3. März 2026

Neues aus dem Landtag

Infos zum März-Plenum in Hannover

Vor rund zwei Wochen hat der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der Verfassungsschutz untersteht zwar der Aufsicht des Innenministeriums, arbeitet jedoch fachlich unabhängig in seiner Informationsbeschaffung und Bewertung. Dieser Grundsatz ist wichtig, um zu verstehen, dass es sich – anders als von der AfD behauptet – nicht um eine politisch motivierte Weisung der Innenministerin handelt.

Politisch ist uns seit Langem bewusst, dass es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die immer wieder mit völkisch-nationalistischen Äußerungen auffällt und deren Gesamtverhalten darauf schließen lässt, dass sie das erklärte Ziel verfolgt, das Grundgesetz infrage zu stellen und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die AfD gegen diese Einstufung durch den Verfassungsschutz Klage erhoben hat, halten wir es für angemessen, auf die aktuelle Sachlage parlamentarisch zu reagieren. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Grünen den Entschließungsantrag „Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen – Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen“ ins Plenum eingebracht. Uns ist wichtig, diesen Antrag als ersten Schritt zu verstehen und nicht als unveränderbar, denn in dieser zentralen Frage halten wir ein gemeinsames Handeln aller demokratischen Fraktionen im Landtag für wichtig.

Inhaltlich fordern wir in dem Antrag, die Möglichkeiten, die den Behörden infolge der Höherstufung durch den Verfassungsschutz zur Verfügung stehen, konsequent auszuschöpfen. Darüber hinaus erwarten wir das Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, das wir – auch das stellen wir in dem Antrag klar – als wesentliche Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ansehen.

Zur Einordnung – da hierzu in den vergangenen Tagen wiederholt Fragen aufgekommen sind – der Unterschied zwischen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren:

Das Eilverfahren dient dem vorläufigen Rechtsschutz. Es prüft, ob eine Maßnahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt werden muss, um schwerwiegende, möglicherweise irreversible Nachteile zu verhindern. Eine abschließende Bewertung aller Tatsachen erfolgt dabei nicht; vielmehr handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung auf Grundlage der im Eilverfahren verfügbaren Informationen. Im Hauptsacheverfahren hingegen werden die tatsächlichen und rechtlichen Fragen umfassend und abschließend geprüft. Erst hier erfolgen eine vollständige Beweisaufnahme und eine verbindliche Feststellung darüber, ob die Einstufung rechtmäßig ist.

Der Beschluss im Eilverfahren stellt daher keine inhaltliche Entscheidung über die Bewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dar, sondern eine vorläufige Regelung, die der Hauptsacheentscheidung nicht vorgreift.

Für mich steht fest: Die AfD ist eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die wir nach den Schrecken des Nationalsozialismus mühsam aufgebaut und gefestigt haben. Deshalb müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu schützen und zu sichern.

In unserer Aktuellen Stunde im Landtag werden wir uns mit dem Thema „Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle“ beschäftigen. Bei der Novelle handelt es sich um die umfangreichste Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes seit einem Vierteljahrhundert. Mit dem Entwurf des Wissenschaftsministeriums und unseres Ministers Falko Mohrs gehen wir einen großen Schritt in Richtung Zukunft. Ziel ist es, die Hochschulen in Niedersachsen strategisch zu stärken, Entscheidungsprozesse zu vereinfachen und neue Freiräume für Forschung, Lehre und Transfer zu schaffen.

Im Rahmen unserer Fragestunde haben wir als SPD das Thema „Reform des BAföG“ angemeldet. Studierende brauchen verlässliche Unterstützung. Vor dem Hintergrund, dass rund 35 % der Studierenden als armutsgefährdet gelten, hat Niedersachsen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um den Bund zu entschlossenem und umfassendem Handeln zu bewegen. Gefordert werden spürbar höhere Fördersätze, eine deutliche Verschlankung des BAföG-Systems sowie ein vollständig digitales und nutzerfreundliches Verfahren. Auch Sachverständige auf Bundesebene kritisieren seit Längerem, dass die Bedarfssätze nicht existenzsichernd sind und dringend angepasst werden müssen.

