Endlagerbehältern auch für die Wirtsgesteine Ton und Kristallin eingesetzt werden.

TOP 11) Rechtliche Regeln für Tierhandel im Internet – Registrierungs- und Chip-Pflicht einführen
(Drs. 18/6762; Erste Beratung)

Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren hat sich in den letzten Jahren verstärkt auf das Internet verlagert. Tiere anonym und ohne Rückverfolgbarkeit anzubieten und zu verkaufen, ist auf vielen Online-Verkaufsplattformen möglich und daher leider weit verbreitet. Gesetzliche Regelungen für den Onlinehandel mit Tieren gibt es nicht. Somit sind die Tiere nicht vor der Missachtung von Tierschutzstandards seitens des Handels geschützt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung unter anderem, die Betreiber von Online-Plattformen gesetzlich dazu zu verpflichten, eine Identitätsprüfung aller Anbieterinnen und Anbieter für Tierhandel einzuführen sowie den § 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG um das Wort „Internetplattform“ zu ergänzen, um die Betreiberinnen und Betreiber von Online-Kleinanzeigenplattformen zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu verpflichten und die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörde zu verbessern. Ebenfalls soll sich dafür eingesetzt werden, dass die Bundesregierung sich bei der EU-Kommission für eine EU-weite Registrierungs- und Chip-Pflicht für alle Hunde und Katzen vor dem Erstverkauf im Internet einsetzt.

TOP 31) Telemedizin in Justizvollzugsanstalten
(Drs. 18/7348; Erste Beratung)

Der zunehmende Ärztemangel der letzten Jahre hat Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung in den Justizvollzugsanstalten, sodass es zunehmend schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte für den Justizvollzug zu gewinnen. Telemedizin gewinnt in vielen medizinischen Fachbereichen an Bedeutung. Der Einsatz von Telemedizin eröffnet auch im Justizvollzug Chancen und die medizinische Versorgung der Gefangenen kann dadurch verbessert werden. Telemedizin ermöglicht eine schnellere Diagnose und vereinfacht die direkte Versorgung von Gefangenenpatienten in der Justizvollzugsanstalt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, das geplante Pilotprojekt zur Einführung von Telemedizin in der Justizvollzugsanstalt Hannover fachlich zu begleiten, die Umsetzung nach einem Jahr Laufzeit zu evaluieren und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Des Weiteren soll sich dafür eingesetzt werden, dass die technischen Möglichkeiten für Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten geschaffen und entsprechende digitale Verbindungsstärke sichergestellt werden.

TOP 32) Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen – für wirksamere Maßnahmen gegen Verstöße
(Drs. 18/7358; Erste Beratung)

Das Miteinander und die Kooperation in der Europäischen Union basieren auf der Verständigung auf einen gemeinsamen Wertekonsens. Diese Grundwerte sind unabdingbar für das Gelingen der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, etwa in Polen oder Ungarn stellt eine ernsthafte Gefahr für die europäische Idee und die in den vergangenen Jahrzehnten erreichten Erfolge dar. Um künftig angemessener auf Verstöße gegen die demokratische Ordnung oder die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, bedarf es der Erarbeitung weitreichenderer Instrumente, mit welchen solche Verstöße wirkungsvoll sanktioniert werden können. Der Landtag fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich gegenüber dem Bund sowie auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass ab dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen EU-Mittel, wie beispielsweise aus dem Kohäsionsfonds, in bedeutendem Umfang einbehalten werden können, sofern in einem Mitgliedstaat eine schwerwiegende Verletzung der Grundwerte nicht infrage gestellt wird. Hierfür muss ein sinniges Abstimmungsverfahren eingeführt werden, mit welchem eine Blockade im Europäischen Rat durch eine Minderheit verhindert wird. Weiter soll sich das Land gegenüber dem Bund sowie auf Ebene der Europäischen Union dafür engagieren, ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus jeweils einer geeigneten Persönlichkeit eines jeden Mitgliedstaates, einzusetzen, dessen Aufgabe die kontinuierliche Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU ist.

TOP 33) Aus COVID-19 lernen – Erfahrungen für zukünftige Pandemieplanung nutzen – Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen
(Drs. 18/7360; Erste Beratung)

Der einzusetzende Sonderausschuss dient, in Ergänzung der notwendigen Krisenbewältigung durch die Landesregierung auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes, der Darstellung und Diskussion von Maßnahmen der Krisenbewältigung durch alle staatlichen Ebenen und vor allem der Formulierung von Schlussfolgerungen zur Bewältigung von zukünftigen Pandemien und vergleichbaren Ereignissen sowie der Fortschreibung eines Landes-Pandemieplans. Politik trägt eine gemeinsame Verantwortung für ein kluges, vorsorgendes, Schaden verringerndes und Sicherheit gebendes Handeln in einer prinzipiell sehr schwierigen und unsicheren Situation.

Angesichts eines völlig neuartigen Krisengeschehens ist eine Evaluierung der getroffenen Maßnahmen sowie deren Wirkung erforderlich, um auf Basis dieser Erfahrungen sowie auf Grundlage neuer Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung Empfehlungen zu vorbeugenden und begrenzenden Maßnahmen, steuernden Vorkehrungen und unterstützenden Leistungen des Landes für einen wirksamen Schutz und eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung im zukünftigen Pandemiefall geben.