Darüber hinaus wird seitens der Landesregierung im Rahmen des aktuellen Tagungsabschnitts des Plenums ein Gesetzentwurf eingebracht, der uns als SPD besonders wichtig ist. Es handelt sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes“. Mit der Einführung von Mindestarbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge wollen wir einen fairen Wettbewerb bei Vergaben durch die öffentliche Hand ermöglichen, öffentliche Mittel ausschließlich für „Gute Arbeit“ einsetzen und sozialverträgliche Beschaffungen fördern. Zugleich werden bürokratische Hürden für Unternehmen abgebaut, die bereits tarifgebunden sind.

Zusätzlich wird die Landesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub“ einbringen. Ziel ist es insbesondere, die Anerkennung und Umsetzung von Bildungszeiten für Beschäftigte flexibler zu gestalten sowie Plausibilität, Transparenz und Planbarkeit für die beteiligten Interessengruppen zu erhöhen. Darüber hinaus sollen bei der Ausbildung für das Ehrenamt und bei sonstigen in diesem Zusammenhang durchgeführten Veranstaltungen Praxisanteile künftig stärker als anerkennungsfähig berücksichtigt werden können.

Des Weiteren bringt die Landesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes“ ein. Vorgesehen sind Anpassungen des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes (NHintG). Zum einen wird der elektronische Rechtsverkehr im Hinterlegungsverfahren eröffnet, zum anderen erfolgen Änderungen    aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021.

Überdies wird der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes“ in die Plenarsitzung eingebracht. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung bildungspolitischer Ziele der Landesregierung, wie sie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 19. Wahlperiode (2022–2027) des Niedersächsischen Landtages festgelegt sind. Oberschulen erhälten mehr Spielräume, den Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch zu gestalten und damit die Durchlässigkeit der Bildungswege zu erhöhen. Ab dem 9. Schuljahrgang muss das gymnasiale Angebot weiterhin überwiegend schulzweigspezifisch erteilt werden, um die Anschlussfähigkeit an die gymnasiale Oberstufe sicherzustellen. Grundschulen wird künftig ermöglicht, die Schuljahrgänge 1 bis 4 als pädagogische Einheit zu führen.

Für alle Schulbereiche und Schulformen wird die Wahl einer Klassenvertretung verbindlich eingeführt; dies gilt auch für Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülervertretung wird gestärkt, indem der Schülerrat die sogenannten „SV-Beraterinnen“ oder „SV-Berater“ künftig auch aus dem Kreis der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen kann. Wie bereits bei der Einführung der Oberschule erhalten die Schulträger zudem die Möglichkeit, eine Gesamtschule nicht nur jahrgangsweise aufsteigend – beginnend mit dem 5. Schuljahrgang – zu errichten. Gesamtschulen können auch durch die Umwandlung einer bestehenden Oberschule entstehen, sofern die schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand, der durch das parallele Vorhalten zweier Systeme entsteht, reduziert.

Schließlich bringt die Landesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe“ ein. Kern der Novelle ist die Zentralisierung des Vollzugs des Abwasserabgabengesetzes zum 1. Januar 2027. Hierzu wird die Zuständigkeit in § 1 Nds. AG AbwAG neu geregelt. Künftig soll die Zuständigkeit – unabhängig von der wasserbehördlichen Zuständigkeit für die jeweilige Einleitung – landesweit beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) liegen und nicht mehr bei den unteren Wasserbehörden. Die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe betrifft insbesondere Schmutzwassereinleitungen, Niederschlagswassereinleitungen und Kleineinleitungen.

Neben den Gesetzentwürfen, die in erster Beratung behandelt werden, beraten wir in diesem Plenum auch mehrere Vorlagen abschließend:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Angesichts der zuletzt stark gestiegenen Regelbedarfssätze in der Grundsicherung sowie der erhöhten Leistungen für Unterkunft und Heizung einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft ist eine einmalige Maßnahme erforderlich, um für das Jahr 2025 eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Zur Wahrung des verfassungsrechtlich gebotenen Abstands zur Grundsicherung wird Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 einmalig ein Auffangbetrag in Höhe von 800 Euro gewährt, in den übrigen Besoldungsgruppen ein Betrag von 500 Euro. Zur Herstellung des Mindestabstands zur Grundsicherung ist eine Einmalzahlung an Anwärterinnen und Anwärter zwar nicht zwingend erforderlich; aus Gründen der Attraktivitätssteigerung wird jedoch ein Betrag von 250 Euro vorgesehen.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

In unserem Alltag werden zahlreiche Vorgänge elektronisch abgewickelt. Daher ist es sinnvoll, dass künftig auch der Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens elektronisch gestellt werden kann. Da die Schiedspersonen jedoch nicht verpflichtet werden sollen, ein elektronisches Postfach bereitzustellen, wird diese Möglichkeit davon abhängig gemacht, dass die jeweilige Schiedsperson selbst einen elektronischen Empfangsweg eröffnet. Mit den Änderungen soll zugleich das Ehrenamt gestärkt werden.

  • Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade, sowie zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes

Die Räte der Samtgemeinde Nordkehdingen sowie ihrer Mitgliedsgemeinden Balje, Freiburg (Elbe), Krummendeich, Oederquart und Wischhafen im Landkreis Stade haben in ihren Sitzungen im Mai, Juni und Juli 2023 jeweils mehrheitlich die Auflösung der Samtgemeinde und die Neubildung einer Einheitsgemeinde beschlossen.

  • Interfraktioneller „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung“ von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU

Auf Bundesebene hat der verfassungsändernde Gesetzgeber insbesondere durch die Neufassung des Artikels 23 des Grundgesetzes im Jahr 1992 auf die fortschreitende europäische Integration reagiert. Artikel 23 GG ordnet die Länder ausdrücklich in das europäische Mehrebenensystem ein und regelt ihre Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Niedersächsische Verfassung hat diese Entwicklung bislang nicht in vergleichbarer Weise nachvollzogen. Anders als Artikel 23 Absatz 1 GG trägt sie der veränderten Rolle des Landes im europäischen Integrationsprozess bisher nicht ausdrücklich Rechnung. Nach Artikel 23 Absatz 2 GG wirken die Länder durch den Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Auch diese Mitwirkungsrolle sowie die umfangreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit Niedersachsens und seine Rolle im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union finden bislang keine hinreichende verfassungsrechtliche Abbildung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, diesen Europabezug zu stärken und zugleich den Schutz vor Antisemitismus sowie die Förderung jüdischen Lebens ausdrücklich in der Landesverfassung zu verankern.

  • Fraktionsgesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur „Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Der Staatsgerichtshof des Landes Niedersachsen hat mit Urteil vom 16. Dezember 2024 (StGH 5/23) entschieden, dass die Anlage zu § 10 Absatz 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) mit Artikel 8 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung unvereinbar ist. Die bisher zulässige Abweichung von plus/minus 25 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten verletzt das Gebot der Wahlrechtsgleichheit. Künftig ist eine Abweichung von höchstens plus/minus 15 Prozent zulässig. Eine Überschreitung von mehr als 25 Prozent ist stets verfassungswidrig; Abweichungen zwischen 15 und 25 Prozent kommen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung in Betracht. Der Staatsgerichtshof hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Wahlkreiseinteilung bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 entsprechend anzupassen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Wahlkreiseinteilung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen und zugleich eine landesweit möglichst gleichmäßige Repräsentation der Wahlberechtigten sicherzustellen.

Des Weiteren werden wir folgende Entschließungsanträge unserer Koalition abschließend beraten:

  • Zukunft der Demokratie sichern – starke demokratische Bildung für starke demokratische Bürgerinnen und Bürger

Der Erwerb demokratischer Kompetenzen ist neben fachlichem Wissen und Chancengerechtigkeit eine der zentralen Aufgaben von Schule. Aufgrund der Schulpflicht besuchen alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland die Schule. Damit sind Schulen zentrale Orte, an denen junge Menschen lernen, verantwortungsbewusste und selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger zu werden. Mit dem geplanten Ausbau der Ganztagsangebote ab 2026 wird ihre Bedeutung weiter zunehmen, da Schule noch stärker zum Mittelpunkt des täglichen Lernens wird. Schülerinnen und Schüler sollen dort befähigt werden, Informationen kritisch zu bewerten, zu hinterfragen und fundierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Demokratiebildung ist daher nicht nur ein Lernziel, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil schulischer Bildung für eine verantwortungsvolle und aktive Gesellschaft. Studien – etwa des Deutschen Kinderhilfswerks – zeigen, dass Menschen politisch aktiver sind, wenn sie bereits als Kinder Mitbestimmung erfahren haben.

  • Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Schwangere haben das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt. Eine wohnortnahe und zugleich sichere Geburt für Mutter und Kind hat für uns höchste Priorität. Bereits im Enquetebericht „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ (2021, S. 118 ff.) heißt es: „In der geburtshilflichen Versorgung sollen Sicherheit, hohe Versorgungsqualität und Selbstbestimmtheit der werdenden Mütter gewährleistet werden, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu erhalten sowie mögliche Risiken von Schwangerschaft und Geburt auf ein Minimum zu reduzieren (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2017; G-BA, 2020h).“ Dazu gehören eine qualitativ hochwertige Betreuung durch Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte ebenso wie eine wohnortnahe Möglichkeit zur stationären oder ambulanten Geburt.

  • Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken – Gefahren des InfluencerMarketings entschlossen begegnen

Soziale Medien sind aus dem Alltag der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken und spielen auch im Familienleben eine immer größere Rolle. Millionen Menschen veröffentlichen Bilder und Videos in sozialen Netzwerken, auf denen auch ihre Kinder zu sehen sind (sogenanntes „Sharenting“). Freude und Stolz über die eigenen Kinder werden mit Verwandten und Freundinnen und Freunden geteilt. Über die Risiken und Gefahren des Teilens von Kinderbildern wird jedoch kontrovers diskutiert. Unstrittig ist: Eltern wollen ihre Kinder schützen, sind sich möglicher Folgen in sozialen Netzwerken aber nicht immer bewusst.

Über den Antrag zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinaus werden wir als Koalition folgende Entschließungsanträge zur ersten Beratung einbringen:

  • Sprachförderung sichern – Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Sprache ist die Grundlage für erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse sind weder Ausbildung noch qualifizierte Beschäftigung noch nachhaltige Integration realistisch erreichbar. Unternehmen, Kammern und Wirtschaftsverbände weisen seit Jahren darauf hin, dass fehlende Sprachkenntnisse eine der größten Hürden für die Arbeitsmarktintegration darstellen. Zugleich zeigt die Praxis, dass viele Geflüchtete und Zugewanderte hoch motiviert sind, Deutsch zu lernen und schnell eine Beschäftigung aufzunehmen. Wird der Zugang zu Sprachkursen eingeschränkt oder verzögert, verlängern sich Integrationsprozesse unnötig. Dies führt zu höheren Sozialausgaben, erschwert die kommunale Integrationsarbeit und kann gesellschaftliche Spannungen verschärfen.

  • Netzausbau und -planung konkret beschleunigen – Energieziele schneller erreichen

Die Arbeit der Task Force Energiewende sowie die zugehörigen NetzausbauMonitoringverfahren haben dazu beigetragen, Hemmnisse beim Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze in Niedersachsen zu identifizieren und abzubauen. Auch bundesweit gewinnt die Energiewende an Dynamik. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaikleistung von knapp 82 Gigawatt im Jahr 2023 auf 215 Gigawatt steigen, die Windkraftleistung an Land von rund 61 Gigawatt auf 115 Gigawatt. Daraus ergibt sich ein erhebliches Potenzial für Niedersachsen als Wirtschaftsstandort sowie für die Bereitstellung sicherer und dauerhaft bezahlbarer Energie. Zugleich stehen für die Umsetzung dieser Vorhaben nur begrenzte personelle und materielle Kapazitäten zur Verfügung, sodass effiziente Verfahren sowohl im regulatorischen Bereich als auch bei der praktischen Umsetzung erforderlich sind.

  • Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen – mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr produktbezogene Regelungen für den Tierschutz

Es besteht Handlungsbedarf, um den flächendeckenden Schutz kleiner wildlebender Tiere zu verbessern. Motorisierte Gartengeräte wie Mähroboter, Motorsensen oder Laubbläser, deren Verbreitung und Nutzung deutlich zunehmen, stellen eine erhebliche Gefahr für Klein- und Kleinstlebewesen dar. Besonders betroffen sind Wildtiere, die bereits durch Lebensraumverlust und Klimawandel unter Druck stehen, etwa Igel, Echsen, Kröten und Frösche, aber auch Insekten sowie Haustiere.

Soweit der Überblick über unsere Themen im Landtag. Nach der Plenarwoche geht es direkt weiter: In der kommenden Woche werden wir uns als Fraktion zu unserer diesjährigen Fraktionsklausur in Göttingen treffen. Ziel ist es, unsere übergeordneten inhaltlichen Schwerpunkte für dieses Jahr festzulegen und auf den Weg zu bringen.

Ich wünsche Ihnen und Euch bereits jetzt eine gute Zeit sowie ein frohes Osterfest.

Viele Grüße
Frank Henning